Beamte im Ruhestand
Nach einem langen Arbeitsleben hat jeder irgendwann das Glück in den Ruhestand zugehen – Wir das DBV Team Meyer, Schwarz und Grauli oHG in Dortmund und Bochum beraten Sie gerne zu den Themen Versicherungen & Vorsorge bei dem Eintritt in die Pension.
Viele Beamte üben unterschiedliche Berufe aus. Als Polizeibeamte oder Beamter bei der Feuerwehr sowie als Lehrerkraft. Selbst bei einem vermeintlich gleichen Status „Beamte“ gibt es Unterschiede im Pensionsalter die sich in der Versorgung oder Krankenversicherung ergeben.
Wir lassen Sie nicht allein und besprechen mit Ihnen die wichtigsten Fragen zum Eintritt in die Pension.
Der Ruhestand bei Beamten
Viele verbinden die Pension damit, dass Sie nach den erfüllten Berufsjahren automatisch eine Pension oder Rente beziehen.
Bevor Sie in das Thema Ruhestand bei Beamten einsteigen, sollten zwei Begriffe voneinander unterschieden werden.
Wann können Beamte in den Ruhestand?
Als Beamte gibt es unterschiedliche Zeitpunkte in die Pension zu gehen.
Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Anforderungen für den Eintritt in die Pension.
Sie können z.B. in die Pension oder den vorzeitigen Ruhestand gehen:
Wie hoch ist die Beihilfe bei
Beamten im Ruhestand?
Bereits als Beamtenanwärter genießen Sie in vielen Fällen den Beihilfeanspruch. Der Beihilfesatz ändert sich meist, wenn Sie in die Pension gehen. Oft entsteht dieser sogar erst, sobald Ihr Ruhestand beginnt – zum Beispiel in vielen Fällen als Polizeibeamter.
Der Beihilfeanspruch endet somit nicht mit Erreichen des Ruhestandes.
Pensionäre, bleiben in dem Status als Beamter auf Lebenszeit und haben bis zum Ende Ihrer Lebenszeit einen Anspruch auf Beihilfe gegenüber ihrem ehemaligen Dienstherrn. Der Beihilfesatz beträgt für Pensionäre und deren beihilfeberechtigte Ehepartner in der Regel 70%. Die restlichen 30% werden weiterhin von der privaten Krankenversicherung abgedeckt.
Wichtig ist hierbei, wenn Sie bisher Heilfürsorge haben, dass Sie nun Ihre Anwartschaft aktivieren.
Wie berechnet sich die Pension der Beamten?
Die Grundlage für die Berechnung der Beamtenpension sind die Dienstjahre bis zur Pension und der festgelegte Faktor.
Einfach gesagt, müssen Sie um die Beamtenpension ungefähr berechnen können, die Dienstjahre mit dem Faktor multiplizieren.
Aber Achtung – hier gibt es viele Unterschiede!
Beispielsweise reduziert sich dieser Faktor bei dem ausüben einer Tätigkeit in Teilzeit.
Falls Sie vor der Verbeamtung in der freien Wirtschaft gearbeitet haben und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen Sie auch die gesammelten Entgeltpunkte berücksichtigen.
Hier ein Beispiel:
Weitere Informationen zu den Beamtenversicherungen der DBV
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