Diensthaftpflichtversicherung
Laut §24 Soldatengesetz sind Soldaten dazu verpflichtet, für Schäden, die Sie im Dienst gegenüber dem Bund direkt oder indirekt aufgrund einer Dienstpflichtverletzung verursachen, zu haften.
Schädigt ein Soldat vorsätzlich den Dienstherrn, so haftet er in unbegrenzter Höhe. Wollte er seinen Dienstherrn ursprünglich nicht schädigen, hat aber die Dienstpflichtverletzung wissentlich in Kauf genommen, wir der Soldat mit 6 brutto Monatsgehältern in Regress genommen. Selbst bei grob fahrlässigem Verhalten beträgt die Regressnahme 3 brutto Monatgehälter. Nur bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Soldat nicht. Es ist also nur sinnvoll, sich vorbeugend abzusichern.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Markus Schönung
Horststr. 17
76829 Landau in der Pfalz
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09:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
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