Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Referendare und Lehrer überhaupt. Denn sie schützt Sie vor den schwerwiegenden finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit, die vor allem in den ersten Jahren im Staatsdienst sehr gravierend sein können. Lesen Sie weiter und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick!
Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Ausgangspunkt für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist das Risiko der Dienstunfähigkeit. Dabei ist der Begriff klar von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden, denn diese bemisst sich nach anderen Kriterien. Referendare und Lehrer unterliegen durch das Dienst- und Treueverhältnis zum Staat nicht dem „klassischen“ Arbeitsrecht. Für sie gelten stattdessen die spezifischen Vorschriften des Beamtenrechts.
Der Bundesgesetzgeber hat im Bundesbeamtengesetz (BBG) definiert, wann eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Die Landesgesetzgeber haben in den entsprechenden Landesbeamtengesetzen (LBG) vergleichbare Definitionen geschaffen.
§ 44 Abs.1 BBG: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“
Es kommt also auf die dauerhafte Unfähigkeit zur Dienstleistung an. Diese wird vom Amtsarzt festgestellt und von der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart entsprechend anerkannt. Je nach Beamtenstatus ergeben sich mit Blick auf die Leistungen des Dienstherrn unterschiedliche Konsequenzen.
Die beamtenrechtlichen Folgen einer Dienstunfähigkeit
Welche Folgen die Dienstunfähigkeit für Sie als Referendare oder Lehrer hat, hängt von Ihrem konkreten Beamtenstatus ab:
- Als Beamte auf Widerruf oder Probe werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen. Sie haben keine Besoldungs-, Beihilfe- oder Versorgungsansprüche.
- Als Beamte auf Lebenszeit werden Sie nicht entlassen. Der Dienstherr versetzt Sie in den Ruhestand und zahlt Ihnen ein Ruhegehalt, die Pension. Ihre Höhe bemisst sich nach den bis dahin geleisteten Dienstjahren oder entspricht der sogenannten Mindestversorgung.
Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart besonders in den ersten Jahren des Beamtenverhältnisses von Referendaren und Lehrern wird damit deutlich. Denn hier haben Sie noch keinerlei Versorgungsansprüche gegen Ihren Dienstherrn und stehen bei einer Dienstunfähigkeit im schlimmsten Fall vor dem Nichts.
Die Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart hat die Aufgabe, die infolge einer Dienstunfähigkeit entstehende Einkommenslücke zu schließen. Dazu zahlen wir Ihnen eine vertraglich festgelegte monatliche Rente aus, die sich im Optimalfall an genau dieser Lücke orientiert. Regelmäßige Anpassungen, besonders bei bestimmten Ereignissen, sind dabei immer möglich.
In der Dienstunfähigkeitsversicherung besteht ein Bereicherungsverbot. Die einzige Einschränkung bei der Höhe der Dienstunfähigkeitsrente ist daher, dass diese nicht höher sein darf als Ihr derzeitiges Einkommen.
Weiterhin profitieren Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart von folgenden starken Vorteilen:
- Wir zahlen die vereinbarte Rente auch rückwirkend aus, sollte die Dienstunfähigkeit erst später festgestellt werden.
- Bei bestimmten Ereignissen, etwa der Hochzeit oder bei Geburt eines Kindes, kann die Dienstunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
- Erhöhungen der Leistung mit Gesundheitsprüfung sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.
- Während der Dienstunfähigkeit erlischt Ihre Pflicht zur Zahlung von Beiträgen.
- Die DU-Rente wird grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit gezahlt, sofern Sie nicht vorher wieder dienstfähig werden.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart richtet sich bei der Begutachtung der Dienstunfähigkeit nach dem Urteil Ihres Dienstherrn. Grundsätzlich werden Sie als Referendare und Lehrer bei längerer Erkrankung zum Amtsarzt geschickt, der Ihren gesundheitlichen Zustand und die Dienstfähigkeit überprüfen soll. Werden Sie dann aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt, führen wir keine erneute Gesundheitsprüfung durch.
Jede Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV beinhaltet eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel. Sie sieht vor, dass das Gutachten Ihres Dienstherrn ohne jegliche Nachprüfung akzeptiert wird. Nach der entsprechenden Klausel im Vertrag gelten Sie automatisch als berufsunfähig und erhalten die vereinbarten Leistungen. Das gilt für Referendare und Lehrer in allen Formen des Beamtenverhältnisses, insbesondere auch für Beamte auf Widerruf und Probe.
Wie hoch sollte die Dienstunfähigkeitsrente gewählt werden?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart sichert im Zweifel Ihre Existenz. Daher sollten Sie bei dieser Police nicht an der falschen Stelle sparen, denn vor allem Lehrer haben ein hohes Risiko im Laufe ihrer Karriere einmal dienstunfähig zu werden – das belegen Statistiken.
Bei der Höhe der Dienstunfähigkeitsrente sollten Sie sich also an folgenden Faktoren orientieren bzw. sich folgende Fragen stellen:
- Wie hoch sind meine aktuellen Lebenshaltungskosten? Bedenken Sie hier, dass Sie einen Teil der Rente versteuern müssen.
- Steigen oder sinken die Lebenshaltungskosten in Zukunft?
- Sind Anschaffungen oder sonstige Dinge, etwa der Bau oder Kauf eines Eigenheims, geplant?
Durch die vertragliche Anpassungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung an geänderte Lebensverhältnisse anzupassen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich bereits im Vorfeld umfassend zu informieren und persönlich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart beraten zu lassen. Gemeinsam ermitteln wir die optimale Höhe der DU-Rente!
Außerdem sollten Sie als Referendare oder Lehrer beachten, dass Sie bei einer Dienstunfähigkeit nicht gleich im Rollstuhl sitzen. Selbst sehr abgrenzbare Einschränkungen, etwa psychische Überforderung, können eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben. Dennoch können Sie aber weiterhin Sport machen, ein Haus bauen oder sich mit Freunden treffen. Bedenken Sie diese Punkte bei der Bemessung Ihrer Rente.
FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Referendare und Lehrer haben einen besonderen Absicherungsbedarf. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart ist hier die richtige Police, da sie exakt an die beamtenrechtlichen Vorschriften zur Dienstunfähigkeit und ihren Folgen anknüpft. Im Rahmen eines kurzen FAQ möchten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen beantworten!
Lassen Sie sich individuell beraten!
Möchten Sie mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart oder eine unserer zahlreichen weiteren Policen erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten unverbindlichen Termin und lassen Sie sich Ihr kostenfreies Angebot ausstellen. Unser Team freut sich bereits auf Sie!
Sie haben gerade den Informationstext zur Dienstunfähigkeitsversicherung gelesen.
Vom Angebot zum Abschluss: Wir sind für Sie da!
1. Beratungstermin vereinbaren
Wir beraten Sie individuell, online oder telefonisch (ca. 30 Minuten)
2. Angebot anfordern
3. Versicherungsschutz beantragen
MB Versicherungsvermittlungs GmbH
Wunnensteinstr. 34
70186 Stuttgart
09:00 bis 12:00
13:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 12:00
13:00 bis 18:00
09:00 bis 12:00
13:00 bis 18:00
09:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00
09:00 bis 12:00
13:00 bis 18:00
09:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00
10:00 bis 14:00
sowie nach Vereinbarung
