Krankenversicherung mit Beihilfe | DBV Versicherung – [name] in [ort]

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte mit Beihilfeanspruch | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

Krankenversicherung mit Beihilfe | DBV Versicherung – [name] in [ort]

Sie stehen kurz vor Ihrer Verbeamtung als Beamter bei der Berufsfeuerwehr?

Herzlichen Glückwunsch - denn nun haben Sie Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn. Somit können Sie in eine Krankenversicherung für Beamte wechseln. Dies gilt nicht in allen Bundesländern, daher ist eine individuelle Beratung an dieser Stelle zu empfehlen.

Was bedeutet Beihilfe?

Unter dem Begriff Beihilfe versteht man eine eigenständige Krankenfürsorge des Dienstherren aus dem Beamtenrecht gegenüber seinen Beamten und deren Familien.

Gemäß diesem Konzept trägt der Dienstherr gegenüber den Beamten und ihren Familien eine soziale Verantwortung. Dies bedeutet, dass er sich an den Kosten für Krankheit, Pflege und auch der Geburt beteiligen muss.

Auf diese Beihilfe haben Sie als Beamter einen Rechtsanspruch, der Ihnen zusätzlich zu Ihren Bezügen zusteht.

Übrigens: Dieser Anspruch besteht auch im Pensionsalter fort. Hier suchen wir gemeinsam mit Ihnen einen Tarif, der nicht zu hohe Kosten im Alter verursacht.

Wie hoch ist mein Anspruch auf Beihilfe?

Der reguläre Beihilfesatz für aktive Beamte liegt bei 50 %, variiert aber nach Familienstand.

Ein Beamter mit mindestens zwei beihilfeberechtigten Kindern erhält einen höheren Beihilfesatz von 70%.

Auch Familienmitglieder wie Kinder und der Ehepartner können beihilfeberechtigt sein. Hier kann der Beihilfesatz sogar bis zu 80 % betragen.

Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe?

Der Dienstherr übernimmt pauschal nur Kosten, die auch beihilfefähig sind. In Einzelfällen liegen diese Leistungen über denen der gesetzlichen Krankenversicherung. So haben z.B. Beamte in Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten.

Beihilfefähige Kosten werden im § 80 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetz (BBG) wie folgt definiert:

"Beihilfefähig sind grundsätzlich nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen

I in Krankheits- und Pflegefällen,

II zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten oder Behinderungen,

III in Geburtsfällen, zur Empfängnisverhütung, bei künstlicher Befruchtung sowie in Ausnahmefällen bei Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch und

IV zur Früherkennung von Krankheiten sowie zu Schutzimpfungen.“
 
Alle Kosten, die darüber hinausgehen, können Sie im Rahmen einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung absichern.

Wie versichere ich mich als Beamter richtig?

Waren Sie bis zur Berufung in das Beamtenverhältnis Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie die bisherige gesetzliche Versicherung als freiwilliges Mitglied fortzuführen.

Allerdings ist in der gesetzlichen Krankenversicherung keine beihilfenkonforme Versicherung möglich.

Da aber auch Beamte der Pflicht unterliegen Ihre Krankheitskosten zu 100% abzusichern, bedeutet ein Verbleib in der GKV, dass Sie die Versicherungsbeiträge selbst in voller Höhe tragen und für privatärztliche Leistungen aus eigener Tasche zahlen müssen.

Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamte hingegen, sichern Sie nur die Differenz zu Ihrem Beihilfesatz ab. Ein Beamter mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent zahlt somit nur für die weiteren 50 Prozent in seiner privaten Krankenversicherung bei der DBV.

Dadurch stellt die private Krankenversicherung für Beamte meistens einen deutlichen finanziellen Vorteil gegenüber der 100% Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse dar.

Gerne vergleichen wir mit Ihnen welche Versicherungsform für Sie die Beste ist.

Was kostet eine private Krankenversicherung und was deckt sie ab?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wird der Beitrag nicht anhand Ihres Einkommens bemessen, sondern individuell anhand der von Ihnen gewünschten Leistungen ermittelt. Sie können sich also aus unserem Leistungskatalog genau den Versicherungsumfang aussuchen, der zu Ihnen und Ihrem Geldbeutel passt.

Zusammen finden wir den passenden Krankenversicherungstarif für Sie!

Übrigens: Sie sind noch in der Anwärterzeit? Gerade in der Ausbildung profitieren Sie bei uns von besonders günstigen Beiträgen in der Krankenversicherung für Beamtenanwärter.

Selbstverständlich unterstützen Sie wir auch bei dem Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die beihilfekonforme Krankenversicherung.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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