Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte in Hagen
Wozu benötige ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff. Ein Feuerwehrbeamter ist dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Gerade während der Dienstzeit, sind Feuerwehrbeamte sind öfter starken körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt.
Sollte ein Feuerwehrbeamter durch Unfall oder durch ein Ereignis im Einsatz seinen Dienst nicht mehr ausüben können zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rente.
Zusätzlich leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV nicht nur bei beruflichen Unfällen oder Erkrankungen – sondern völlig unabhängig, ob dies während Ihrer Dienstzeit oder in der privaten Zeit eintritt.
Die DBV ist eine von wenigen Versicherungsgesellschaften, die eine konkrete Feuerwehrdienstunfähigkeit absichern kann. Eine einfache Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte reicht nicht aus, sondern es wird spezielle Dienstunfähigkeitsklausel benötigt.
Welche Leistungen beinhaltet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte?
Welche Vorteile sprechen für eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV?

Dienstunfähigkeit - Rechner
Finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit (DU):
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Sind Sie Dienstunfähig und werden aus dem aktiven Dienst entlassen.
Das hat, je nach dienstlichem Status, unterschiedliche Folgen.
Beamte auf Widerruf und Probe
Wenn Sie ohne Versorgungsansprüche aus dem Dienst entlassen werden, werden Sie nachträglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Versorgung bei Dienstunfähigkeit.
Eine Ausnahme wäre ein Dienstunfall, bei dem Sie einen Anspruch auf Ruhegehalt hätten.
Beamte auf Lebenszeit
Eine Entlassung und Nachversicherung kommt bei Feuerwehrbeamten auf Lebenszeit nicht in Betracht. Sie werden dann stattdessen vorzeitig in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt richtete sich nach der einschlägigen Besoldung und den Versorgungsvorschriften.
Das Ruhegehalt beträgt im Maximum den meisten Bundesländern etwa 71,75 % der letzten Dienstbezüge. Dies erreichen Sie allerdings erst nach 40 Dienstjahren, sodass die Versorgung bis zu diesem Zeitpunkt deutlich geringer ausfällt.

Weitere Informationen zu der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
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Meyer, Schwarz & Grauli oHG
Hagener Straße 24
58099 Hagen
09:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung
