Gesetzliche vs. private Krankenversicherung der DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart für Verwaltungsbeamte

Verwaltungsbeamte unterliegen durch den Beamtenstatus keiner gesetzlichen Versicherungsplicht. Sie können daher frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte entscheiden. Dabei ist die PKV meist die bessere Wahl, was insbesondere an der Beihilfe des Dienstherrn liegt. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart gibt einen Überblick!

[axaordbv] [ort] [name] | Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Beamtinnen und Beamte, und als solche werden Verwaltungsbeamte meist beschäftigt, sind versicherungsfrei. Das bedeutet, sie können selbst zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Nicht möglich ist allerdings, sich komplett gegen einen Krankenversicherungsschutz zu entscheiden – denn der Abschluss einer entsprechenden Police ist durch SGB V verbindlich vorgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Beamte und Soldaten, die freie Heilfürsorge erhalten.
 
Dabei bestehen die wesentlichen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung in folgenden Punkten:

  • Die GKV ist ein Solidarsystem. Das bedeutet, dass alle Versicherten einen einheitlichen Prozentsatz ihres Einkommens als Versicherungsbeitrag einzahlen. Gleichzeitig erhalten sie unabhängig von ihrem Verdienst dieselben, also gleichwertige, Leistungen aus der Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse kann Antragsteller nicht wegen Vorerkrankungen ablehnen oder Risikozuschläge erheben, gleichzeitig bestehen hinsichtlich der versicherten Leistungen kaum Auswahlmöglichkeiten
  • Die PKV arbeitet nach dem Grundsatz der Kapitaldeckung. Der Beitrag richtet sich daher nicht nach dem Einkommen, sondern nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Beruf. Dadurch können Versicherte ihre Leistungen frei wählen und ihren Vertrag mit Zusatzbausteinen erweitern. Entsprechendes gilt auch dann, wenn es um das Entfernen von Leistungen aus dem Versicherungsschutz geht

Verwaltungsbeamte erhalten Beihilfe. Dadurch übernimmt der Dienstherr einen Teil, mindestens aber 50 Prozent, der anfallenden Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung muss dann nur noch den verbleibenden Anteil der Aufwendungen übernehmen. Dadurch ist sie für Beamte in der Regel günstiger als beispielsweise für Arbeitnehmer und Selbstständige.
 
Das Beamtenrecht kennt keinen klassischen „Arbeitgeber-Anteil“, wie er beispielsweise aus der freien Wirtschaft bekannt ist. Entscheiden Sie sich als Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter daher für den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Sie den gesamten Versicherungsbeitrag aus Ihrem Bruttogehalt zahlen. Gleichzeitig erhalten Sie nur in wenigen Fällen Beihilfe, weil der Dienstherr diese stets auf Grundlage der tatsächlichen Krankheitskosten (Rechnungen vom Arzt) auszahlt.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart hat regelmäßig einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Kasse. Von Bedeutung ist hier vor allem die Anpassung an die Beihilfe.
 
Beispiel: Sie erhalten 50 Prozent Beihilfe vom Dienstherrn. Ihr Zahnarzt stellt eine Rechnung über 3.000 Euro. Hiervon trägt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe 1.500 Euro. Die verbleibenden 1.500 Euro, also die andere Hälfte der Kosten, werden von der privaten Krankenversicherung übernommen. Entsprechendes gilt bei einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch für 30 Prozent der Restkosten.
 
Durch diese Funktionsweise ist die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte nahezu immer günstiger als die gesetzliche Krankenkasse. Denn Sie müssen sich nur für einen Teil der Aufwendungen versichern, weshalb die PKV bei Lehrkräften auch als „Restkostenversicherung“ oder „beihilfekonforme Krankenversicherung“ bezeichnet wird.
 
Durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV profitieren Sie von zahlreichen Leistungen und vielen starken Vorteilen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wir übernehmen alle anfallenden Krankheitskosten zum entsprechenden Anteil, der nach der Beihilfe verbleibt. Dabei gilt der Versicherungsschutz weltweit und insbesondere auch außerhalb der EU
  • Die DBV kommt auch dann für die Kosten auf, wenn sie über den Höchstsätzen der GOÄ liegen. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie mit Ihrem Arzt eine Honorarvereinbarung schließen
  • Erhöht oder vermindert sich Ihr Beihilfeanspruch, so passen Sie Ihre private Krankenversicherung einfach ohne erneute Gesundheitsprüfung an die geänderten Umstände an. Auch ein Tarifwechsel ist möglich
  • Sie haben die Möglichkeit, den Grundschutz der Police mit verschiedenen Wahlleistungen zu erweitern. Hierzu gehören beispielsweise die Chefarztbehandlung und eine Unterbringung im Einzelzimmer, wenn Sie krankheitsbedingt in eine Klinik müssen
  • Wir übernehmen die Kosten für Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen und Psychotherapie grundsätzlich in voller Höhe, Entsprechendes gilt für hochwertigen Zahnersatz und die professionelle Zahnreinigung
  • Nehmen Sie während eines Kalenderjahres nur bestimmte Leistungen in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück
  • Alle Beiträge für die private Krankenversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Insoweit reduzieren sie Ihre individuelle Steuerlast

Sie möchten mehr über die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte erfahren oder wünschen eine persönliche Beratung? Interessieren Sie sich für einen individuellen Vergleich zwischen GKV und PKV auf Grundlage Ihrer Situation? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin!

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