Versicherungen für Beamte im Ruhestand
Lösungen der DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart
Nach der aktiven Dienstzeit werden Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt (Pensionierung). Mit dieser letzten Versetzung ist neben der Zahlung einer Pension auch die Gewährung von Beihilfe verbunden. Viele Versicherungen, die Sie als Beamtin oder Beamter im aktiven Dienst benötigt haben, fallen nun weg. Wir zeigen, wie die optimale Absicherung für Beamte im Ruhestand der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart aussieht!
Beamte im Ruhestand
Grundlegendes zum Pensionsanspruch
Beamtinnen und Beamte haben im Ruhestand Anspruch auf die sogenannte Pension, auch bekannt als Ruhegehalt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie wegen Erreichens der Altersgrenze oder aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt ermittelt der Dienstherr (Bezügestelle) durch die Anwendung eines Prozentsatzes von regelmäßig 1,9 je Dienstjahr auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Haben Sie vor der Pensionierung beispielsweise 4.000 Euro Bruttobezüge erhalten und insgesamt 25 Jahre Dienst geleistet, erhalten Sie (25 Jahre x 1,9 Prozent) 47,5 Prozent der letzten Bezüge als Ruhegehalt. Hier wären dies rund 1.900 Euro brutto monatlich. Maximal werden 71,75 Prozent der letzten Bezüge als Ruhegehalt gezahlt, was im vorliegenden Fall rund 3.000 Euro monatlich wären. Eine Teilzeitbeschäftigung während der aktiven Dienstzeit führt dazu, dass die entsprechenden Zeiträume nur in Höhe des konkreten Arbeitszeitanteils angerechnet werden können.
Neben einer Deckelung nach oben ist das Ruhegehalt auch nach unten gedeckelt. Beamte im Ruhestand erhalten im bundesweiten Schnitt ein sogenanntes Mindestruhegehalt von 1.800 Euro monatlich. Nur wenn sich nach der individuellen Berechnung anhand der geleisteten Dienstzeiten ein höherer Betrag ergibt, wird dieser gezahlt – der Dienstherr führt also eine Günstigerberechnung durch.
Wichtige Versicherungen für Beamte im Ruhestand: Die private Krankenversicherung
Während Sie als Beamtin oder Beamter im aktiven Dienst mehrere Versicherungen benötigen, insbesondere gegen Dienstunfähigkeit und Haftungsprobleme, fallen die meisten dieser Policen bei Beamten im Ruhestand weg. Sie benötigen lediglich eine private Krankenversicherung, die 30 Prozent der Krankheitskosten abdeckt – denn die Beihilfe steigt mit der Pensionierung auf 70 Prozent, wenn sie nicht ohnehin bereits in dieser Höhe gewährt wurde.
Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV muss also entsprechend angepasst werden. Hatten Sie bislang 50 Prozent der Krankheitskosten versichert, müssen nun nur noch 30 Prozent abgesichert werden. Dies wirkt sich entsprechend positiv auf Ihren zu zahlenden Versicherungsbeitrag aus.
Dabei profitieren Sie auch als Beamtin oder Beamter im Ruhestand weiterhin von den zahlreichen Vorteilen und Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV:
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