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DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Beamtenlaufbahn Polizei | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Von der Schule ins Beamtenverhältnis –
Die ersten Schritte als Beamter im Polizeidienst bei
der Landespolizei in Hagen

Zunächst müssen Sie sich für eine der beiden Laufbahnen entscheiden, sowie ob Sie sich für die Landespolizei oder Bundespolizei bewerben.

Als Polizeibeamter können Sie eine Ausbildung im mittleren Dienst oder im gehobenen Dienst machen. Je‘ nach Bundesland kann es auch noch weitere Laufbahnwege geben. Diese Laufbahnen unterscheiden sich dann nicht nur in Ihrem Umfang, sondern auch die Einstiegsvoraussetzungen sind grundlegend verschieden.

Bundespolizei vs. Landespolizei

Klären wir zuerst einmal die Unterschiede zwischen der Ausbildung bei einer Bundespolizei oder der Landespolizei.

Die Landespolizei kümmert sich zum Beispiel um Verkehrsunfälle, Diebstahldelikte, sowie Einbrüche und den Wach- und Streifendienst. Die Landespolizei ist, wie der Name schon vermutet lässt, dann in jedem Bundesland eigenständig organisiert.

Bei der Bundespolizei hingegen gibt es Deutschlandweit einheitliche Regelungen. Bundespolizeibeamte sind unter anderem für die Sicherheit an Flughäfen, den Bahnhöfen und für den Grenzschutz verantwortlich. Weiterhin kümmern Sie sich um die Sicherheit von Behörden und bei Großveranstaltungen oder Demonstrationen.

Laufbahnentscheidung

Wenn Sie sich für einen Weg entschieden haben, stellt sich nun noch die Frage in welche Laufbahn Sie einsteigen möchten

Mittlerer Dienst

Im sogenannten mittleren Dienst ist die Ausbildung einheitlich nach Landesrecht geregelt. Eine Grundvoraussetzung ist der Schulabschluss mittlere Reife (Realschulabschluss) oder auch ein Hauptschulabschluss, mit abgeschlossener Berufsausbildung. Bei der Ausbildung gibt es allerdings Einschränkungen, über die Sie sich vorher informieren sollten.

Beginnend mir einer 12-monatigen Grundausbildung folgt dann eine 12-monatige Fachausbildung und schlussendlich eine 6-monatige Abschlussausbildung.

Die Grundausbildung bildet oft den theoretischen Teil und findet i.d.R. an einer Polizeiakademie statt. Die anschließende Fachausbildung erfolgt dann auf einem Polizeirevier/Dienststelle. Abschließend findet eine Laufbahnprüfung statt, nach der Sie sich beim erfolgreichen Bestehen, Polizeivollzugsbeamter, Polizeimeister oder Polizeiobermeister (je nach Bundesland) nennen können.


Gehobener Dienst

In den gehobenen Dienst der Polizeiausbildung kann man, ähnlich wie im mittleren Dienst, durch eine Ausbildung einsteigen. Der entscheidende Unterschied ist, dass diese Ausbildung ein Studium beinhaltet und man folglich als Einstiegsvoraussetzung eine Fachhochschulreife benötigt. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, wenn man sich bereits für den mittleren Dienst entschieden hat, die Laufbahn noch einmal zu wechseln.

Im Anschluss an die Ausbildung, und mit bestehen des Bachelorstudiums, können Sie sich dann entscheiden, ob Sie bei der Kriminalpolizei oder der Schutzpolizei Ihren Dienst tun möchten. Bei der Schutzpolizei werden Sie zum Polizeikommissar und bei der Kriminalpolizei zum Kriminalkommissar ernannt.

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten, anhand der nächsthöheren Rangstufe sind natürlich ebenfalls möglich.

Am Anfang beginnt alles, wie bei den meisten Ausbildungen, mit einer Bewerbung. Diese wird dann um eine Tauglichkeitsprüfung, z.B. in Form eines Sporttests, ein Assessment-Center und eine ärztliche Untersuchung ergänzt. Nach erfolgreichem bestehen des Auswahlverfahrens beginnt dann die Ausbildung im Polizeidienst

Dann geht es auch schon los – Ihre Ausbildung beginnt!
 
Zu diesem Zeitpunkt machen Sie die ersten Schritte als Beamter.
Sie werden direkt von Anfang an auf Widerruf verbeamtet.

Was ist ein Beamter auf Widerruf?

Als Beamter auf Widerruf im mittleren oder höheren Dienst befinden Sie sich am Anfang Ihrer Beamtenlaufbahn. Dieser Status begleitet Sie während Ihrer Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erreichen Sie dann die nächste Stufe.
Sie werden auf Probe verbeamtet.

Sie sind schon Beamter auf Probe? – Dann herzlichen Glückwunsch!

Ich bin Beamter auf Probe! Wie geht’s jetzt weiter?

Die erste Hürde haben Sie bereits genommen und Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Nun sind Sie auf Probe verbeamtet.

Das Bestehen der so genannten Laufbahnprüfung als Beamter auf Widerruf führt nun zur Ernennung zum Beamten auf Probe. Das Wort „Probe“ ist hier ähnlich wie die Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis zu sehen.

In der Regel beträgt die Probezeit drei Jahre, welche aber auch unter gewissen Voraussetzungen verkürzt oder verlängert werden kann.

Natürlich gibt es auch eine maximale Dauer der Probezeit, welche aktuell bei 5 Jahren liegt. Spätestens im Anschluss müssen Sie auch auf Lebenszeit verbeamtet werden.
Grundsätzlich klingt eine „Probezeit“ auch schlimmer als Sie ist.

Es wird prinzipiell nur geprüft, ob man die fachliche und persönliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllt.

Finale: Beamter auf Lebenszeit im Polizeidienst

Für viele, das erklärte Ziel: Beamter auf Lebenszeit!
Nun ist es endlich geschafft, das umfangreiche Studium und/oder die Ausbildungszeit gehören der Vergangenheit an. Endlich Beamter auf Lebenszeit!
Aber was ändert sich nun eigentlich?

Zunächst ändert sich nur der Beamtenstatus vom Beamten auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit. Dies erfolgt nach Ablauf der Probezeit durch eine Ernennungsurkunde.

Im Hintergrund ändern sich nun allerdings die Ansprüche vom jeweiligen Bundesland, denn eine Verbeamtung auf Lebenszeit im Polizeidienst bedeutet, dass Sie auch über den aktiven Dienst hinaus vom Bundesland „vergütet“ werden und sich der Status auf Lebzeit nicht mehr ändert.

Speziell die Themen, „Absicherung bei Dienstunfähigkeit“ oder der  „Absicherung im Pensionsalter“ (Rentenalter), sind hier neu zu betrachten, denn Sie erhalten nun eine umfassendere Versorgung als zuvor.

Welche Versicherungen und Absicherungen brauche ich
als Beamter?

Als Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sind die Absicherungsarten sehr ähnlich.

Wichtig ist vor allem eine Absicherung im Krankheitsfall durch eine Anwartschaftsversicherung.


Ebenso ist eine Versicherung für den Fall einer Dienstunfähigkeit unbedingt zu empfehlen. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass die sogenannte spezielle Dienstunfähigkeit mitversichert ist und Ihr Versicherungspartner dies anbietet. Abschließend sollten Sie sich noch Gedanken zu einer Diensthaftpflichtversicherung mit dem Zusatz „Sicherheitsbereich“ machen.

Diese drei Bereiche begleiten Sie teilweise bis und teilweise noch über Ihre Pension hinaus.
Komplett unterschiedlich ist aber der Bedarf nach Art, Höhe und Umfang der Absicherung in den einzelnen Phasen der Verbeamtung.

Wie muss ich mich als Beamter auf Widerruf krankenversichern?

Die erste (Versicherungs)Entscheidung die Sie als Beamter auf Widerruf, treffen müssen ist die Entscheidung für eine Anwartschaft in Verbindung mit einer Pflegepflichtversicherung. Hierbei müssen Sie die Entscheidung zwischen einer kleinen Anwartschaftsversicherung und einer großen Anwartschaft treffen. 

Lesen Sie hierzu mehr in unserem Artikel.  

Denn schon als Beamter auf Widerruf, erhalten Sie eine Versorgung im Krankheitsfall durch Ihren Dienstherrn. Der Dienstherr, beispielsweise das Land NRW, zahlt Ihnen die sogenannte Heilfürsorge. Diese endet allerdings mit dem Übergang aus dem aktiven Dienst in die Pension. 

Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie sich teilweise selbst privat krankenversichern. Hierbei hilft die Anwartschaftsversicherung, dass der spätere Einstieg in die Krankenversicherung problemlos gelingt. 

Lassen Sie sich hierzu individuell beraten und treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung bei diesem wichtigen Thema.

Welche Vorteile habe ich durch die Anwartschaftsversicherung?

  • Sorgenfreier Einstieg in die private Krankenversicherung  
  • Aufbau von Altersrückstellungen  
  • Günstige Zusatztarife zur Erweiterung der Heilfürsorge
  • Bereits ab 1,- € mtl.

Was muss ich sonst noch beachten? 

Gerade zu Beginn der Ausbildung empfehlen wir, sich von einem Spezialisten für Versicherungslösungen im Beamtenverhältnis beraten zu lassen.

Uns ist es wichtig, dass Sie vorab alle Informationen haben, um Ihre Entscheidung fundiert treffen zu können. In den meisten Fällen treffen Sie hiermit eine langfristige Entscheidung, bei der es viel zu beachten gibt.

Das wichtigste Thema ist es eine passende Anwartschaft für Polizeibeamte zu finden, die Ihren Vorstellungen entspricht und bezahlbar bleibt.

In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die IST-Situation und erstellen auf der Grundlage Ihrer Anforderungen und Wünsche ein passendes Angebot mit Ihnen.

Anschließend informieren wir Sie auf Wunsch über die weiteren Themen, wie die Absicherung bei Dienstunfähigkeit, der Diensthaftpflichtversicherung und dem Bereich Strafrechtsschutz – am Ende entscheiden Sie, was für Sie wichtig und notwendig ist.

Wir geben Ihnen dafür die notwendigen Informationen an die Hand.

Übrigens: Für alle die es noch genauer Wissen wollen, erstellen wir mit Ihnen auch gerne eine umfangreiche Versorgungsübersicht, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

Haken Sie das Thema jetzt ab und vereinbaren Ihr  kostenloses Erstgespräch mit uns. Wir freuen uns auf Sie! 

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