Dienstunfähigkeit

Als Beamter auf Widerruf haben sie keinerlei Versorgungsanspruch von Ihrem Dienstherrn und werden aus dem Dienst entlassen.Als Beamter auf Probe haben sie lediglich einen Versorgungsanspruch im Falle eines Dienstunfalles. Ansonsten werden sie auch in diesem Fall aus dem Dienst entlassen und haben keine weiteren Versorgungsansprüche.

Lediglich als Beamter auf Lebenszeit haben sie Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Staat (hierbei sind eine Wartezeit von 60 Monaten zu beachten). Dieses Ruhegehalt richtet sich prozentual nach der Dauer ihres bereits erfüllten Dienstes, ist also unter Umständen absolut nicht ausreichend.

Eine Dienstunfähigkeitsabsicherung fängt diese Lücken auf und zahlt ihnen eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe!
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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Markus Schönung
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