Grundwissen für Soldaten - Heilfürsorge

Als Soldaten der Deutschen Bundeswehr gehören Sie zu den Menschen, die bereit sind ihr Leben für die Wahrung des Friedens und die Sicherheit der Menschen in Deutschland zu riskieren. Damit tragen Sie einerseits eine große Verantwortung, andererseits sind Sie auch besonderen Belastungen ausgesetzt. Sowohl in der Ausbildung und im Training als auch und vor allen Dingen im Falle eines tatsächlichen Einsatzes.
 
Die Heilfürsorge für Soldaten soll dafür sorgen, dass Sie in allen Gesundheitsfragen bestens versorgt sind und sich damit voll und ganz auf Ihren Dienst als Soldat fokussieren können. Außerdem soll so sichergestellt werden, dass Sie im Fall eines krankheitsbedingten oder verletzungsbedingten Ausfalls so schnell wie möglich wieder diensttauglich sind.
 
Die freie Heilfürsorge für Soldaten wird unter anderem auch als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bezeichnet und gehört zu den Leistungen des Dienstherrn für seine Soldaten. In der Folge informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf Sie eingehend zu dem Thema Heilfürsorge für Soldaten und erläutern Ihnen, was Sie im Zusammenhang damit unbedingt beachten sollten.

Das leistet die Heilfürsorge für Soldaten

Grundsätzlich sind in der Heilfürsorge für Soldaten alle Leistungen enthalten, die notwendig sind, um die Dienstfähigkeit eines Soldaten wiederehrzustellen oder zu erhalten. Diese Formulierung ist natürlich recht schwammig formuliert und bedarf der Auslegung.

Um hier klarere Kriterien zu schaffen, wurden in den Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) und in der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHfV) Rechtsgrundlagen geschaffen, die klar definieren, auf welche Behandlungen ein Soldat mit der Heilfürsorge Anspruch erheben kann und auf welche nicht.

Im Endeffekt liegt die Qualität der Leistungen der Heilfürsorge für Soldaten knapp über dem Niveau der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen aber unter dem Niveau der meisten privaten Krankenversicherungen. Grundsätzlich werden die Kosten für jegliche Behandlung übernommen, die der Truppenarzt für notwendig hält. Auf eine Überweisung zu einem zivilen Arzt oder das Aufsuchen einer Bundeswehrklinik dürfen Sie nur im äußersten Notfall verzichten.

Einen Anspruch auf die Heilfürsorge haben Sie übrigens auch, wenn Sie aufgrund Betreuungs- oder Erziehungszeiten oder wegen Elternzeit aktuell keinen Anspruch auf Besoldung haben. Auch im Fall eines Wegfalls der Bezüge aufgrund eines internen Aufstiegs oder wegen einer Beurlaubung zum Studium als Offiziers-Anwärter im Sanitätsdienst.

Was passiert, wenn Sie aus der Heilfürsorge ausscheiden?

Wenn Ihre aktive Dienstzeit vorbei ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als Soldat auf Zeit haben Sie Anspruch auf sogenannte Übergangsgebührnisse. In dieser Zeit erhalten Sie eine Beihilfe. Diese entspricht den Beihilfeleistungen, die Beamte generell von ihren Dienstherren erhalten. Bei den meisten aus dem Dienst ausgeschiedenen Soldaten liegt die Beihilfe bei 70 % der Kosten der Behandlung. Der Rest muss mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.

Seitdem die Versicherungspflicht auch auf Beamte ausgedehnt wurde, sind Sie tatsächlich sogar verpflichtet, eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen oder sich freiwillig gesetzlich zu versichern. In diesem Fall würden Sie allerdings auf die Leistungen der Beihilfe verzichten.

Nach dem Wegfall der Übergangsgebührnisse erlischt auch Ihr Anspruch auf Beihilfe von Seiten der Bundeswehr. In den meisten Fällen haben Soldaten auf Zeit in der Zwischenzeit eine andere Stelle im öffentlichen Dienst angetreten, sodass hier ein Anspruch auf Beihilfe von Seiten des neuen Dienstherrn besteht.

Für Berufssoldaten, die in den Ruhestand gewechselt sind, besteht durchgehend ein Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 % der beihilfefähigen Kosten der Gesundheitsvorsorge und Krankheitsbehandlung.

Mit einer Anwartschaft frühzeitig vorsorgen

Die Beihilfe bringt im Vergleich zur freien Heilfürsorge für Soldaten einige Vor- aber auch Nachteile mit sich. Als Beihilfeempfänger sind Sie in den Augen der Ärzte ein Privatpatient. Das bedeutet eine bevorzugte Behandlung in den meisten Praxen und auch in den meisten Krankenhäusern. Tatsächlich ist das Leistungsspektrum der Beihilfe auch deutlich breiter aufgestellt als das der Heilfürsorge für Soldaten oder das der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dennoch werden hier nicht alle Kosten übernommen. Zwischen 50 und 20 % der Kosten müssen Sie selbst tragen. Hierzu gilt es, eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist deutlich günstiger als eine klassische private Krankenversicherung, da hier eben nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Kosten vonseiten der Versicherung getragen werden muss. Dennoch müssen Sie Beiträge entrichten, was Sie bei der Heilfürsorge für Soldaten nicht mussten.

Die Beiträge für die beihilfekonforme private Krankenversicherung bemessen sich nach den vereinbarten Leistungen, den festgelegten Eigenleistungen aber eben auch nach dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Mit einer Anwartschaft können Sie hier frühzeitig für Planungssicherheit sorgen. So bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Anwartschaft die Beiträge einmal festlegen zu lassen. So wird basierend auf Ihrem Alter und dem aktuellen Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft ein Beitrag festgelegt. Dieser wird dann herangezogen, wenn Sie wirklich eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen. So können Sie sich als Berufssoldat oder als Soldat auf Zeit in jungen Jahren eine vergleichsweise günstige beihilfekonforme private Krankenversicherung sichern.

Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite

Sie suchen nach weiteren Informationen zum Thema freie Heilfürsorge für Soldaten oder beihilfekonforme private Krankenversicherung? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf beratend zur Seite.

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