Heilfürsorge
Ob Sie während Ihrer Ausbildung und später als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn und der Art Ihrer Tätigkeit.
Heilfürsorge bedeutet für Sie, einen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch ihren Dienstherrn zu haben.
Die Leistungen aus der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist für sie unentgeltlich.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Markus Schönung
Horststr. 17
76829 Landau in der Pfalz
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09:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 12:00
15:00 bis 17:00
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