DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung
Was versteht man unter einer Dienstunfähigkeit?
Als Feuerwehrbeamter sind Sie während Ihres Dienstes hohen Anforderungen ausgesetzt. Ebenfalls können Sie während Ihres täglichen Dienstes in Situationen kommen, die Sie langfristig psychisch und auch körperlich beeinträchtigen können.
Ein Beamter gilt als dienstunfähig,
(1) wenn er auf Grund des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, seinen Dienst auszuüben.
(2) er innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst ausgeübt hat und die nächsten sechs Monate keine Verbesserung erkennbar ist
Selbst als Beamter auf Lebenszeit (BaL) entsteht hier eine Versorgungslücke.
Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Beamten?
- In Jedem Fall der unmittelbare Dienstvorgesetzte – auf der Basis des amtsärztlichen Untersuchungsberichts
- Die letzte Entscheidung liegt beim Dienstherrn
- Der Beamte hat immer die Möglichkeit innerhalb einer Frist, Widerspruch einzulegen
- Bis zur endgültigen Entscheidung, bekommt der Beamte seine Dienstbezüge
Was passiert, wenn eine Dienstunfähigkeit festgesetzt wird?
Als dienstunfähiger Feuerwehrbeamter, werden Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Dies trifft aber auch nicht auf alle Phasen in einem Beamtenverhältnis zu, sondern gilt ausschließlich dann, wenn Sie bereits Beamter auf Lebenszeit sind.
Die o.a. Regelung, gilt aber nicht, wenn für Sie eine anderweitige Verwendung möglich ist.
Das Beamtenrecht unterscheidet daher zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen und
einer speziellen Dienstunfähigkeit?
Hierbei ist es enorm wichtig, dass der Versicherer Sie auf gegen diese spezielle Dienstunfähigkeit absichert, damit Sie als Beamter bei derFeuerwehr eine Leistung erhalten.

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