Wie bin ich krankenversichert?
Im Referendariat genießen Sie die gesundheitliche Fürsorge des Dienstherrn. Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil Ihrer Krankheits- und Gesundheitskosten. Dieser Anspruch nennt sich „Beihilfe“.
Wie hoch der prozentuale Beihilfeanspruch ist, hängt von der Familienkonstellation und dem Bundesland ab, in dem Sie beschäftigt sind. Es entstehen für Sie Restkosten, die Sie mit einer Restkostenversicherung inkl. Ausbildungskonditionen absichern können.
Gerne beraten wir Sie, zu Ihren persönlichen Ansprüchen im Referendariat oder als Student zu der bestmöglichen Krankenversicherung.
Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung?
Sollten Sie sich als Lehramtsanwärter für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann können Sie den eigentlich bestehenden Anspruch auf Beihilfe nicht nutzen!
Das bedeutet für Sie, dass Sie die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe, abhängig von Ihrem Einkommen alleine zahlen müssen.
Ich bin Beamter auf Widerruf? Kriege ich Sonderkonditionen?
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bereits einen Anspruch auf Beihilfe. Somit können Sie ebenfalls die Vorteile und den günstigen Beitrag der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe genießen.
Sie erhalten Ausbildungskonditionen!
Somit profitieren Sie von einem besonders günstigen Beitrag für die gesamte Zeit in ihrem Referendariat!
Weitere Informationen zu der Krankenversicherung der DBV
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Meyer, Schwarz & Grauli oHG
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