Pflegeversicherung
Eine Pflegepflichtversicherung für Soldaten ist Pflicht. Mit der Ernennung zum Soldaten auf Zeit haben Sie Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Damit endet die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso endet die Pflegepflichtversicherung in der ehemaligen Gesetzlichen Krankenversicherung und Sie müssen sich selbst um den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung kümmern. Dabei stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können die Pflegepflichtversicherung entweder bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung beantragen oder bei einer privaten Krankenversicherung.
Eine Pflegepflichtversicherung bei der DBV zu beantragen bietet Ihnen einen klaren finanziellen Vorteil. Denn der Beitrag wird anhand Ihres Eintrittsalters und nicht anhand Ihres Einkommens berechnet. Dadurch ist der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung der DBV für Sie deutlich geringer als in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Markus Schönung
Horststr. 17
76829 Landau in der Pfalz
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sowie nach Vereinbarung
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