DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Mühlheim am Main Diensthaftpflichtversicherung für
Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Mühlheim am Main
Als Polizist haften Sie für Schäden, die Sie anderen Personen zufügen – zumindest dann, wenn Sie fahrlässig handeln. Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Mühlheim am Main schützen Sie sich hier passgenau. Wir übernehmen die Folgen von Schäden und wehren Ansprüche, die andere Personen ohne Grundlage gegen Sie geltend machen, kostenfrei ab!
Leistungen und Vorteile der Diensthaftpflicht
Als Beamtin oder Beamter der Polizei profitieren Sie mit der Diensthaftpflicht der DBV gleich in mehrerlei Hinsicht. Im Fokus stehen dabei vor allem folgende Leistungen und Vorteile:
- Wir übernehmen alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Sie nach dem Gesetz haften
- Machen Personen unberechtigt Ansprüche gegen Sie geltend, kommen wir für die Abwehr der Forderungen auf. Sie tragen zu keinem Zeitpunkt die Kosten des Verfahrens
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Verlust dienstlicher Schlüssel oder Ausrüstungsgegenstände, zum Beispiel Ihrer Dienstwaffe
- Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und leisten damit auch bei besonders unvorsichtigen, erhöht fahrlässigen, Handlungen
Warum eine Diensthaftpflicht für Polizisten wichtig ist
Beamte der Polizei sind grundsätzlich über ihren Dienstherrn versichert. Der Bund oder das jeweilige Bundesland haftet also für Schäden, die Sie beispielsweise im Einsatz oder bei einer Verfolgungsjagd verursachen. Diese Haftung reicht allerdings nur so weit, wie Ihnen keine Fahrlässigkeit (unvorsichtiges Handeln) vorgeworfen werden kann. Außerdem erstreckt sie sich nicht auf sonstige Haftungsfälle außerhalb des Dienstes, zum Beispiel den Verlust der Schlüssel für die Dienststelle.
Die Diensthaftpflicht für Polizisten der DBV ist an diese Versorgungssituation angepasst. Wir springen immer dann ein, wenn Sie im Schadenfall nicht mit Leistungen oder einer Kostenübernahme durch Ihren Dienstherrn rechnen können. Lediglich bei vorsätzlichen, also absichtlichen, Handlungen erhalten Sie keine Leistung der Haftpflichtversicherung.
Beispiel: Sie sind auf einer Einsatzfahrt und überfahren dabei eine rote Ampel. Dies steht Ihnen zwar zu, Sie dürfen aber nur mit äußerster Vorsicht in den Kreuzungsbereich einfahren. Es kommt zum Unfall und später stellt sich heraus, dass Sie rund 25 km/h zu schnell unterwegs waren. Der Dienstherr fordert insgesamt 10.000 €, also einen Teil des verursachten Sachschadens, von Ihnen ein. Die Diensthaftpflicht für Polizisten der DBV übernimmt diese Kosten inklusive aller weiteren Aufwendungen, zum Beispiel für Anwälte und Gerichte.
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Erfahren Sie mehr über die Diensthaftpflicht und vereinbaren Sie heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Krüper & Döll oHG in Mühlheim am Main!
Krüper & Döll oHG
Rodaustraße 2
63165 Mühlheim am Main
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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09:00 bis 13:00
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