Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Meuser & Krauß oHG in Limburg-Weilburg
Ihr Beruf als Student, Referendar und Lehrer geht mit einem hohen Stresspotenzial und täglich viel Druck einher. Die Belastungen sind hoch und so schaffen es viele Beamte nicht bis zur gesetzlichen Rente, sondern werden vorzeitig aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Rund jeder zehnte Lehrer wird laut Statistik dienstunfähig. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Meuser & Krauß oHG in Limburg-Weilburg wissen, dass Sie mit dem Wegfall des monatlichen Einkommens vor großen, finanziellen Herausforderungen stehen. Zwar erhalten Sie jetzt Ruhegehalt, aber die reduzierten Bezüge machen es schwer, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard halten können. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Wann sind Sie dienstunfähig?
Sollten Sie weniger als 50 % Ihrer Arbeit in den nächsten 6 Monaten nachgehen können, sind Sie dienstunfähig und haben jetzt, abhängig von Ihrem Status, Anspruch auf Ruhegehalt. Dieses beträgt maximal 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren. Damit haben Sie in jedem Fall finanzielle Einbußen und müssen sich erheblich einschränken. Zudem erhalten Sie als Beamter auf Widerruf oder Probe und junger Beamter auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit keinerlei Unterstützung. Das zeigt, wie essenziell eine Dienstunfähigkeitsversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Meuser & Krauß oHG in Limburg-Weilburg, für Studenten, Referendare und Lehrer ist.
Darauf sollten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer achten:
Wussten Sie, dass Sie als Student, Referendar und Lehrer zwar für dienstunfähig, aber nicht für berufsunfähig erklärt werden können. Damit Ihre Dienstunfähigkeit in jedem Fall anerkannt wird, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- das Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis und
- das Amtsärztliche Zeugnis
Zudem möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Meuser & Krauß oHG in Limburg-Weilburg Sie darauf hinweisen auf die „richtige“ und „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel bei einem Vertrag der Dienstunfähigkeitsversicherung zu achten. Bei der „richtigen Klausel“ wird die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt. Die „falsche Klausel“ beruft sich auf die allgemeinen Absätze der Berufsunfähigkeit und Sie erhalten als Student, Referendar und Lehrer keinerlei Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Hast du Fragen? - Frag Philipp!
Tel.: 0176 203 360 63
Wir beraten Sie gern
Sollten Sie als Student, Referendar und Lehrer noch weitere Fragen rund um das Thema Diensthaftpflichtversicherung haben, dann nehmen Sie gleich Kontakt mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Meuser & Krauß oHG in Limburg-Weilburg auf. Wir beraten Sie gerne.
Meuser & Krauß oHG
Eichendorffweg 2
35781 Weilburg
Nach Vereinbarung
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