Allgemeine Informationen

Beamte haben einen absolut krisensicheren Arbeitsplatz. Auch das Arbeitsspektrum, in dem sich ein Beamter bewegen kann, ist unfassbar groß. Vom Auswärtigen Dienst bis zum Finanzamt ist so gut wie alles dabei. Sie sind kaum kündbar, müssen nicht in die oft lästigen Sozialversicherungen einzahlen und ihre Besoldung und ihr Ruhegehalt sind fest geregelt. Man hat das Gefühl der freie Arbeitsmarkt hat keine Chance dagegen. Jedoch bringt der Beamtendienst auch einige Risiken mit sich.
Hohe Arbeitsbelastung bis hin zur Überarbeitung, auch dem hohen Zeitdruck geschuldet, ist nicht nur ein Problem für den freien Markt. Und natürlich kann auch einem Beamten wie einem Arbeitnehmer ein Fehler unterlaufen. Die Folgen sind meistens Sach-, Personen- oder Vermögensschaden. Beamte verursachen in erster Linie Vermögensschäden. Im Umfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können auch nur diese abgesichert werden, die Diensthaftpflichtversicherung bietet hier mehr Schutz. Bei Schadensersatzansprüchen aus dem Dienst haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Die im Dienst entstandene Schadensersatzforderung, ob Personen-, sach-, oder Vermögensschaden können sie nur über eine Diensthaftpflichtversicherung absichern. Sie fungiert also als eine Art Haftpflichtversicherung für den Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder den Beamten im Dienst. Das klingt jetzt alles etwas theoretisch, deswegen liefern wir ihnen ein paar Beispiele wie denn ein, von einem Beamten verursachter Schaden ausschauen kann:

  • Sie erteilen fälschlicherweise eine Genehmigung, diese muss zurückgezogen werden und es entstehen Mehrkosten
  • Sie stelle eine falsche Berechnung an durch die sie irrtümlich einen falschen Bescheid ausstellen
  • Es kommt zu Forderungsausfällen durch eine von ihnen vergessenen Anspruch, den sie nicht gelten machen konnten
  • Sie entziehen fälschlicherweise eine Erlaubnis und verursachen so einen Verdienstausfall

Beitragsberechnung & Leistungsumfang

Im Allgemeinen richtet sich die Beitragshöhe nach dem gewählten Leistungsumfang, einer möglichen Selbstbeteiligung und natürlich der Höhe der Deckungssumme. Und gerade hier sollten sie nicht sparen. Denn sollte die Schadensersatzforderung ihre Deckungssumme überschreiten müssen sie für die entstandene Differenz privat aufkommen. Aber keine Sorge, auch bei hohen Deckungssummen ist die Diensthaftpflichtversicherung hier im Vergleich zu anderen Berufshaftpflichtversicherungen (Z.B. für Ärzte) sehr kostengünstig.
Die Leistungen in der Diensthaftpflichtversicherung sind unter anderem:

  • Bereits Anwärter können eine pauschale Versicherungssumme von bis zu 10.000.000€ vereinbaren
  • Aktiver Rechtsschutz, also die Schadenregulierung
  • Passiver Rechtsschutz, also das abwehren unberechtigter Forderungen
  • Bei der Durchsetzungen ihres Rechs übernehmen wir auch Anwalts- und Prozesskosten
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Mit verschiedenen Bausteinen kann die Versicherungssumme individuell angepasst werden
  • Wenn ihnen Dritte Schaden zufügen sind sie auch abgesichert, wenn der Verursacher nicht zahlen kann bzw. selbst nicht abgesichert ist
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Ludwig Hollfelder e.K.
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