Anwartschaft

Während ihres Studiums sind Lehramtsstudenten in der Regel gesetzlich krankenversichert. Das ändert sich, wenn sie als Lehramtsanwärter bzw. Referendar- im Beamtenstatus- ihre weitere Berufsausbildung an einer Schule fortsetzen. Während ihrer Ausbildung als Beamtin/ Beamter auf Widerruf und auch danach beteiligt sich ihr Dienstherr an den Krankheitskosten mit einem Zuschuss, der sogenannten Beihilfe. Zur Absicherung der von der Beihilfe nicht getragenen Kosten einer Krankenbehandlung benötigt der Beihilfeberechtigte dann eine private Kranken- & Pflegeversicherung. Aber bereits in der Studienzeit können Krankheiten eintreten, die einen späteren Einstieg in die PKV durch Zuschläge erschweren oder sogar zur Ablehnung führen.
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand, sie „frieren“ ihn ein. Krankheiten oder Unfallfolgen, die nach Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eintreten, werden nicht berücksichtigt.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Markus Schönung
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