Grundwissen für Soldaten - Cleverer Einstieg in die private Krankenversicherung
In Ihrer Dienstzeit als Soldat der Deutschen Bundeswehr haben Sie als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat Anspruch auf die Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung. Diese ist für Sie komplett kostenlos und bietet eine Grundversorgung in allen Belangen der Gesundheitsversorgung. Vom Leistungsspektrum her orientiert sich die truppenärztliche Versorgung an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für viele Soldaten stellt sich allerdings irgendwann die Frage, wie es nach dem Ende Ihrer Dienstzeit in Sachen Gesundheitsversorgung weitergehen soll.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf haben hier alle wichtigen Fakten zu dem Thema einmal für Sie zusammengetragen.
Wenn der aktive Dienst zu Ende geht
Nach dem Ende der Heilfürsorge haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe von Seiten Ihres ehemaligen Dienstherrn. Wenn Sie als Soldat auf Zeit aus dem aktiven Dienst ausscheiden, erhalten Sie für eine Dauer von maximal 5 Jahren Übergangsgebührnisse. Für diesen Zeitraum erhalten Sie von Seiten des Bundes die Beihilfe. Als Berufssoldat haben Sie einen lebenslangen Anspruch auf Beihilfe, die Sie neben Ihrem Ruhegehalt erhalten.
Der Anspruch auf Leistungen der Beihilfe liegt bei 70 % der beihilfefähigen Kosten der Gesundheitsbehandlung für Sie. Wenn Sie einen beihilfeberechtigten Ehepartner oder beihilfeberechtigte Kinder haben, können diese ebenfalls in den Genuss der Beihilfeleistungen Ihres ehemaligen Dienstherrn kommen. In diesem Fall stehen Ihnen beispielsweise für Ihre Kinder 80 % der beihilfefähigen Kosten der Gesundheitsversorgung zu. In diesem Fall benötigen Sie auf jeden Fall eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Dabei gibt es für Soldaten auf Zeit drei Möglichkeiten, wie es nach dem Ende der Dienstzeit weitergeht:
- Sie erhalten für die volle Ihnen zustehende Zeit die Übergangsgebührnisse und parallel dazu die Ihnen zustehende Beihilfe. Nach dem Ende der Übergangsgebührnisse entfällt auch die Beihilfe und Sie müssen sich selbst gesetzlich versichern.
- Sie erhalten die Übergangsgebührnisse kürzer (etwa wegen der Aufnahme einer neuen Beschäftigung)? Dann können Sie sich im Rahmen dieser Beschäftigung auch direkt gesetzlich versichern.
- Sie nehmen eine Tätigkeit als Beamter auf und erhalten Beihilfe eines Landes oder eines kommunalen Arbeitgebers? In diesem Fall erlischt Ihr Anspruch auf Beihilfe gegen den Bund. Möglicherweise erhalten Sie auch einen anderen Beihilfesatz – informieren Sie sich in diesem Fall über die Gegebenheiten bei Ihrem neuen Dienstherrn.
So funktioniert das Zusammenspiel zwischen Beihilfe und privater Krankenversicherung
Grundsätzlich gelten in Deutschland die Sozialversicherungspflicht und auch eine Pflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Sie sich in Deutschland immer dann krankenversichern müssen, wenn Sie nicht bereits in den Genuss einer kompletten kostenlosen Gesundheitsversorgung kommen. Als Empfänger der Heilfürsorge für Soldaten haben Sie eine solche komplett kostenlose Gesundheitsversorgung erhalten.
Mit dem Ende Ihres Anspruchs auf Heilfürsorge trägt die Beihilfe nur noch einen Teil Ihrer Kosten der Gesundheitsversorgung. Damit besteht für Sie ab diesem Zeitpunkt eine Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung zur Abdeckung der noch offenen Kosten.
Sie haben dabei die Auswahl aus zwei verschiedenen Varianten.
- Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern
In diesem Fall trägt die gesetzliche Versicherung alle Kosten der Gesundheitsversorgung allerdings kommen Sie auch nur in den Genuss der klassischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus entfällt Ihr Anspruch auf Beihilfe zur Gänze, weil eine Doppelversicherung in Deutschland nicht möglich ist. Lediglich in Fällen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, die entsprechenden Kosten aber beihilfefähig sind, kann Ihre Beihilfestelle die entsprechenden 70 % der Kosten tragen.
- Sie schließend eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab
Die beihilfekonforme private Krankenversicherung trägt die Kosten, die von Seiten der Beihilfestelle nicht getragen werden. Dabei ist sie deutlich günstiger sowohl als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als auch eine „normale“ private Krankenversicherung. Denn die beihilfekonforme private Krankenversicherung für Soldaten muss lediglich die fehlenden 30 % an Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung beisteuern.
Das macht sich natürlich bei der Höhe der Beiträge, die Sie entrichten müssen, sehr deutlich bemerkbar. Es gibt allerdings noch einen erheblichen Unterschied zwischen der gesetzlichen Versicherung und der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie, Ihre Kinder und, wenn dieser nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder aus einem anderen Grund sozialversicherungspflichtig ist, auch Ihr Partner zusammen in einer Familienversicherung abgesichert. Die Kosten Ihrer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung steigen dadurch nicht.
Anders sieht es bei einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung aus. Denn in dieser müssen Sie jedes Familienmitglied separat versichern. Wenn Sie beispielsweise als ehemaliger Soldat Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 70 % und zwei Kinder und einen Ehepartner haben, der nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, erhalten Sie für Ihre Kinder jeweils 80 % und für Ihren Ehepartner ebenfalls 70 % Kostenerstattung durch die Beihilfestelle. In diesem Fall benötigen Sie die folgenden beihilfekonformen privaten Krankenversicherungen:
- Für Sie: Eine private Krankenversicherung, die 30 % aller Krankheitskosten übernimmt. Die Beihilfe übernimmt die übrigen 70 %.
- Für Ihre Kinder: Jeweils eine eigene private Krankenversicherung, die 20 % der Aufwendungen absichert. Der Rest wird von der Beihilfe getragen.
- Für Ihren Ehepartner: Eine private Krankenversicherung, die wiederum 30 % aller Krankheitskosten trägt. Auch hier wird der Rest von der Beihilfestelle getragen.
Die Anwartschaft – der beste Einstieg in die private Krankenversicherung
Anders als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich der Beitrag bei einer privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen des Versicherten. Viel mehr geht es hier um andere Faktoren wie:
- Ihr Alter bei Abschluss der Versicherung
- Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung
- Das gewählte Leistungsspektrum
- Die Höhe der möglichen Selbstbehalte
Vor allem das Alter und der Gesundheitszustand spielen hierbei oft eine wichtige Rolle. Als Soldat haben Sie eine gute Möglichkeit, sowohl Alter als auch Gesundheitszustand für den späteren Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung zu konservieren. Das geht am besten mit einer Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf.
Wenn Sie sich für eine Anwartschaft entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft:
- Die kleine Anwartschaft ist sinnvoll, wenn Sie zwischen Abschluss und Leistung nur eine kurze Zeit überbrücke müssen (vor allem bei Soldaten auf Zeit). Es wird nur der Gesundheitszustand, nicht aber das Alter „konserviert“.
- Die große Anwartschaft bringt vor allem bei Berufssoldaten Vorteile. Hier werden sowohl Alter als auch gesundheitlicher Zustand „konserviert“.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Da die Anwartschaft Ihnen einen erheblichen Teil der möglichen Beiträge für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ersparen kann, können wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen aus Stockelsdorf Ihnen den Abschluss einer solchen nur empfehlen. Sie haben Fragen zu dem Thema? Gern stehen Ihnen unsere Experten zu allen Themen rund um die Anwartschaft und die private Krankenversicherung für Soldaten zur Seite.
Sven Lohe & Nils Andersen
Calvenstraße 3
23617 Stockelsdorf
09:00 bis 13:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
09:00 bis 13:00