Heilfürsorge für Polizeibeamte
Ein geläufigerer Begriff ist wohl die gesetzliche und private Krankenversicherung.
Berufsgruppen, die einen besondere berufliche Herausforderung haben, sind zum Beispiel Polizeibeamte und Soldaten. Diese Berufsgruppen haben keine gesetzliche oder private Krankenversicherung, denn sie erhalten freie Heilfürsorge von dem Dienstherrn.
Auch wenn diese Berufsgruppen von der Heilfürsorge profitieren, ist der Leistungsumfang der Heilfürsorge nicht vollumfänglich, sondern es gibt einige Einschränkungen, auf die Sie achten sollten.
Gerne beraten wir Sie über Ihren Umfang der freien Heilfürsorge und ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Bedarf.
Heilfürsorge erhalten Beamte, die aktiv im öffentlichen Dienst tätig und besonderen Risiken in Ihrer entsprechenden Berufsgruppe ausgesetzt sind.
Diese Berufsgruppen sind unter anderem:
- Polizeibeamte / Polizeianwärter:innen
- Berufsfeuerwehr / Feuerwehranwärter:innen
- Justizvollzugsbeamte
Wichtig: Der Anspruch und der Umfang auf die Heilfürsorge können in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein!
Angehörige sind hiervon nicht betroffen. Sie erhalten unter gewissen Voraussetzungen, gemäß den jeweils geltenden Beihilfevorschriften für berücksichtigungsfähige Angehörige, Beihilfe.
Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, der andere Teil ist über eine private Krankenversicherung abzusichern.
Hierbei ist zu beachten, dass die Leistungen eingeschränkt und von dem jeweiligen Bundesland abhängig sind.
Was zahlt die Heilfürsorge?
Bereits als Polizeianwärter:in entsteht schon zu Beginn Ihrer Ausbildung ein Anspruch auf die Heilfürsorge. Die Kosten der freien Heilfürsorge werden von dem Dienstherrn übernommen.
Sie ähnelt den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und stellt eine Grundversorgung unter anderem in den folgenden Bereichen dar:
- vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- ärztliche Behandlung im Krankheitsfall einschließlich Psychotherapie
- Betreuung durch einen Arzt, Hebamme oder Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
- Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte etc.)
- ärztliche Behandlung im Ausland
Teilweise sind diese Leistungsbereiche, zum Beispiel bei Zahnersatz oder Behandlungen von Heilpraktiker:innen eingeschränkt. Hier empfiehlt sich eine Zusatzversicherung, um hohe Zuzahlungen oder Eigenanteile zu vermeiden.
Sobald Sie als Beamtenanwärter:in bei der Polizei Ihre Ausbildung beginnen ist es ebenfalls wichtig, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Das Team der DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli berät Sie gerne über die Pflichtversicherungen und worauf Sie hierbei achten sollten.
Krankenversicherung für
Heilfürsorgeberechtigte
Nach Ihrem Statuswechsel in das Beamtenverhältnis erhalten Sie, solange Sie aktiv im öffentlichen Dienst tätig sind, die freie Heilfürsorge.
Sobald Sie in den Ruhestand versetzt werden, ändert sich dieser Anspruch. Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem Anspruch auf Heilfürsorge ein Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt im Alter in der Regel bis zu 70% der Kosten im Krankheitsfall. Diese Differenz sollte dann über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Damit der Wechsel in die spätere private Krankenversicherung jedoch reibungslos abgewickelt werden kann, wird bereits als Polizeianwärter:in empfohlen eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Diese erleichtert im Alter den Eintritt in die private Krankenversicherung (kurz: PKV).
Die Anwartschaftsversicherung gibt es in zwei verschiedenen Formen.
Lesen Sie hierzu mehr auf unserem Artikel zu der Anwartschaftsversicherung.
Check-Liste für Beamtenanwärter:innen bei der Polizei
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