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DBV Stuttgart MB Versicherungsvermittlungs GmbH Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Die passgenaue Berufsunfähigkeitsversicherung

der DBV Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart

Egal in welchem Beruf Sie arbeiten: Der Verlust des laufenden Einkommens kann persönlich und wirtschaftlich gravierende Folgen haben. Mit der passgenauen Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart stehen Sie im Fall der Fälle nicht allein da. Denn wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben können!

Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit

Die wesentlichen Unterschiede

Auch wenn „Berufsunfähigkeit“ und „Dienstunfähigkeit“ erst einmal ähnlich klingen, meinen die Begriffe in der Praxis etwas völlig anderes. Denn eine Dienstunfähigkeit kann nur bei Beamten, Richtern und Soldaten vorliegen, während eine Berufsunfähigkeit alle Berufsgruppen (also auch Staatsbedienstete) umfasst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt daher grundsätzlich beide Gruppen ab. Wir zeigen die konkreten Unterschiede.

Die Berufsunfähigkeit

Nach der Definition des GdV liegt eine Berufsunfähigkeit immer dann vor, wenn die versicherte Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Dafür muss eine gesundheitliche Schädigung wegen Krankheit oder Unfall vorliegen und der Zustand muss nach ärztlicher Prognose für mindestens sechs Monate bestehen bleiben. „Nicht mehr ausüben“ können Sie Ihren Beruf, wenn Sie ihm maximal für die Hälfte der sonst üblichen Arbeitszeit nachgehen können.
 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart orientiert sich grundsätzlich an dieser allgemeinen Definition. Denn nur so ist sichergestellt, dass Sie auch dann noch umfassend versichert sind, wenn Sie sich für eine andere Tätigkeit als die im Beamtenverhältnis entscheiden.

Die Dienstunfähigkeit

Wann eine Dienstunfähigkeit vorliegt, regelt der Gesetzgeber im Bundesbeamtengesetz (BBG) beziehungsweise in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen (LBG). Grundsätzlich gibt es hier bundesweit ähnliche Definitionen. Sobald Beamte dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen, sind sie dienstunfähig. Dabei reicht es als Anhaltspunkt, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst mehr leisten.
 
Auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Beamten ebenfalls greifen kann, sind die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit deutlich allgemeiner gehalten. Die meisten Dienstherrn entlassen Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder Probe bereits dann, wenn sich abzeichnet, dass eine Dienstunfähigkeit wahrscheinlich ist.

Sinn und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung

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Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit zunächst Lohnfortzahlung und anschließend das gesetzliche Krankengeld. Steht von Beginn an fest, dass Sie berufsunfähig sind, wird kein Krankengeld gezahlt. Sie stehen daher nach dem Ablauf der Lohnfortzahlung möglicherweise vor dem finanziellen Ruin. Bei Selbstständigen ist die Situation noch gravierender, denn hier fällt von heute auf morgen der gesamte Verdienst weg.
 
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie hier an der richtigen Stelle vor. Die Police zahlt Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dies ist wiederum der Fall, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Maßgeblich ist die Prognose des behandelnden Facharztes.
 
Die Höhe der Rente bestimmen Sie selbst. Daher ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrem DBV-Versicherungsexperten zunächst den monatlichen Bedarf, der bei einem Wegfall des Einkommens entsteht. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie dann, wie hoch Sie die Rente ansetzen.

Leistungen der DBV Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV profitieren Sie unabhängig von Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrem Status von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Sie entscheiden selbst, wie hoch die monatliche Rente ausfallen soll. Dabei orientieren Sie sich am besten an Ihren laufenden Kosten und planen zusätzlich einen Puffer ein.
  • Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung, versichert ist also immer und ohne Ausnahmen der zuletzt ausgeübte Beruf
  • Ihre Rente erhalten Sie ach rückwirkend, wenn sich etwa nach einer längeren Krankheit herausstellt, dass Sie von Beginn an berufsunfähig waren
  • Mit der optionalen AU-Klausel erhalten Sie die versicherte BU-Rente bereits dann, wenn Sie für voraussichtlich mehr als sechs Monate krankgeschrieben sind
  • Während Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, müssen Sie keine Beiträge mehr für die Police zahlen
  • Über die Nachversicherungsgarantie können Sie die vereinbarte Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa wenn Ihr Einkommen steigt oder Sie Kinder bekommen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Police, die den Wegfall Ihrer Arbeitskraft ganzheitlich und umfassend absichert. Auf die Rentenversicherung ist hier kein Verlass, denn eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur, wenn Sie in keinem verfügbaren Beruf mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Selbst dann reichen die Leistungen nicht für ein würdevolles Leben aus.
 

Erfahren Sie noch heute mehr!

Etwa jeder vierte Arbeitnehmer wird mindestes einmal im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig, wobei Krankheiten die Statistik anführen. Verzichten Sie daher nicht auf den unverzichtbaren Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung und lassen Sie sich noch heute ein erstes Angebot erstellen.

 Das Team der DBV Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart freut sich bereits auf Sie!

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