Pflegepflichtversicherung bei Polizeibeamten
Als Polizei Beamter oder Polizeianwärter genießen Sie die Heilfürsorge durch ihren Dienstherrn.
Allerdings verpflichtet der Gesetzgeber jeden neben der Krankenversicherung zu einer Pflegeversicherung. Dabei ist es nicht relevant, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung sind.
Auch Sie als Polizei Beamter oder Polizeianwärter sind davon betroffen.
Ihr Partner vor Ort das DBV Team Meyer, Schwarz und Grauli oHG erklärt Ihnen gerne die Leistungsinhalte in der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) und in der PKV (private Krankenversicherung).
Was ist eine private Pflegepflichtversicherung?
Die Pflegeversicherung ist gesetzlich für jeden vorgeschrieben.
Sie ist die finanzielle Absicherung, wenn Sie pflegebedürftig sind und im Alltag an einer Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit leiden.
Da Sie als Polizei Beamter oder Polizeianwärter den Schutz über die Heilfürsorge genießen, sind sie verpflichtet eigenständig eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und somit identisch bei allen Anbietern.
Sie erleiden, z.B. durch eine Krankheit oder einen Unfall, eine Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit. Es kann sich hierbei um körperliche Beeinträchtigung, sowie auch um Psychische Beeinträchtigungen wie z.B. Demenz handeln. In diesen Fällen benötigen Sie eine Unterstützung. Im schlimmsten Fall können Sie bei Ihren Kindern nicht unterkommen und müssen in ein Pflegeheim.
Wenn wir von unserem oben genannten Beispiel ausgehen, stellt sich die Frage, wer die Kosten des Pflegeheims zahlt. Ein Teil der Kosten wird über die Pflegepflichtversicherung abgedeckt.
Leider ist dies nur eine Grunddeckung und reicht bei höheren Pflegegraden (Pflegegrad vier oder fünf) nicht aus. Daher wird zu der vorgeschrieben Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung empfohlen. So vermeiden Sie für sich und Ihre Angehörigen finanzielle Einbußen.
Hierbei ist es elementar wichtig, dass zwischen der Pflegepflichtversicherung und der Pflege-Zusatzversicherung unterschieden wird. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung in Bochum erklären Ihnen gerne die Unterschiede zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung und der Pflegezusatzversicherung.
Wie viele Pflegegrade gibt es?
Zuvor gab es drei Pflegestufen. Diese wurden nun aber in Pflegegrade umbenannt.
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Je, nach Schwere des Pflegegrades werden Sie in die einzelnen Pflegegrade eingestuft.
Bei der Bestimmung des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche überprüft und nach einem festen Schema bepunktet:
1. Ihre Mobilität
2. Ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
3. Ihre Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Ihre Selbstversorgung
5. Die Bewältigung von Ihrem selbstständigen Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen & Belastungen
6. Die Gestaltung Ihres Alltagslebens und sozialer Kontakte
Brauche ich als Beamter eine Anwartschaftsversicherung?
Die Frage lässt sich nicht immer pauschal beantworten. Hierbei stellt sich die Frage um welche Berufsart es sich handelt. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung bei Ihrem Versicherungsvertreter. Als Polizeibeamter oder Polizeianwärter sollten Sie diese aber in jedem Fall zusätzlich zu Ihrer Pflegepflichtversicherung abschließen. Als Lehrer ist dies grundsätzlich nicht notwendig, kann aber dennoch in Einzelfällen sehr sinnvoll und wichtig sein.
Die günstige Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung erhalten Sie bei uns bereits ab 1,- mtl.
Als Polizeibeamter oder Polizeianwärter erhalten Sie Heilfürsorge. Die Heilfürsorge ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.
Die Heilfürsorge wird von Ihrem Dienstherrn übernommen und Ihnen als Polizist entstehen in einem Krankheitsfall „keine Kosten“. Zusätzlich zu der Heilfürsorge sind Sie als Polizeibeamter verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Als Ergänzung empfehlen wir Ihnen eine Anwartschaftsversicherung. Hierbei stellt sich oft die Frage „Warum benötige ich eine Anwartschaftsversicherung und wozu dient sie?“ Die Anwartschaftsversicherung ist für Sie als Polizeibeamter sehr wichtig, denn die zuvor erwähnte Heilfürsorge endet wenn Sie in Pension gehen. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie dann die sogenannte Beihilfe. Diese deckt nun nicht mehr alle Krankheitskosten, sondern nur einen prozentualen Anteil, ab. Die übrigen Krankheitskosten, auch Restkosten genannt, müssten Sie selber über eine private Krankenversicherung absichern.
Besteht eine Anwartschaftsversicherung nicht, müssen Sie im Pensionsalter alle Gesundheitsfragen für die private Krankenversicherung nach dem aktuellen Gesundheitszustand beantworten. Dies erschwert im Alter oft den Eintritt in die private Krankenversicherung und kann im schlimmsten Fall sogar zu einer Ablehnung führen.
Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung haben können Sie später ohne Gesundheitsfragen in die private Krankenversicherung eintreten.
Bevor Sie sich entscheiden, erklären wir Ihnen den Unterscheid zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft.
Kleine Anwartschaft
In der kleinen Anwartschaft wird Ihr „Gesundheitszustand eingefroren“.
Dies bedeutet, dass Sie im Alter ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung wechseln können.
Große Anwartschaft
Bei der großen Anwartschaft wird zusätzlich zu Ihrem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter „eingefroren“ und Sie bauen schon Altersrückstellungen auf.
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