Diensthaftpflicht
Sind sie bei der Landespolizei, bei der Bundespolizei, beim Zoll, im Straf-oder Justizvollzugsdienst tätig, so haftet während ihrer Tätigkeit ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung kann der Dienstherr Sie allerdings in Regress nehmen. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Und das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben.
Beugen sie vor und schützen sie sich vor Forderungen Ihres Dienstherrn.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Markus Schönung
Horststr. 17
76829 Landau in der Pfalz
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09:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
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