Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Specht in Halle
Druck, Stress, Hektik, Sie als Lehrkraft haben jeden Tag einen anspruchsvollen Arbeitstag vor sich. Neben dem Stresslevel müssen zudem mit einer hohen Verantwortung umgehen. Unter diesen Umständen ist es kaum verwunderlich, dass laut einer Statistik beinahe jeder Lehrer mindestens einmal in seinem Dienstleben zeitweise dienstunfähig wird. Eine nicht zu verachtende Anzahl schafft jedoch kaum das reguläre Rentenalter und scheidet vorzeitig aus dem Dienst aus. Wenn es zum Ernstfall kommt, sind Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Specht in Halle auf der finanziell sicheren Seite. Eine Dienstunfähigkeit geht immer mit dem Verlust Ihres Einkommens einher. Wir sichern Sie mit einer monatlichen BU-Rente zuverlässig ab. Kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit und wir schließen die Lücke.
Wann besteht eine Dienstunfähigkeit bei Lehrern?
Sie können, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls weniger als 50 % Ihrer beruflichen Tätigkeiten wahrnehmen und das voraussichtlich für die nächsten 6 Monaten? In dem Fall gelten Sie als dienstunfähig. Die Konsequenz: Ihr Dienstherr wird Sie in den vorzeitigen Ruhestand schicken. Damit entfallen nicht nur Ihre täglichen Aufgaben, sie erhalten auch kein Einkommen mehr. Mit seinem Fürsorgeversprechen leistet Ihr Dienstherr allerdings Abhilfe. Jedoch erhalten Sie nach 40 Dienstjahren maximal 72 % Ihres letzten Gehalts als Ruhegehalt. Ihren Lebensstandard werden Sie davon schwerlich halten können. Ohne eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Specht in Halle gehen Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe sogar gänzlich leer aus. Denken Sie daher schon zu Beginn Ihrer Laufbahn an den Abschluss.
Was ist bei der Dienstunfähigkeitsversicherung
für Lehrer zu beachten?
Eine Dienstunfähigkeit bei Ihnen als Lehrer bedeutet nicht gleichsam, dass Sie berufsunfähig sind. Um eine Dienstunfähigkeit anerkennen zu lassen, benötigen Sie:
Achten Sie bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ferner darauf, dass der Vertrag die „richtige“ Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Eine „falsche Klausel“ führt dazu, dass Ihr Versicherer Ihre Dienstunfähigkeit nach den allgemeinen Absätzen beurteilen kann. Folglich wird eine Dienstunfähigkeit nicht wie eine Berufsunfähigkeit behandelt. Sie könnten ja, rein theoretisch, einem anderen Beruf nachgehen. Das Resultat: Sie erhalten keine Leistungen.
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Specht in Halle verlassen Sie sich auf die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“. Reichen Sie uns alle Unterlagen ein, erhalten Sie ohne Wenn und Aber die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Was noch?
Sollten Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer haben oder sich zuvor individuell beraten lassen wollen, so nehmen Sie gleich Kontakt zu den Spezialisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Specht in Halle auf. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!
Matthias Specht
Merseburger Straße 137
06112 Halle
Nach Vereinbarung
09:00 bis 15:30
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sowie nach Vereinbarung