Das Lehramtsreferendariat
Nach dem Studium geht’s los. Bekanntlich folgt nun das Referendariat bzw. der pädagogische Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte basiert auf Artikel 12 des Grundgesetzes und den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorgaben. In Deutschland unterscheidet sich diese zweite Ausbildungsphase jedoch je nach Bundesland in Struktur und Konzept.
Detaillierte Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Ausbildungsphasen, Unterrichtsverpflichtungen, Prüfungen und weiteren Inhalten sind auf den Seiten der jeweiligen Kultusministerien oder zuständigen Behörden zu finden. Auch die entsprechenden Lehrkräftebildungsgesetze und -verordnungen bieten weiterführende Einblicke.
Ziele und Aufbau des Referendariats
Im Referendariat werden die im Studium erworbenen Kenntnisse in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften gezielt auf den praktischen Unterricht angewendet, vertieft und erweitert. So entwickeln angehende Lehrkräfte die Fähigkeit, ihre Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, zu beraten und herauszufordern.
Darüber hinaus sammeln Sie wertvolle praktische Erfahrungen, reflektieren ihr pädagogisches Handeln kritisch und leiten daraus Verbesserungen für ihren Unterricht ab. Auch die Zusammenarbeit mit Eltern sowie die aktive Mitgestaltung der Schulentwicklung sind zentrale Bestandteile des Referendariats.
Ablauf des Referendariats
Zu Beginn des Referendariats haben Sie die Gelegenheit, in verschiedenen Klassen zu hospitieren und unterschiedliche Lehrkräfte kennenzulernen. Schritt für Schritt übernehmen Sie dann mehr Verantwortung im Unterricht. Eine Mentorin oder ein Mentor begleitet Sie dabei und unterstützt Sie in Bereichen wie Unterrichtsplanung, Klassenführung und didaktischen Fragen.
Neben der praktischen Ausbildung an der Schule erhält man an den Studienseminaren vertiefende theoretische Inhalte. Dort können Sie sich auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen und werden von Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet, die Ihren Unterricht besuchen, Sie beraten und bewerten. Das Referendariat endet mit der Staatsprüfung, die eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung und eine mögliche Verbeamtung ist.
Dauer des Referendariats
Die Dauer des Referendariats variiert je nach Bundesland zwischen 18 und 24 Monaten. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Brandenburg, ist eine Verkürzung auf bis zu 12 Monate nach individueller Prüfung möglich.
Unabhängig von der Dauer umfasst das Referendariat in allen Bundesländern eine Einführungsphase. In dieser Phase erhalten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) theoretische Grundlagen, haben viel Zeit für Hospitationen und sammeln erste Erfahrungen mit begleitetem oder eigenverantwortlichem Unterricht. Dies bietet den Referendaren die Möglichkeit, verschiedene Lehrertypen kennenzulernen und wertvolle Aspekte für ihre eigene Praxis zu identifizieren.
In der anschließenden Hauptphase übernehmen Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlich den Unterricht für ihre beiden Fächern – mit denen sie sich für das Referendariat beworben haben. Während dieser Zeit erfolgen Unterrichtsbesuche, die sowohl beratend als auch bewertend sind. Es ist wichtig zu beachten, dass der Umfang des selbstständigen Unterrichts den Ausbildungscharakter des Referendariats nicht gefährden darf, was bedeutet, dass Referendare nicht wie Vollzeitkräfte eingesetzt werden können.
In der Prüfungsphase wird die Unterrichtsverpflichtung in der Regel reduziert, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die (Zweite) Staatsprüfung zu bieten. Die Staatsprüfung dient dazu, festzustellen, ob die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die festgelegten Ziele des Referendariats erreicht haben. Die Prüfung umfasst ausbildungsbegleitende Bewertungen und/oder Prüfungsergebnisse sowie Noten aus mindestens zwei unterrichtspraktischen Prüfungen. Weitere Prüfungsformen können von den Bundesländern vorgegeben werden (Kultusministerkonferenz 2012).
Die Besoldung im Referendariat
In Deutschland beziehen sich die Amtsbezüge auf die monatlichen Zahlungen, die Richterinnen und Beamtinnen, einschließlich verbeamteter Lehrkräfte, erhalten. Diese Bezüge setzen sich aus den laufenden Gehältern zusammen und können durch zusätzliche Zahlungen wie Familienzuschläge, Amtszulagen, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen ergänzt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für die Besoldung von Beamtinnen sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) verankert. Aufgrund der Föderalismusreform sind jedoch die Bundesländer befugt, die Besoldung der Landesbeamten eigenständig zu regeln. Das bedeutet, dass die Besoldung von verbeamteten Lehrkräften in den jeweiligen Bundesländern festgelegt wird und somit von Land zu Land variieren kann.
Die Bezüge für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Referendariat) liegen im bundesweiten Vergleich auf einem ähnlichen Niveau, allerdings variieren sie auch hier wieder je nach Bundesland. Aktuell kann man im Vorbereitungsdienst mit einem Bruttogehalt von etwa 1.500 EUR rechnen.
Beamtenstatus im Referendariat
Im Vorbereitungsdienst erfolgt die Einstellung in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf (BaW). Hier ist nicht nur die fachliche Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich, sondern es muss ebenfalls ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Je nach Bundesland können weitere spezifische Anforderungen hinzukommen.
Dieser Status endet mit dem erfolgreichen Abschluss oder dem endgültigen Nichtbestehen des Vorbereitungsdienstes. Während dieser Zeit haben angehende Lehrkräfte Anspruch auf Beihilfe, die einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten werden in der Regel durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung gedeckt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes besteht in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man sich in der Zwischenzeit als Beamtin oder Beamter auf Probe (BaP) bewährt hat.
Dies erfolgt in der Regel durch die Bewerbung auf eine sogenannte Planstelle, auf der man als Lehrkraft die üblichen Tätigkeiten übernimmt. Nach zwei bis drei Jahren erfolgt eine fachliche Beurteilung durch die Schulleitung, um festzustellen, ob man für eine Verbeamtung auf Lebenszeit geeignet ist.
Zusätzlich zur fachlichen Überprüfung verlangt der zukünftige Dienstherr eine gesundheitliche Untersuchung durch einen Amtsarzt sowie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Außerdem können je nach Bundesland noch weitere spezifische Anforderungen gestellt werden.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und genehmigt sind, erfolgt die Vereidigung als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit.
Zudem ist es erwähnenswert, dass nach einer Gesetzesänderung nun in allen Bundesländern Lehrkräfte verbeamtet werden, wobei Berlin mit einem Verbeamtungsalter von 52 Jahren die höchste Altersgrenze setzt.
Bewerbung für das Referendariat
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Master of Education oder der Ersten Staatsprüfung können Sie sich in allen Bundesländern für einen Platz im Vorbereitungsdienst bewerben. Die Bewerbung gilt grundsätzlich für das gesamte Bundesland, wobei Sie Wunschregionen angeben können, die bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt werden, sofern möglich.
Achten Sie unbedingt auf die Bewerbungsfristen und prüfen nach, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, da verspätete Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Referendariat und Lehramt – Wie sieht der Versicherungsbedarf aus?
In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Versicherungen für Referendare und Lehrkräfte wichtig sind. Außerdem erklären wir Ihnen, welche Unterschiede es je nach Status Ihrer Verbeamtung gibt.
Denn je nach Status der Verbeamtung ändert sich auch in einigen Punkten Ihr Versicherungsbedarf, auch unabhängig davon, ob Sie die Staatsprüfung bereits abgeschlossen haben oder nicht.
Unsere Experten für den öffentlichen Dienst haben nachfolgend wertvolle Tipps und Informationen für Beamte aller Stufen zusammengestellt.
Bereits zu Beginn des Lehramtsstudiums empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Dadurch sichern Sie sich den benötigten Versicherungsschutz zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt des Anwartschaftsabschlusses galten, und das ohne neue Gesundheitsfragen.
Unabhängig von Ihrer aktuellen Phase der Verbeamtung, einschließlich der Zeit vor Abschluss des Staatsexamens, sind Sie von der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung befreit.
Dieser Aspekt stellt einen bedeutenden Unterschied zu einer Beschäftigung in der freien Privatwirtschaft dar, da sich Ihr Dienstherr um diese Angelegenheit kümmert.
Das sollten Sie über die Absicherungen als Lehrkraft wissen.
Beamte auf Widerruf – Diese Versicherungen brauchen Sie jetzt!
In dieser Phase haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) in Verbindung mit Beihilfe zu wählen. Die private Krankenversicherung wird auch als Restkostenabsicherung oder Beihilfeergänzung bezeichnet.
Als verbeamtete Person profitieren Sie grundlegend von einer kostenfreien Beihilfe, die min. 50 % der anfallenden Krankheitskosten deckt. Die konkrete Höhe variiert je nach Ihrer Lebensphase und wird als grundlegender Bestandteil Ihrer Vergütung betrachtet.
Die verbleibenden Restkosten werden durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung übernommen, deren Absicherung den Betrag abdeckt, der nicht von Ihrer Beihilfe übernommen wird.
Während dieser Phase der Verbeamtung profitieren Sie von besonders vorteilhaften Konditionen für die private Krankenversicherung.
Aufgrund der Ausbildungsbedingungen und des in der Regel jungen Eintrittsalters stehen Ihnen grundsätzlich preisgünstige Tarife bei der DBV zur Verfügung.
Ein wesentliches Kriterium für die Beitragshöhe ist zudem der aktuelle Gesundheitszustand.
Aus diesem Grund empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in jungen Jahren.
Dies gewährleistet eine dauerhafte Absicherung Ihres Gesundheitszustands und verhindert mögliche Beitragszuschläge oder Ablehnungen im Falle neuer Krankheiten vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung.
Es besteht auch die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass im Unterschied zur freien Privatwirtschaft Ihr Dienstherr nicht die Hälfte des Beitrags übernimmt.
In dieser Situation sind Sie selbst zu 100 % für die Deckung Ihres Krankenversicherungsbeitrags verantwortlich.
Neben der Notwendigkeit, die Absicherung der Krankheitskosten neu zu strukturieren, ändert sich auch Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Unabhängig davon, ob Sie als Lehrkraft an einem Gymnasium, einer Gesamt-, Haupt- oder Grundschule tätig sind, übernehmen Sie in Ihrer neuen Position zeitweise, insbesondere während des Unterrichts, die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche über einen Zeitraum von sechs bis acht Stunden.
Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie persönlich die Haftung für sämtliche Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich während Ihrer Dienstzeit als Lehrkraft ereignen.
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV ist die ideale Wahl, um sich effektiv vor Schadensersatzforderungen und schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen zu schützen.
Ein Beispiel für eine typische Schadenssituation wäre der Verlust von Schulschlüsseln, der gemäß den Versicherungsbedingungen abgedeckt wäre.
Eine weitere, nicht zu vernachlässigende Absicherung ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Diese entspricht in ihrer Funktion der Berufsunfähigkeitsabsicherung für Angestellte und Selbstständige in der freien Privatwirtschaft.
Insbesondere zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn, während des Vorbereitungsdienstes oder der Verbeamtung auf Widerruf, bestehen kaum Ansprüche auf Dienstunfähigkeit gegenüber Ihrem Dienstherrn.
In dieser Phase der Verbeamtung könnte in Ausnahmefällen sogar eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis erfolgen, wodurch ein besonders hoher Bedarf an finanzieller Absicherung entsteht.
Es ist aber auch zu beachten, dass sich mit fortschreitender Dienstzeit die Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn erhöhen.
Daher ist es im Bereich der Dienstunfähigkeitsabsicherung entscheidend, ein flexibles Produkt zu wählen, das sich optimal an die unterschiedlichen Phasen Ihres Beamtenverhältnisses anpassen kann.
Die DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli bietet speziell für Referendare im Vorbereitungsdienst die Dienstanfängerpolice an.
Im Schadenfall schließt diese Versicherung passgenau Ihre monatliche Einkommenslücke, unabhängig von der jeweiligen Phase Ihrer beruflichen Beamtenlaufbahn.
Beamte auf Probe - Das ändert sich!
Beim Übergang in die Verbeamtung auf Probe sind nur geringfügige Veränderungen in Ihrer Versicherungssituation zu erwarten.
Besonders im Bereich der Dienstunfähigkeit sollten Sie die Anpassungen Ihrer Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn beachten, vor allem wenn die Dienstunfähigkeit durch Ihre schulische Tätigkeit ausgelöst wurde.
Gleichzeitig ist es ratsam, Ihre private Krankenversicherung zu überprüfen, da sich Ihr Absicherungsbedarf möglicherweise leicht verändert und Ausbildungskonditionen nun wegfallen.
In dieser Phase sind Sie nun gefordert, sich den täglichen Herausforderungen Ihres Dienstes als Lehrkraft zu stellen und somit die Grundlagen für eine langfristige Verbeamtung zu legen.
Die Probezeit für angehende Lehrkräfte erstreckt sich maximal über 5 Jahre, bis sie schließlich den prestigeträchtigen Titel "Beamte auf Lebenszeit" tragen dürfen.
Während Sie täglich Ihren Dienst verrichten, insbesondere im Unterricht, begegnen Ihnen im Schulalltag zunehmend Herausforderungen, die rechtliche Komplikationen mit sich bringen können.
Bei Unstimmigkeiten, beispielsweise wegen Bestechlichkeit, die zu einem Ermittlungsverfahren führen könnten, sind die Konsequenzen für Beamte besonders gravierend.
Ein Disziplinarverfahren wird parallel zum Strafverfahren eingeleitet, was zu einem möglichen Beförderungs- und Besoldungsstopp führen kann.
Mit dem Strafrecht Plus Rechtsschutz der DBV sind Sie optimal vor den finanziellen Auswirkungen eines Strafverfahrens geschützt.
Sorgen Sie für umfassende Absicherung in dieser entscheidenden Phase Ihrer beruflichen Entwicklung.
Beamte auf Lebenszeit - So sind Sie passend versichert!
Nachdem Sie nun die volle Unterstützung Ihres Dienstherrn und sämtliche Ansprüche genießen, stellt sich erneut die Frage, ob auch Ihr Versicherungsbedarf einer Anpassung bedarf.
Hier bietet es sich an, erneut die relevanten Versicherungsbereiche zu betrachten.
Die Verbeamtung auf Lebenszeit mag zwar keinen direkten Einfluss auf den Beihilfeanspruch haben, jedoch ist es ratsam, das Thema Krankenversicherung stets im Blick zu behalten.
Ereignisse wie z.B. die Geburt von Kindern oder spätestens die Pensionierung können den Beihilfeanspruch auf 70 % erhöhen, was eine entsprechende Anpassung der Restkostenabsicherung ermöglicht.
Zudem kann sich mit zunehmendem Alter der Bedarf an Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung verändern, und ein Kurkostentarif könnte interessant werden.
Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit überträgt Ihr Dienstherr zunehmend mehr Verantwortung auf Sie. Daher wird eine umfassende Absicherung, angefangen bei der Diensthaftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung mit integriertem Strafrechtsschutz, immer wichtiger.
Sorgen Sie für eine ganzheitliche Versicherungslösung, um alle Aspekte Ihrer veränderten beruflichen Situation optimal abzudecken.
Im Bereich der Dienstunfähigkeit setzt sich Ihre Vorsorge fort. Obwohl Ihr Vorsorgeanspruch Jahr für Jahr steigt, überschreitet das Ruhegehalt von 71,75 % Ihrer letzten Bezüge niemals die festgelegte Grenze. Dieser Anspruch tritt zudem erst nach 40 abgeleisteten Dienstjahren in Kraft.
Die Absicherungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit begleitet Sie während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn, einschließlich der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Falls Sie in den ersten Dienstjahren noch keine Vorsorge mit einer Dienstanfängerpolice getroffen haben, besteht nach wie vor die Möglichkeit, Ihr Einkommen durch eine klassische Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern.
Wir von der DBV Versicherung informieren und beraten Sie gerne ausführlich zum Thema Dienstunfähigkeit an unseren Standorten in Hagen, Bochum, Schwerte und Dortmund.
Angestellte Lehrkraft – Welche Unterschiede gibt es im Vergleich zu verbeamteten Lehrern?
Im Angestelltenverhältnis haben Lehrkräfte keinen Anspruch auf Beihilfe und keine einkommensunabhängige Möglichkeit, in das System der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Trotz des herausfordernden Berufsbilds unterliegen Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis denselben Risiken wie ihre verbeamteten Kollegen.
Um diese Risiken effektiv abzudecken, empfehlen wir von der DBV Versicherung, den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch sinnvolle private Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen.
Angestellte Lehrkräfte und Referendare stehen zudem denselben Risiken der Berufsunfähigkeit, Diensthaftpflicht und des Rechtsschutzes gegenüber, da ihre tägliche Arbeit sich nicht von der eines verbeamteten Lehrers unterscheidet.
Eine umfassende Absicherung durch entsprechende Versicherungen ist daher von großer Bedeutung.
Der Versicherungsbedarf eines angestellten Lehrers an Schulen ist genauso komplex und erfordert eine ebenso ausführliche und zielgerichtete Absicherung wie bei verbeamteten Lehrern.
Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Versicherungen für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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