Beihilfe im Detail
Wer bekommt Beihilfe?
Die Beihilfe steht sowohl Beamten auf Lebenszeit als auch Beamten auf Widerruf oder Probe zu. Auch Referendare erhalten Beihilfeleistungen, wenn sie sich entsprechend privat krankenversichern. Ehepartner und Kinder von Beamten haben auch die Möglichkeit, von dieser finanziellen Unterstützung im Krankheitsfall zu profitieren, allerdings muss der Ehepartner mit seinem eigenen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Nach Ihrer Berufszeit werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen.
Wie hoch fällt die Beihilfe für Lehrer und Referendare aus?
Die Höhe des sogenannten Beihilfebemessungssatzes ist in den Beihilfeverordnungen (BVO) für die entsprechend gültige Bundes- oder Landesbeihilfe geregelt. Haben Sie keine Kinder, so liegt der Beihilfebemessungssatz beispielsweise in Rheinland-Pfalz bei 50 %, für die restlichen 50% benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Falls Sie mindestens zwei Kinder haben, steigt der Bemessungssatz für die Beihilfe auf 70 %. Berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten haben einen Beihilfeanspruch von 70%. Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder kann eine Beihilfe in Höhe von 80 % beansprucht werden. Im Ruhestand können Sie einen Beihilfebemessungssatz von 70 % geltend machen.
Markus Schönung
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