Anwartschaft
Während ihres Studiums sind Lehramtsstudenten in der Regel gesetzlich krankenversichert. Das ändert sich, wenn sie als Lehramtsanwärter bzw. Referendar- im Beamtenstatus- ihre weitere Berufsausbildung an einer Schule fortsetzen. Während ihrer Ausbildung als Beamtin/ Beamter auf Widerruf und auch danach beteiligt sich ihr Dienstherr an den Krankheitskosten mit einem Zuschuss, der sogenannten Beihilfe. Zur Absicherung der von der Beihilfe nicht getragenen Kosten einer Krankenbehandlung benötigt der Beihilfeberechtigte dann eine private Kranken- & Pflegeversicherung. Aber bereits in der Studienzeit können Krankheiten eintreten, die einen späteren Einstieg in die PKV durch Zuschläge erschweren oder sogar zur Ablehnung führen.
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand, sie „frieren“ ihn ein. Krankheiten oder Unfallfolgen, die nach Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eintreten, werden nicht berücksichtigt.
Nachteile der kleinen Anwartschaft:
-Es werden keine Altersrückstellungen gebildet
-Das aktuelle Alter bei Aktivierung der Krankenversicherung zählt, d.h. die Beiträge sind dementsprechend höher
Vorteile der kleinen Anwartschaft:
-die Beiträge während der Anwartschaft sind geringer
Vorteile der großen Anwartschaft:
- „eingefrorenes“ Alter bei Abschluss der Anwartschaft.
-Altersrückstellungen werden bereits während der Dauer der großen Anwartschaft gebildet
Nachteile der großen Anwartschaft:
-Beiträge während der Anwartschaft sind höher
Markus Schönung
Horststr. 17
76829 Landau in der Pfalz
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sowie nach Vereinbarung
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