Diensthaftpflicht
In der Pause kommt ein Lehrer seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nach. Es entsteht eine Rangelei, bei der ein Schüler verletzt wird. Die Eltern des Schülers machen sie dafür verantwortlich.
Bei einer Klassenfahrt beschädigen Schüler mehrere Sitze in den Zugabteilen. Der Lehrer wird wegen grober Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zum Schadenersatz herangezogen.
In diesen Fällen schützt eine Diensthaftpflicht.
Sollten Sie fiskalisches Eigentum der Schule beschädigen oder fremde Schlüssel oder Code Cards verlieren, leistet auch hier die Diensthaftpflichtversicherung.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Markus Schönung
Horststr. 17
76829 Landau in der Pfalz
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09:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 12:00
15:00 bis 17:00
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