Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare - abgesichert in ihre Zukunft!
Beamter auf Probe und auf Widerruf
Beamter auf Lebenszeit
Wenn Sie bereits ein verbeamteter Lehrer sind, dann erhalten Sie bei einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit nach einer Wartezeit von 5 Jahren ein Ruhegehalt. Die Höhe des Gehaltes ist dabei abhängig von der geleisteten Dienstzeit, sodass sich diese jährlich steigert. Das Ruhegehalt entspricht jedoch nur einem geringen Teil des vorherigen Gehaltes. Um diese Versorgungslücke zu schließen, sollten Sie unbedingt unsere Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Wir sichern ihnen ihren gewohnten Lebensstandard trotz ihrer Dienstunfähigkeit zu.
Ab wann zähle ich als dienstunfähig?
Als verbeamteter Lehrer können Sie nicht „berufsunfähig“, sondern nur „dienstunfähig“ werden. Dabei werden Sie in den Ruhestand gesetzt, wenn Sie wissen, dass sie innerhalb der letzten 6 Monate weniger als 3 Monate ihren Dienst nicht nachgehen konnten. Weiterhin ist gewiss, dass Sie innerhalb der nächsten 6 Monate nicht mehr voll arbeiten gehen können. Eine Dienstunfähigkeit entspricht nicht einer Berufsunfähigkeit. Sie gelten als dienstunfähig, wenn Sie ihren Dienst nicht mehr erledigen können, allerdings noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sven Lohe & Nils Andersen in Stockelsdorf sichert Ihnen in allen schwierigen Situationen ein Ruhegehalt, auch wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.
Unsere Leistungen für ein sorgloses Leben nach der Dienstunfähigkeit
Wir beraten Sie gern
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Lehrer und Referendare
Sven Lohe & Nils Andersen
Calvenstraße 3
23617 Stockelsdorf
09:00 bis 13:00
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14:00 bis 17:00
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