Beamter auf Lebenszeit

Sie haben die letzte Hürde gemeistert und werden zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Wenn sie sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen, zum Beispiel Schwere Dienstvergehen, Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten oder der Aberkennung der Staatsbürgerschaft, besteht das Beamtenverhältnis mit allen Rechten und Pflichten bis zum Tod. Werden sie, nach Ableistung von mindestens 5 Jahren im Dienst, dienstunfähig, werden sie mit Ruhegehalt in den Ruhestand geschickt, wenn sie noch keine 5 Jahre im Dienst sind werden sie aus dem Dienst entlassen. Die anfängliche Mindestversorgung des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit beträgt 1.400€. Dieses wächst von Jahr zu Jahr bis der maximale Wert von 71,75% der letzten Bezüge erreicht wurde. So oder so ergibt sich eine Versorgungslücke die durch die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV, durch eine monatliche Rente gedeckt wird.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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