Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter?

Beamte und Beamtenanwärter profitieren von einer individuellen Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Die restlichen Gesundheitskosten werden durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Hier kommen spezielle beihilfekonforme Tarife ins Spiel, die je nach Bedarf unterschiedliche Leistungsumfänge bieten.

Bei der DBV stehen Ihnen die Tarife S, M und L zur Auswahl. Sie können Ihren Wunschtarif flexibel anpassen und nur die Leistungen wählen, die Sie tatsächlich benötigen. So stellen Sie sicher, dass Sie optimal versorgt sind und gleichzeitig Kosten sparen.

  • Individuell anpassbar an Ihren Beihilfeanspruch
  • 100% Übernahme von Zahnleistungen und -reinigung
  • Rechnungen einfach per App einreichen

Private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Als langjähriger Partner für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst blickt die DBV auf über 150 Jahre Erfahrung zurück. Doch auch für Selbstständige und Freiberufler bietet unser Partner AXA maßgeschneiderte Lösungen im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV).

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Flexible Leistungen: Passen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell an und profitieren Sie vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Attraktive Beitragsvorteile: Nutzen Sie Bonuszahlungen und Beitragsrückerstattungen bei gesundheitsbewusstem Verhalten.
  • Umfassende Vorsorge: Genießen Sie Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Altersbeschränkung.

Unsere Tarife für die private Krankenversicherung von Beamten und Beamtenanwärtern

Unsere speziell entwickelten beihilfekonformen Tarife bieten maßgeschneiderten Schutz für Beamte und Beamtenanwärter. Wählen Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen aus drei attraktiven Varianten:

  • Grundschutz: Der ideale Einstieg für eine solide Basisabsicherung.
  • Gut versichert: Umfassender Schutz mit einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis.
  • Premium-Schutz: Höchster Komfort und maximale Leistungen für alle, die Wert auf beste Versorgung legen.

Gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel und zahlen Sie nur für Leistungen, die Sie wirklich benötigen!

Die Tarife in der Übersicht

S

Grundschutz

M

Gut versichert

L

Premium-Schutz

VisB-U(A), BW2-U(A), BN-VisB-U, PVB, KHT-U(A)

VisB-U(A), BW2-U(A), BN-VisB-U, BWE-U(A), PVB, KHT-U(A), KUR-U(A)215

BS-U(A), B3-U(A), BZ-U(A), BN B-U(A), BWE-U(A), PVB, KHT-U(A), KUR-U(A)215

Ambulante und stationäre Leistungen

Ambulante Arztbehandlung

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Direkte Facharztbehandlung

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Arzneimittel

80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR pro Jahr

80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR pro Jahr

100%

Sehhilfen

Bis zu 300 EUR Rechnungsbetrag alle 3 Jahre

Bis zu 300 EUR Rechnungsbetrag alle 3 Jahre

Bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag alle 2 Jahre

Psychotherapie

100% bis 30. Sitzung
80%  ab 31. Sitzung
70%  ab 61. Sitzung

100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung
70%  ab 61. Sitzung

100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung

Heilpraktiker

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Privatärztliche Behandlung

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Zimmerart (stationäre Leistung)

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Einbettzimmer

Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)

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Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)

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Zahnleistungen

Zahnersatz

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Zahnbehandlung

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Zahnprophylaxe

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Begrenzungen

- 1.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 24 Monaten
- 2.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 48 Monaten

- 1.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 24 Monaten
- 2.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 48 Monaten  

Keine Begrenzung

Beihilfeergänzung

Heilpraktiker, im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker

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Reiseimpfungen

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Präventionskurse

- Präventionskurse für Versicherte mit Tarif BNBU und BNVisBU, abgeschlossen ab 03.01.2024

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR

Kur

Beihilfefähige ambulante Kur

Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Beihilfefähige stationäre Kur

Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)

Leistung bei nicht beihilfefähigen Kuren


  


  

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