Die Versorgung der Berufssoldaten
Die Dienstzeitversorgung des Berufssoldaten ist im Soldatengesetz geregelt.
Ruhegehalt wegen Überschreitung der besonderen Altersgrenze
Im Normalfall scheidet der Berufssoldat mit Überschreitung der für ihn maßgebenden besonderen Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus und erhält danach Ruhegehalt (Pension).
Diese Altersgrenze ist laufbahn- und dienstgradabhängig. Die Berechnung des Ruhegehalts erfolgt auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit.
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
Die Höchstversorgung wurde bis 31.12.2010 in 8 Stufen von einem Satz von 75% auf 71,75% der letzten jeweiligen Dienstbezüge abgesenkt.
Ähnliches galt entsprechend auch für die übrigen Versorgungsempfänger mit geringerem Ruhegehaltsprozentsatz. (Ausnahmen: Dienstunfall, Mindestversorgung)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Ruhegehaltsfähig sind nach dem vollendeten 17. Lebensjahr alle Zeiten, die in den §§ 20 ff. SVG genannt werden (z.B. Wehrdienstzeit, ggf. auch auf Antrag sog. Vordienstzeiten wie z.B. Berufsausbildung).
Berechnung des Ruhegehalts
Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr abgeleisteter Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75% und wird nach 40 Jahren Dienstzeit erreicht.
BS, die aufgrund des Erreichens einer besonderen Altersgrenze die 40 Dienstjahre nicht erfüllen können (vor allem in der Laufbahn der Unteroffiziere), bekommen einen Zuschlag hochgerechnet.
Beispiel: Stabsfeldwebel, 29 Jahre und 193 Tage Dienstzeit – 29,53 J x 1,79375 = 52,9695 %. Er erhält einen Zuschlag für 7 Jahre (=12,556%), was einer Gesamtversorgung von 65,53 % entspricht (gerundet)
Wenn Sie erfahren wollen, wie hoch Ihr Ruhegehalt nach heutigem Stand sein wird, dann kontaktieren Sie die DBV-Versicherung Ludwig Hollfelder in Forchheim. Herr Dipl.Kfm. Klaus Bertram erstellt Ihnen gerne eine Versorgungsanalyse! Ein Musterbeispiel sehen Sie hier:
Kürzung des Ruhegehalts
Das erdiente Ruhegehalt wird gekürzt, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden (§ 53 SVG), bei Zahlung eines Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehepartner, sowie bei gleichzeitigem Bezug einer Altersrente (§55a SVG).
Erhöhung des Ruhegehalts
Das Ruhegehalt eines BS kann sich u.U. erhöhen, z.B. wenn ein Kindererziehungszuschlag (§70 SVG), ein Kindererziehungsergänzungszuschlag (§71 SVG) oder Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag (§73 SVG) gewährt wird.
Des Weiteren werden Zeiten der besonderen Auslandsverwendung nach §25 Abs. 2 SVG berücksichtigt, wenn der BS mindestens 180 Tage und ununterbrochen jeweils mindestens 30 Tage im Auslandseinsatz war.
Einmalzahlung (steuerfrei)
Berufssoldaten, die mit dem Erreichen einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, erhalten neben den 4091 € (§38 SVG) als Ausgleich eine weitere Einmalzahlung, die ebenfalls mit der Zurruhesetzung gewährt wird.
Mindestversorgung
Nach einer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit von mindestens 5 Jahren beträgt das Ruhegehalt mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
An die Stelle des Ruhegehalts treten, wenn dies günstiger ist, 65% der jeweils ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe A4.
Sonderfälle der Versorgung von Berufssoldaten
Unfallruhegehalt
Wird ein BS wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt, erhält er ein Unfallruhegehalt. Dieses beträgt mindestens 66,67% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe des Grundgehalts.
Zur Feststellung der Höhe wird von der tatsächlich geleisteten Dienstzeit ausgegangen. Die Zeit bis zum 60 Lebensjahr wird zu einem Drittel angerechnet. Hinzu kommt eine Pauschale von 20% zur Erhöhung des Ruhegehaltssatzes.
Erhöhtes Unfallruhegehalt
Wurde die DU durch einen sog. qualifizierten Dienstunfall (§27 SVG i.V.m. §37 BeamtVG) verursacht, so erhält der BS ein erhöhtes Unfallruhegehalt von 80% mindestens aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe.
Das erhöhte Unfallruhegehalt kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der Schädigungsgrad bei Eintritt in den Ruhestand mindestens 50% beträgt.
Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit (ohne Dienstunfall)
Auch der Berufssoldat kann in eine kritische Lage geraten, wenn er wegen DU vozeitig ausscheiden muss und der Grund dafür keinen Bezug zum Dienst hat. (z.B. Freizeitunfall, schwere Erkrankung). Gem. §44 Abs. 3 SG wird der Betroffene in den Ruhestand versetzt. Hat der BS aber noch keine Dienstzeit von 5 Jahren abgeleistet, so wird er entlassen!
Hier zeigt sich ebenfalls die Notwendigkeit, gegen das finanzielle Risiko der Dienstunfähigkeit eine Vorsorge zu treffen! Die DBV-Versicherung Ludwig Hollfelder in Forchheim bietet eine spezielle für Soldaten konzipierte Absicherung gegen Dienstunfähigkeit an.
Unterhaltsbeitrag
Muss ein BS vor Ablauf der 5-jährigen Dienstzeit entlassen werden, hat er Anspruch auf Nachversicherung in der GRV und kann einen Unterhaltsbeitrag oder ein Übergangsgeld erhalten. Einen Anspruch auf Ruhegehalt (Pension) hat er aber nicht!
Ludwig Hollfelder e.K.
Hainbrunnenstr. 4
91301 Forchheim
Nach Vereinbarung
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