DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

Unterschiede im Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren

Lehrer und Referendare unterscheiden sich in erster Linie durch ihren beamtenrechtlichen Status. So sind Referendare Beamte auf Widerruf, Lehrer aber bereits Beamte auf Probe oder Lebenszeit. Zahlreiche Versicherungen für Lehrer und Referendare müssen an die besonderen Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses angepasst werden – bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart sind Sie hier an der richtigen Adresse!

Die Leistungen des Dienstherrn: Grundlage für ergänzende Absicherung

Ausgangspunkt für die Ermittlung des persönlichen Absicherungsbedarfs sind die Leistungen Ihres Dienstherrn. Denn als Beamte stehen Lehrerinnen und Lehrer, egal ob Referendar oder nicht, in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat als Arbeitgeber. Ihre Einstellung erfolgt daher nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags, sondern durch Ernennung und Aushändigung der beamtenrechtlichen Ernennungsurkunde.
 
Dabei gilt grundsätzlich, dass viele Ansprüche von Lehrern erst im Laufe der Dienstzeit erworben werden, während andere vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an vorhanden sind. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart hat sich mit ihren besonderen Versicherungen für Referendare und Lehrer an diese Entwicklung angepasst und bietet Ihnen daher individuelle Leistungskonzepte.
 
Zu den Grundleistungen des Dienstherrn gehören:

  • Besoldung und Versorgung
  • Absicherung des Krankheitsrisikos
  • Absicherung des Haftungsrisikos

In allen Punkten leistet der Dienstherr aber nur eingeschränkt. So haben Beamte auf Widerruf und Probe etwa noch gar keinen, Beamte auf Lebenszeit in den ersten Jahren nur einen sehr niedrigen Versorgungsanspruch. Eine Dienstunfähigkeit kann sich damit gravierend auf die finanzielle und persönliche Lebensstellung auswirken.
 
Auch die Krankheitsvorsorge, die der Dienstherr im Rahmen der sogenannten Beihilfe leistet, ist eingeschränkt.
 
In allen Punkten sind ergänzende Versicherungen für Lehrer und Referendare unverzichtbar, um die Ansprüche des Dienstherrn zu vervollständigen und für den Fall der Fälle gut abgesichert zu sein. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart entscheiden Sie sich hier für einen starken und erfahrenen Partner, der besonders in den einzelnen Stadien des Beamtenverhältnisses weiß, auf welche Policen es ankommt!
 
In den nächsten Abschnitten geben wir Ihnen einen Überblick über das Versorgungs- und Absicherungsmodell des öffentlichen Dienstes für Beamte. Angestellte Lehrer sind von den entsprechenden Regelungen nicht betroffen, für sie gilt das allgemeine Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
 

Besoldung und Versorgung

Beamte erhalten kein Gehalt. Stattdessen wird ihnen eine Besoldung zugesprochen, deren Höhe sich nach den einschlägigen Besoldungsgesetzen und den dazugehörigen Tabellen richtet. Gehaltsverhandlungen sind nicht möglich, was für eine gleichmäßige und leistungsgerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst sorgt. Durch Beförderungen und Dienstzeiten steigt das Einkommen von Lehrerinnen und Lehrern regelmäßig an (Gruppen- oder Stufenaufstieg).
 
Bei Dienstunfähigkeit und im Ruhestand haben Sie als Beamte einen Versorgungsanspruch. Dabei ist aber zwischen den einzelnen Arten des Beamtenverhältnisses zu unterscheiden:

  • Als Beamte auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit nicht aus dem Dienst entlassen, sondern in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ihr sogenanntes Ruhegehalt beträgt dann maximal 70 Prozent der letzten Dienstbezüge, im Regelfall aber deutlich weniger, wenn Sie den Höchstruhegehaltssatz (nach 40 aktiven Jahren) noch nicht erreicht haben.
  • Als Beamte auf Widerruf werden Sie aus dem Dienst entlassen. Eine Ruhestandsversetzung kommt nur infrage, wenn Sie aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig werden.
  • Für Beamte auf Probe gelten die Vorgaben für Beamte auf Widerruf entsprechend. Sie werden aus dem aktiven Dienst entlassen.

Besonders in den ersten Jahren des Beamtenverhältnisses entsteht durch den vollständigen Wegfall des Einkommens eine erhebliche Versorgungslücke. Mit passendenden Versicherungen für Lehrer und Referendare wird diese geschlossen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart zahlt Ihnen bei Dienstunfähigkeit die vereinbarte Rente aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Da wir uns am Urteil Ihres Dienstherrn orientieren, erfolgt keine weitere Prüfung – werden Sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Dienst entlassen, gelten Sie als leistungsberechtigt.

Absicherung der Krankheitskosten: Die Beihilfe

Lehrerinnen und Lehrer haben einen gesetzlichen Beihilfeanspruch. Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr in Höhe von mindestens 50 Prozent an den tatsächlich anfallenden Krankheitskosten, die durch Rechnungen des Arztes oder der Klinik nachzuweisen sind. Der maximale Beihilfesatz liegt in allen Bundesländern und im Bundesdienst bei 80 Prozent, sodass hier eine Versorgungslücke von 20 bis 50 Prozent entsteht.
 
Diese gilt es ebenfalls mit der passenden Versicherung für Lehrer und Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart zu schließen. Hier ist die private Krankenversicherung das Mittel der Wahl, da die gesetzliche Krankenkasse keine auf die Beihilfe zugeschnittenen Tarife enthält.
 
Die private Restkostenversicherung der DBV übernimmt also genau den Teil der Krankheitskosten, der nach der Erstattung durch die Beihilfe verbleibt. Dadurch müssen Sie sich nur maximal hälftig krankenversichern, was sich auf den monatlichen Beitrag auswirkt. Steigt Ihr Beihilfesatz, etwa durch Hochzeit und Kinder, sinkt auf der anderen Seite der Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
 
In der privaten Krankenversicherung kommt es für die Höhe des Beitrags neben dem Beihilfesatz auf Faktoren wie Alter, Beruf und gesundheitlichem Zustand an. Wir empfehlen Ihnen daher, eine entsprechende Versicherung für Lehrer und Referendare in Form der Anwartschaft bereits frühzeitig – gerne auch schon während des Studiums – abzuschließen. So werden Sie später garantiert in die PKV aufgenommen – ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Die dienstlichen Haftungsrisiken

Beamtinnen und Beamte tragen für sämtliche ihrer Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Wie weitreichend diese Regelung sein kann, erfahren viele Lehrer erst, wenn es bereits zu spät ist – also, wenn sie von ihrem Dienstherrn für die Folgen einer Handlung in Anspruch genommen werden. Da Behörden und Schulen nicht haften können, kann der Dienstherr den Anspruch als Regressforderung an den Beamten weitergeben.
 
Daher empfehlen wir Ihnen eine dienstliche Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung für Lehrer und Referendare leistet, wenn Sie in Zusammenhang mit Ihrem Dienst einen Schaden verursachen, für den Sie später in Anspruch genommen werden. Außerdem deckt die Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart das Schlüsselverlustrisiko ab.
 
Lehrerinnen und Lehrer sowie Referendare haben durch ihren Beamtenstatus eine besondere Stellung. Auf sie sind viele Gesetze, insbesondere die für „normale“ Arbeitnehmer, nicht anwendbar. Daher bestehen zahlreiche Versicherungen für Lehrer und Referendare, von denen einige unverzichtbar, andere aber wiederum freiwillig und nicht zwingend notwendig sind.

Lassen Sie sich individuell beraten!

Vereinbaren Sie daher am besten noch heute einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart, um mehr über die Absicherung und Ihren Bedarf zu erfahren! Wir freuen uns bereits auf Sie!
 
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