Beamte auf Lebenszeit
Wie lange dauert es bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit?
Der Anwärter oder die Anwärterin muss sich vor einer Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BaL) zuerst in eine Probezeit von mindestens sechs Monaten
und höchstens fünf Jahren bewähren.
In der Regel dauert die Probezeit im höheren Dienst, aber nur drei Jahre.
Im Anschluss, also nach Ablauf dieser Probezeit wird dann über die Ernennung für den Status des Beamten auf Lebenszeit entschieden.
Vom Dienstvorgesetzten erfolgt dann die Aushändigung einer Ernennungsurkunde, womit man dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird.
Anmerkung: Die Urkunde muss die Worte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit“ beinhalten.
Wann endet das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit?
Nach Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit beginnt die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Pension. Das ist wie auch andere Beamtenrechte im Berufsbeamtengesetz (BBG) geregelt. Die verbeamtete Person erhält dann weiterhin Pensionsbezüge, sowie einen Anspruch auf Beihilfe. Anders kann das bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, zum Beispiel bei einer Dienstunfähigkeit sein.
Welche Vorteile haben Beamte auf Lebenszeit?
Das besondere Dienstverhältnis zwischen der Dienstbehörde und dem Beamten auf Lebenszeit ist grundsätzlich schon als Vorteil zu benennen. Denn diese beteiligen sich im großen Umfang an der Versorgung im späteren Ruhestand, sowie auch bei Eintritt von Dienstunfähigkeit oder bei Krankheit.
Neben diesen positiven Aspekt hat sich im Laufe der Zeit einiges verändert. Denn die Versorgung der Dienstbehörde ist nicht mehr so umfangreich wie sie einmal war.
Selbstverständlich erhalten Sie im Krankheitsfall weiterhin Unterstützung durch Beihilfe oder Heilfürsorge, aber eben nicht im vollen Umfang. Daher empfehlen wir sich über die private Krankenversicherung der DBV oder Anwartschaft bei der DBV zusätzlich abzusichern.
Sollte also der Fall von Dienstunfähigkeit eintreten, weshalb man in den Ruhestand bzw. Pension versetzt wird, erhalten Sie in vielen Fällen eine Grundversorgung, welche durch die Dienstbehörde gezahlt wird. Hierbei sollte im Einzelfall überprüft werden, ob diese je nach persönlicher Lebenssituation ausreichend ist.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV bietet eine weitere Absicherung.
Nicht zu vergessen sind Beamte auf Lebenszeit (BaL) auch besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Denn im täglichen Dienst können unerwartete Situationen entstehen, welche dann eine Haftung oder einen Regressanspruch der Dienstbehörde zur Folge haben kann. In diesem Fall schützt die Diensthaftpflicht der DBV, welche im Beamtenverhältnis zu besonders günstigen Konditionen zu erhalten ist.
Weitere Informationen zu den Beamtenversicherungen der DBV
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