Wie bin ich krankenversichert?
Als Berufsfeuerwehrbeamter in NRW genießen Sie die gesundheitliche Fürsorge des Dienstherrn. Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil Ihrer Krankheits- und Gesundheitskosten. Dieser Anspruch nennt sich „Beihilfe“.
Wie hoch der prozentuale Beihilfeanspruch ist, hängt von der Familienkonstellation und dem Bundesland ab, in dem Sie beschäftigt sind. Es entstehen für Sie Restkosten, die Sie mit einer Restkostenversicherung absichern können.
Mit der Krankversicherung bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung, haben Sie einen Ansprechpartner mit jahrelanger Erfahrung an Ihrer Seite.
Gerne beraten wir Sie, zu Ihren persönlichen Ansprüchen als Feuerwehrbeamter und der bestmöglichen Krankenversicherung.
Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung?
Sollten Sie sich als Beamter bei der Berufsfeuerwehr für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann können Sie den eigentlich bestehenden Anspruch auf Beihilfe nicht nutzen!
Das bedeutet für Sie, dass Sie die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe, abhängig von Ihrem Einkommen alleine zahlen müssen.
Ich bin in der Ausbildung bei der Feuerwehr.
Habe ich Vorteile?
Auch als Beamter auf Widerruf haben Sie bereits einen Anspruch auf Beihilfe. Somit können Sie ebenfalls die Vorteile und den günstigen Beitrag der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe genießen.
Sie erhalten die Restkostenversicherung in diesem Fall zu einem besonders günstigen Beitrag. Die sogenannte Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte mit Ausbildungskonditionen!
Weitere Informationen zu der
Krankenversicherung der DBV
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Meyer, Schwarz & Grauli oHG
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