DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart Beihilfe

Beihilfe: Das besondere Absicherungsmodell bei Lehrern und Referendaren

Beamtinnen und Beamte, zu denen Lehrer in den meisten Bundesländern gehören, erhalten von Ihrem Dienstherrn eine sogenannte Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Der Dienstherr beteiligt sich also unmittelbar an diesen Aufwendungen – ein System, das sich grundlegend vom gesetzlichen Versorgungsmodell (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zur GKV) unterscheidet. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart gibt einen Überblick über Besonderheiten und Funktionsweise.

Die Grundlagen der beamtenrechtlichen Beihilfe

 Das Beamtenverhältnis ist ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn. Während sich ersterer zu lebenslanger und zuverlässiger Arbeitsleistung verpflichtet, sichert zweiterer Besoldung, Versorgung und weitere Leistungen zu.

Das Alimentations- und Fürsorgeprinzip ist einer der „Eckpfeiler“ des Beamtentums und umfasst insbesondere Besoldung, Versorgung und Beihilfe.
 
Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt oder der Klinik. Diese reichen Sie bei der zuständigen Beihilfestelle ein, die einen Teil der Krankheitskosten erstattet. Auch wenn sich das Prinzip auf den ersten Blick ähnlich anhört wie der klassische „Arbeitgeber-Anteil“, steckt dahinter etwas völlig anderes. Während zivile Arbeitgeber nur einen Anteil der Krankenkassenbeiträge übernehmen, übernimmt der Dienstherr einen Teil der tatsächlichen Behandlungskosten.

Die Beihilfesätze im Überblick

Wie hoch die Beihilfe in Ihrem individuellen Fall ausfällt, richtet sich nach dem sogenannten Beihilfesatz. Er gibt an, welchen prozentualen Teil der Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt und wie hoch der Eigenanteil ausfällt. Da das Beamtenrecht Ländersache ist, hat jeder Dienstherr seine eigenen Beihilfevorschriften. Diese ähneln sich aber bundesweit:

  • Als Beamte mit einem oder gar keinem Kind erhalten Sie 50 Prozent Beihilfe.
  • Mit zwei oder mehr Kindern stehen Ihnen 70 Prozent zu.
  • Ihr Ehegatte hat, sofern sein Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und er nicht bereits krankenvollversichert ist, ebenfalls einen Beihilfesatz von 70 Prozent.
  • Ihre Kinder erhalten 80 Prozent Beihilfe.
  • Als Beamtin oder Beamter im Ruhestand beträgt der Beihilfesatz 70 Prozent.

So entsteht ein Eigenanteil zwischen 20 und 50 Prozent, den es mit einer Krankenversicherung abzudecken gilt. Denn anders als es vielleicht auf den ersten Blick vermutet werden könnte, dürfen Sie den nach der Beihilfe verbleibenden Kostenanteil nicht selbst übernehmen. Durch die Krankenversicherungspflicht müssen sich auch Beamte entsprechend absichern.
 
Üblicherweise starten Lehrer und Referendare mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent und „arbeiten“ sich im Laufe ihres Lebens zur 70-prozentigen Beihilfe hoch. Achten Sie unbedingt darauf, diese Änderungen sofort Ihrer für die Bezüge und Beihilfe zuständigen Stelle mitzuteilen. Denn sonst verzichten Sie auf Leistungen, die Ihnen zustehen – und erzeugen gegebenenfalls sogar eine Überversicherung.

Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung

Die beamtenrechtliche Beihilfe ist nur schwer mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu vereinbaren. Einige Dienstherren gewähren für Beamte, die sich freiwillig gesetzlich versichern, zwar mittlerweile eine sogenannte Pauschalbeihilfe, die Regel ist das aber noch lange nicht.
 
Das Problem bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Beamte darin, dass sie sich nicht an die Beihilfe anpassen lässt. Denn für den Beihilfeanspruch benötigen Sie eine Rechnung, die Sie beim Dienstherrn einreichen können – als Kassenpatient erhalten Sie aber keine. Stattdessen haben Sie mit der GKV eine 100-Prozent-Absicherung, die eine zusätzliche Kostenerstattung durch die Beihilfe überflüssig macht.
 
Da das Beamtenrecht außerdem keinen Arbeitgeber-Anteil kennt, müssen Sie den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Kasse selbst zahlen. In bestimmten Fällen kann das aber dennoch sinnvoll sein:

  • Sie nutzen die Familienversicherung, um Ihren Ehegatten und Ihre Kinder kostenfrei mitzuversichern. In der GKV zahlen Sie hier nur einen Beitrag, während Sie in der PKV für jede Person einen eigenen Vertrag benötigen. Das kann schnell teuer werden.
  • Sie leiden unter Vorerkrankungen oder anderen Einschränkungen, die den Beitritt in die PKV nur zu sehr schlechten Konditionen möglich machen? Auch hier kann das Solidarsystem der GKV die bessere Alternative sein.
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Unser Tipp daher:

Vergleichen Sie immer beide Möglichkeiten. Gerne beraten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart auch noch umfassender zu den Vor- und Nachteilen im individuellen Fall. Stellen Sie uns gerne auf die Probe und vereinbaren Sie einen ersten Termin!

Beihilfe und private Krankenversicherung

Das Modell der privaten Krankenversicherung (PKV) lässt sich wesentlich leichter an den Beihilfeanspruch anpassen. Denn eine Erstattung durch die private Krankenversicherung setzt ebenfalls eine Rechnung des behandelnden Arztes oder der Klinik voraus.
 
Im Rahmen der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart passiert jetzt Folgendes: Dienstherr und Krankenversicherung teilen sich den Rechnungsbetrag entsprechend der Beihilfe auf. Erhalten Sie vom Dienstherrn etwa 50 Prozent der Kosten ersetzt, zahlt die Krankenversicherung die andere Hälfte. Steigt Ihr Beihilfesatz auf 70 Prozent, übernimmt die PKV passenderweise nur noch 30 Prozent der Behandlungskosten.
 
Für Sie hat die private Krankenversicherung daher einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Kasse:

  • Bessere Anpassbarkeit an die Beihilfe durch festlegbare Kostenquoten.
  • Freie Auswahl aus verschiedensten Tarifen und Zusatzleistungen.
  • Keine Abhängigkeit des Beitrags von Ihrem Einkommen.

In der PKV können Sie unter anderem selbst entscheiden, ob Sehhilfen, Einzelzimmer im Krankenhaus, Psychotherapie und andere Behandlungen übernommen werden sollen oder nicht. Auch bei hochwertigem Zahnersatz leistet die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart je nach Tarif in voller Höhe!
 
Aber Achtung: Bei der privaten Krankenversicherung kommt es zwar nicht auf Ihr Einkommen, dafür aber wesentlich auf Alter und Gesundheitszustand an. Möglicherweise werden Sie mit einer zu schwerwiegenden Krankenvorgeschichte nicht mehr in die Krankenversicherung aufgenommen. Setzen Sie sich daher frühestmöglich mit diesem Thema auseinander!

Die Anwartschaft auf die private Krankenversicherung

Bei manchen Studiengängen ist bereits zu Beginn oder sogar schon vor dem Studium bekannt, dass es später mit hoher Wahrscheinlichkeit einmal auf eine Beamtenlaufbahn hinausläuft. Dazu gehören unter anderem Jura oder Lehramt.
 
Hier kann die Anwartschaft eine gute Lösung sein. Mit ihr sichern Sie sich gegen einen niedrigen einstelligen Monatsbetrag die Garantie, später einmal zum bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung festgestellten Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Mit ihr ziehen Sie die Gesundheitsprüfung also vor und „konservieren“ anschließen den gesundheitlichen Zustand, den wir später – sobald Sie Beihilfe erhalten und eine PKV benötigen – der Berechnung Ihrer Beiträge zu Grunde legen.
 
Tipp: Lassen Sie sich auch hier bereits frühzeitig beraten. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart wissen, wann eine Anwartschaft eine gute Idee ist und wann Sie sie gegebenenfalls auch nicht benötigen.

Lassen Sie sich individuell beraten!

Möchten Sie mehr über Beihilfe, Krankenversicherung und andere wichtige Policen für Lehrer erfahren? Zögern Sie nicht, rufen Sie an oder schauen Sie persönlich vorbei und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart. Wir freuen uns bereits auf Sie!
 
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