Was versteht man unter einer Dienstunfähigkeit?
Als Polizist sind Sie während Ihres Dienstes erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Ebenfalls können Sie während Ihres täglichen Dienstes in Situationen kommen, die Sie langfristig psychisch und auch körperlich beeinträchtigen können.
Ein Beamter gilt also nach §44 des Bundesbeamtengesetztes (BBG) als dienstunfähig,
(1) wenn er auf Grund Ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig sind, seinen Dienst auszuüben.
(2) er innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst ausgeübt hat und die nächsten sechs Monate keine Verbesserung erkennbar ist
Selbst als Beamter auf Lebenszeit (BaL) entsteht hier eine Versorgungslücke. Diese führt dazu, dass Sie Ihren Lebensstandard nur schwer – bis gar nicht mehr, halten können!
Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Beamten?
- In Jedem Fall der unmittelbare Dienstvorgesetzte – auf der Basis des amtsärztlichen Untersuchungsberichts
- Die letzte Entscheidung liegt beim Dienstherrn
- Der Beamte hat immer die Möglichkeit innerhalb einer Frist, Widerspruch einzulegen
- Bis zur endgültigen Entscheidung, bekommt der Beamte seine Dienstbezüge
Was passiert, wenn eine Dienstunfähigkeit festgesetzt wird?
Als dienstunfähiger Polizeibeamter, werden Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Dies trifft aber auch nicht auf alle Phasen in einem Beamtenverhältnis zu, sondern gilt ausschließlich dann, wenn Sie bereits Beamter auf Lebenszeit sind.
Die o.a. Regelung, gilt aber nicht, wenn für Sie eine anderweitige Verwendung möglich ist.
Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit. Umso wichtiger, dass der Versicherer die Dienstunfähigkeitsklausel mit anbietet.
Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen und
einer speziellen Dienstunfähigkeit?
Hierbei ist es enorm wichtig, dass der Versicherer Sie auf gegen diese spezielle Dienstunfähigkeit absichert, damit Sie als Polizist auch eine Leistung erhalten.
Welche Ansprüche hat ein dienstunfähiger Polizeibeamter?
Und in welcher Höhe?
Die Versorgungsansprüche des einzelnen sind immer individuell. Es wäre daher falsch, diese Frage pauschal zu beantworten.
Als Spezialist für den öffentlichen Dienst Blicken wir auf eine 140-jährige Erfahrung der DBV Deutsche Beamtenversicherung zurück. Wir ermitteln gerne Ihre Ansprüche, in einem persönlichen Gespräch.
Was muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass je nach Laufbahn die Ansprüche und allgemeinen Angaben abweichen.
Welche Ansprüche Sie als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe haben, erklären wir Ihnen selbstverständlich in unseren anderen Unterpunkten im Menü oder auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
Dienstunfähigkeit - Rechner
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