Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungswirte
Unfall, Burnout oder Krankheit –
Wer zahlt, wenn Sie nicht mehr können?
Die Antwort: Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung!
Vieles im Leben kann man planen, doch schlussendlich nicht alles. Laut aktuellen Statistiken wird jede vierte im öffentlichen Dienst arbeitende Person mindestens einmal im Laufe seiner Karriere dienstunfähig.
Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit, scheiden Sie aus dem aktiven Dienst aus.
Mit unserer Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Sie die nötige, finanzielle Hilfe.
Hierbei ist der Grund für Ihre Dienstunfähigkeit nicht von Bedeutung. Durch unsere „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung leisten wir in dem Moment, wenn Sie Ihren jetzigen Dienst nicht mehr ausüben können und Sie Ihr Dienstherr aus dem aktiven Dienst entlässt!
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist umso wichtiger, sofern Sie noch auf Widerruf oder auf Probe verbeamtet sind. Hier besteht nämlich kein oder nur bedingter Schutz seitens des Dienstherrn!
Ab wann bin ich Dienstunfähig?
Wenn Sie Ihren jetzigen Dienst als Verwaltungswirt nicht mehr ausüben können, gelten Sie als dienstunfähig. Dies kann psychische oder körperliche Hintergründe haben.
In der Regel entscheidet dies ein Amtsarzt. Je nach Diagnose erklärt Sie der Dienstherr als Folge für dienstunfähig. Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass wenn Sie Ihren Dienst innerhalb von 6 Monaten, insgesamt 3 Monate nicht ausüben konnten, Sie der Dienstherr aus dem aktiven Dienst entlassen kann.
Oft gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Für alle Situationen während Ihrer Beamtenlaufbahn bieten wir Ihnen, mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung, eine passende Versorgungsanalyse und die dazugehörigen Lösungen.
Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?
Dies variiert je nach Beamtenstatus und sollte individuell nach Ihren Wünschen und Ihrer Lebenssituation angepasst sein. Allerdings sollte man das Ziel haben den Großteil seiner „Netto-Besoldung“ im Falle einer Dienstunfähigkeit auszugleichen.
Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam eine kostenlose Versorgungsanalyse.
Wann zahlt die private Dienstunfähigkeit?
In dem Moment, wo Ihr Dienstherr Sie als Dienstunfähigkeit für Ihr Berufsfeld erklärt, wird bei uns geleistet. Dies bedeutet, wir leisten sofort ab Entscheidung seitens der Dienstherren. Die sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“.
Was zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente ggf. sogar als Ergänzung zu Ihrem Ruhegehalt.
Verwaltungswirt auf Widerruf
Wenn Sie als Beamter auf Widerruf aus dem Dienst entlassen werden, haben sie keinen Anspruch auf Versorgung von Ihrem Dienstherren und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Verwaltungswirt auf Probe
Als Verwaltungswirt auf Probe haben Sie nur im Fall eines Dienstunfalls einen Versorgungsanspruch. Bei Entlassung aus dem Dienst bestehen keine Versorgungsansprüche. Sie müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden und die Wartezeiten beachten.
Verwaltungswirt auf Lebenszeit
Wenn sie als Verwaltungswirt 60 Monate Wartezeit erfüllt haben, bekommen sie ein Ruhegehalt vom Dienstherrn. Das Ruhegehalt reicht jedoch nur in den seltensten Fällen vollständig aus.
Dienstunfähigkeit - Rechner
Finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit (DU):
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Vorteile der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung
➢Leistungsfalldynamik
Ein Baustein, welcher gegen die Inflation ankämpft, damit Sie im Leistungsfall genug Geld ausbezahlt bekommen.
➢Weltweiter Schutz ohne Wartezeit
Die Dienstunfähigkeitsversicherung bietet weltweiten Schutz ohne Wartezeiten.
➢Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Wie bereits oben erwähnt, schließt sich die DBV der Entscheidung Ihres Dienstherren an und leistet ab sofort nach der Erklärung der Dienstunfähigkeit des Dienstherrn.
➢Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
Zum Beispiel bei einer Heirat, dem ersten Kind oder der Beförderung: Sie können die Dienstunfähigkeit je nach Lebensereigniss ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
➢Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
Wir verweisen Sie nicht auf andere Berufe, sondern leisten so lange, bis Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wieder vollausüben können.
Wichtige Info: Ja, auch bei einer Teildienstunfähigkeit ist eine Leistung versicherbar.
Weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
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Meyer, Schwarz & Grauli oHG
Hagener Straße 24
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