Anwartschaft
Ihr Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt. Im Anschluss an Ihre aktive Dienstzeit haben Sie Anspruch auf Beihilfe, und der Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung wird für Sie erforderlich. Bei zwischenzeitlich schlechterer Gesundheit, z. B. durch eine Erkrankung oder eines Unfalls, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich oder es erfolgt sogar eine Ablehnung.
Wir empfehlen Ihnen schon von Beginn an vorzubeugen und eine Anwartschaft abzuschließen. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie ihren aktuellen Gesundheitszustand, sie „frieren“ ihn ein. Krankheiten oder Unfallfolgen, die nach Abschluss einer Anwartschaftsversicherung eintreten, werden nicht berücksichtigt.
Nachteile der kleinen Anwartschaft:
- Es werden keine Altersrückstellungen gebildet
- Das aktuelle Alter bei Aktivierung der Krankenversicherung zählt, d.h. die Beiträge sind dementsprechend höher
Vorteile der kleinen Anwartschaft:
- die Beiträge während der Anwartschaft sind geringer
Vorteile der großen Anwartschaft:
- „eingefrorenes“ Alter bei Abschluss der Anwartschaft.
- Altersrückstellungen werden bereits während der Dauer der großen Anwartschaft gebildet
Nachteile der großen Anwartschaft:
- Beiträge während der Anwartschaft sind höher
Markus Schönung
Horststr. 17
76829 Landau in der Pfalz
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sowie nach Vereinbarung
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