PKV für Beamte: Optimale & passgenaue Absicherung

Als Beamtin oder Beamter entscheiden Sie selbst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV). Denn Sie genießen die sogenannte Versicherungsfreiheit und müssen sich nicht gesetzlich pflichtversichern. Mit der passgenauen PKV für Beamte sichern Sie die verbleibenden Kosten nach der Beihilfe passgenau ab und profitieren außerdem von zusätzlichen Leistungen beim Arzt und weiteren Vorteilen. Erfahren Sie mehr!

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Allgemeines zur privaten Krankenversicherung für Beamte

Mit der PKV für Beamtinnen und Beamte der DBV Matthias Auschra in Nürnberg entscheiden Sie sich für eine der beiden Säulen des deutschen Krankenversicherungssystems. Die wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV sind dabei:

  • GKV: Das gesetzliche Versicherungssystem. Die Beiträge bemessen sich nach dem Einkommen, die Leistungen sind für alle Versicherten gleich. Individuelle Anpassungsmöglichkeiten bestehen nur eingeschränkt und der Gesetzgeber kann die Leistungen einseitig anpassen/kürzen
  • PKV: Das private Versicherungssystem. Die Beiträge hängen von Ihrer individuellen Situation und von den gewählten Leistungen ab. Jeder Versicherte entscheidet selbst, welche Bausteine er in den Vertrag aufnimmt. Einseitige Leistungsanpassungen sind nicht möglich, da mit der Versicherungsgesellschaft ein bindender Vertrag geschlossen wird

In der privaten Krankenversicherung der DBV Matthias Auschra in Nürnberg können Sie flexibel Zusatzbausteine wählen. So lassen sich etwa folgende – über die der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehenden – Leistungen absichern:

  • Psychotherapie und alternative Heilmethoden sowie Prophylaxe werden von der PKV vollständig übernommen
  • Leistung auch bei hochwertigem Zahnersatz, in Verbindung mit der Beihilfe zu 100 Prozent – keine Zuzahlung notwendig
  • Zusatzleistungen im Krankenhaus, unter anderem Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Tagegeld bei längeren Aufenthalten
  • Beitragsrückerstattung, wenn bis auf Vorsorgeuntersuchungen und -behandlungen ein Jahr lang keine Leistungen der PKV in Anspruch genommen werden

Beispiel 1

Sie lassen im Jahr 2022 zwei Zahnreinigungen im Abstand von sechs Monaten durchführen. Die gesetzliche Kasse übernimmt sie nicht, sodass Sie jeweils 130 Euro selbst zahlen müssen. Als Beamter mit PKV übernehmen Dienstherr und Krankenversicherung jeweils die Hälfte der Kosten – so erhalten Sie Leistungen im Wert von 260 Euro über denen der gesetzlichen Absicherung.

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Beispiel 2

Sie sind gesetzlich versichert und lassen eine professionelle Zahnreinigung durchführen, die 150 Euro kostet. Davon übernimmt die Krankenkasse aufgrund eines Bonusprogramms nur 30 Euro, den Rest zahlen Sie aus eigener Tasche. Als Beamter in der PKV würde der Dienstherr mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten erstatten, den verbleibenden Anteil übernimmt die private Krankenversicherung.

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Die Beihilfe: Anteilige Kostenübernahme durch den Dienstherrn

Als Beamtin oder Beamter – egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit – erhalten Sie Beihilfe. Die Beihilfebemessungssätze ergeben sich aus den entsprechenden Landesbeamtengesetzen und geben an, in welcher Höhe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt. Sie betragen weitgehend bei allen Dienstherren:

  • Für Beamte mit einem/keinem Kind: 50 Prozent
  • Für Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 Prozent
  • Für den Ehepartner von Beamten: 70 Prozent
  • Für jedes „Beamtenkind“: 80 Prozent

Um Beihilfe zu erhalten, reichen Sie bei Ihrem Dienstherrn einen entsprechenden Beihilfeantrag an. Hier legen Sie alle Rechnungen, die Sie vom Arzt, der Apotheke oder einer Klinik erhalten haben, in Kopie bei. Die Beihilfestelle zahlt dann die Ihnen zustehende Beihilfe in Höhe des Beihilfebemessungssatzes aus.
 
Den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht abdeckt, übernimmt die PKV für Beamte. Sie wird daher auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet und ist explizit auf den Bedarf von Beamtinnen und Beamten zugeschnitten.

Sinn und Zweck der PKV für Beamte

Die PKV hat grundsätzlich dieselben Aufgaben wie die gesetzliche Krankenversicherung: Sie schützt Sie vor den Aufwendungen, die wegen medizinischer Behandlungen auf Sie und Ihre Angehörigen zukommen können. Bei Beamten besteht aber ein duales Absicherungssystem, das neben der Krankenversicherung auch die Beihilfe umfasst.
 
Daher „teilen“ sich Beihilfestelle und PKV die entstehenden Krankheitskosten. Die PKV übernimmt die Restkosten, die nach der Auszahlung der Beihilfe verbleiben, und schützt Beamte so vor der entstehenden Deckungslücke. Durch die Krankenversicherungspflicht sind Sie als Beamtin oder Beamter ohnehin zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet, „aus eigener Tasche“ können Sie den Eigenanteil also nicht übernehmen.
 
Die gesetzliche Krankenkasse lässt sich nicht an die Beihilfe anpassen, hier gibt es also nur einen 100-Prozent-Schutz. Da Sie als gesetzlich Versicherter aber auch keine Rechnungen erhalten, können Sie den Beihilfeanspruch nicht nutzen und müssen außerdem die Beiträge zur GKV von Ihrem Bruttogehalt zahlen. Damit bietet die PKV für Beamte insgesamt einen individuelleren und flexibler anpassbaren Schutz.

Was kostet die PKV für Beamte?

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nach Ihrem Beihilfesatz, Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand, dem ausgeübten Beruf und den versicherten Leistungen. Durch diese zahlreichen Faktoren sind pauschale Aussagen zur Prämienhöhe nicht möglich. Meist gilt aber der Grundsatz: Je früher Sie die PKV abschließen, desto günstiger ist Sie – denn junge Menschen sind in der Regel gesünder als ältere.
 
Alle Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwand) absetzbar.

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Häufig gestellte Frage

Kann ich meine Leistungen in der PKV für Beamte selbst aussuchen?

Weitestgehend ja. Die PKV besteht aus einem Grundbaustein und flexibel wählbaren Zusatz-modulen, durch die Sie den Schutz an Ihren individuellen Bedarf anpassen können.

Welche Besonderheiten gibt es in der PKV speziell für Beamte?

Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, wodurch Beamte die PKV nur noch als „Restkostenversicherung“ für den Teil, der vom Dienstherrn nicht im Rahmen der Beihilfe übernommen wird, benötigen.

Wie hoch sind die Beihilfesätze?

Die Höhe der Beihilfe hängt vor allem von der Anzahl der Kinder ab. Als Beamtin oder Be-amter erhalten Sie 50 bis 70 Prozent, Ihren Kindern stehen 80 Prozent Beihilfe zu.

Sind PKV-Beiträge von Beamten steuerlich absetzbar?

Ja, als Beamter können Sie die Beiträge zur PKV steuerlich absetzen. Davon ausgenommen sind lediglich sogenannte Wahlleistungen, etwa Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Die DBV übermittelt die abziehbaren Beträge direkt an die Finanzverwaltung, sodass Sie sich hier um nichts mehr kümmern müssen.

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