Das Lehramtsreferendariat
Nach dem Studium folgt der nächste entscheidende Schritt: das Referendariat bzw. der pädagogische Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte basiert auf Artikel 12 des Grundgesetzes und den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorgaben. Die genaue Ausgestaltung dieser zweiten Ausbildungsphase variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland in Struktur und Konzept.
Ausführliche Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Ausbildungsphasen, Unterrichtsverpflichtungen, Prüfungen und weiteren relevanten Aspekten finden Sie auf den Websites der jeweiligen Kultusministerien oder zuständigen Behörden. Zusätzlich bieten die Lehrkräftebildungsgesetze und -verordnungen wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Aufbau und Ziele des Referendariats
Im Referendariat werden die im Studium erworbenen Kenntnisse in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften gezielt auf die Unterrichtspraxis angewendet und weiterentwickelt. Angehende Lehrkräfte erwerben die Fähigkeit, ihre Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, zu beraten und gezielt herauszufordern.
Darüber hinaus sammeln sie wertvolle praktische Erfahrungen, reflektieren ihr pädagogisches Handeln und optimieren kontinuierlich ihre Unterrichtsmethoden. Neben der Unterrichtsgestaltung sind auch die Zusammenarbeit mit Eltern sowie die aktive Mitgestaltung der Schulentwicklung zentrale Bestandteile des Referendariats.
Ablauf des Referendariats
Zu Beginn des Referendariats haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Klassen zu hospitieren und unterschiedliche Lehrkräfte kennenzulernen. Nach und nach übernehmen Sie mehr Verantwortung und gestalten eigenständig Unterricht. Eine Mentorin oder ein Mentor begleitet Sie dabei und unterstützt Sie in Bereichen wie Unterrichtsplanung, Klassenführung und didaktischen Fragen.
Ergänzend zur praktischen Ausbildung an der Schule vertiefen Sie Ihr Wissen in den Studienseminaren. Dort profitieren Sie vom Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie der Begleitung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder, die Ihren Unterricht besuchen, beraten und bewerten.
Das Referendariat schließt mit der Staatsprüfung ab – einer zentralen Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und eine mögliche Verbeamtung.
Dauer des Referendariats
Die Dauer des Referendariats variiert je nach Bundesland zwischen 18 und 24 Monaten. In einigen Ländern, wie etwa Brandenburg, ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Verkürzung auf bis zu 12 Monate möglich.
Unabhängig von der Dauer beginnt das Referendariat in allen Bundesländern mit einer Einführungsphase. In dieser sammeln Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) erste Unterrichtserfahrungen, hospitieren bei erfahrenen Lehrkräften und erhalten eine theoretische Einführung. Dies ermöglicht ihnen, verschiedene Lehrstile kennenzulernen und wertvolle Impulse für ihre eigene Unterrichtspraxis zu gewinnen.
In der anschließenden Hauptphase übernehmen Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlich den Unterricht für ihre beiden Fächern – mit denen sie sich für das Referendariat beworben haben. Regelmäßige Unterrichtsbesuche dienen sowohl der Beratung als auch der Bewertung. Dabei wird darauf geachtet, dass die Ausbildungsstruktur gewahrt bleibt und Referendare nicht wie vollwertige Lehrkräfte eingesetzt werden.
In der Prüfungsphase wird die Unterrichtsverpflichtung reduziert, um genügend Zeit für die gezielte Vorbereitung auf die (Zweite) Staatsprüfung zu bieten. Diese überprüft, ob die Ausbildungsziele erreicht wurden. In die Bewertung fließen ausbildungsbegleitende Leistungen sowie die Noten mindestens zweier unterrichtspraktischer Prüfungen ein. Je nach Bundesland können zusätzliche Prüfungsformate vorgesehen sein (Kultusministerkonferenz 2012).
Die Besoldung im Referendariat
In Deutschland umfassen die Amtsbezüge die monatlichen Gehälter von Richterinnen, Richtern sowie Beamtinnen und Beamten, einschließlich verbeamteter Lehrkräfte. Neben dem Grundgehalt können zusätzliche Zahlungen wie Familienzuschläge, Amtszulagen, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen hinzukommen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Besoldung sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt. Durch die Föderalismusreform liegt die Regelung der Besoldung von Landesbeamten jedoch in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Das bedeutet, dass die Bezahlung verbeamteter Lehrkräfte je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Referendariat) sind die Gehälter im Vergleich bundesweit relativ einheitlich, variieren aber je nach Bundesland. Aktuell liegt die Besoldung im Referendariat bei etwa 1.500 EUR brutto pro Monat.
Beamtenstatus im Referendariat
Im Vorbereitungsdienst erfolgt die Einstellung in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf (BaW). Hier ist nicht nur die fachliche Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich, sondern es muss ebenfalls ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Je nach Bundesland können weitere spezifische Anforderungen hinzukommen.
Dieser Status endet mit dem erfolgreichen Abschluss oder dem endgültigen Nichtbestehen des Vorbereitungsdienstes. Während dieser Zeit haben angehende Lehrkräfte Anspruch auf Beihilfe, die einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten werden in der Regel durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung gedeckt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes besteht in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) zu werden. Voraussetzung dafür ist eine mehrjährige Bewährungszeit als Beamtin oder Beamter auf Probe (BaP). Hierfür bewirbt man sich auf eine Planstelle und übernimmt die regulären Aufgaben einer Lehrkraft.
Nach zwei bis drei Jahren erstellt die Schulleitung eine dienstliche Beurteilung, die als Grundlage für die Entscheidung über die Verbeamtung auf Lebenszeit dient.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Vereidigung als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit.
Durch eine Gesetzesänderung ist die Verbeamtung von Lehrkräften inzwischen in allen Bundesländern möglich. Die Altersgrenze für die Verbeamtung variiert dabei, wobei Berlin mit 52 Jahren aktuell die höchste Grenze setzt.
Bewerbung für das Referendariat
Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nach erfolgreichem Abschluss des Master of Education oder der Ersten Staatsprüfung bundesweit möglich. Sie erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte Bundesland, wobei Wunschregionen angegeben werden können, die nach Möglichkeit bei der Platzvergabe berücksichtigt werden.
Es ist essenziell, die Bewerbungsfristen im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, werden verspätete oder unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt.
Lehramt oder Referendariat – Wie sieht der Versicherungsbedarf aus?
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die wichtigsten Versicherungen, wenn Sie vom Referendariat (auch Vorbereitungsdienst genannt) ins Lehramt wechseln.
Schon allein durch die Berufswahl haben Lehrkräfte und Referendare besondere Anforderungen bezüglich Ihrer Versicherungen, welche eine gewisse Aufklärung benötigen.
Ihre Spezialisten für den öffentlichen Dienst haben im Nachfolgenden wertvolle Tipps und Informationen für jeden Beamtenstatus zusammengefasst.
Schon zu Beginn, während des Lehramtsstudiums ist es ratsam, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Denn so wird der später benötigte Versicherungsschutz, frühzeitig und ohne weitere Gesundheitsfragen, zu den Konditionen gesichert, welche zum Start der Anwartschaft vorlagen.
Unabhängig von Ihrer aktuellen Phase der Verbeamtung, einschließlich auch die Zeit vor Abschluss des Staatsexamens, sind Sie von der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung befreit.
Das stellt einen bedeutenden Unterschied zu einer Beschäftigung in der freien Privatwirtschaft dar, weil sich Ihr Dienstherr entsprechend um diese Themen kümmert.
Das sollten Sie über die Absicherungen als Lehrkraft wissen.
Beamte auf Widerruf – Diese Versicherungen brauchen Sie!
In der ersten Phase nach Ihrem Studium, während des Vorbereitungsdienstes zur Lehrkraft, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt.
Jetzt steht Ihnen die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (kurz PKV) mit Beihilfe offen. Diese werden auch Beihilfeergänzung oder Restkostenabsicherung genannt
Als verbeamtete Person genießen Sie grundsätzlich kostenlose Beihilfe von min. 50 % der anfallenden Krankheitskosten. Die Höhe ist abhängig von Ihrer Lebensphase und gilt als Bestandteil ihrer Vergütung.
Die übrigen Restkosten werden dann durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt, deren Absicherung in der Höhe erfolgt, die nicht von Ihrer Beihilfe gedeckt werden.
In dieser Phase der Verbeamtung profitieren Sie von besonders günstigen Beiträgen für die private Krankenversicherung.
Denn dank der Ausbildungskonditionen und einem meist jungen Einstiegsalter erhalten Sie grundsätzlich attraktive Tarife bei der DBV.
Ein entscheidendes Beitragskriterium ist zudem Ihr gegenwärtiger Gesundheitszustand. Daher empfehlen wir hier erneut den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in jungen Jahren.
Dadurch sichern Sie ihren Gesundheitszustand dauerhaft ab und vermeiden mögliche Beitragszuschläge oder Ablehnungen bei neu aufgetretenen Erkrankungen, vor einen Eintritt in die private Krankenversicherung.
Die Möglichkeit eines Verbleibs in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ebenfalls, jedoch übernimmt Ihr Dienstherr im Unterschied zur freien Privatwirtschaft nicht die Hälfte des Krankenkassenbeitrags.
In diesem Szenario müssten Sie Ihren Krankenversicherungsbeitrag zu 100 % eigenständig tragen.
Zusätzlich zur Notwendigkeit, die Krankheitskostenabsicherung neu zu strukturieren, ändert sich auch Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Ob Sie als Lehrkraft an einem Gymnasium, einer Gesamt-, Haupt- oder Grundschule tätig sind, spielt keine Rolle. In Ihrer neuen Position übernehmen Sie zeitweise, vor allem während des Unterrichts, die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche im Umfang von sechs bis acht Stunden.
Ab diesem Zeitpunkt haften Sie persönlich für alle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich während Ihrer Dienstzeit als Lehrkraft ereignen.
Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV treffen Sie die optimale Entscheidung, um sich vor Schadensersatzforderungen und schwerwiegenden finanziellen Folgen zu schützen.
Eine klassische Schadenssituation, wäre z.B. der Verlust von Schlüsseln der Schule, welche gemäß den Bedingungen mitversichert wären.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte das Pendant zur Berufsunfähigkeitsabsicherung in der freien Privatwirtschaft.
Besonders zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn, während des Vorbereitungsdienstes oder der Verbeamtung auf Widerruf, haben Sie noch keine Vorsorge Ansprüche auf Dienstunfähigkeit gegenüber Ihrem Dienstherrn.
Das heißt auch, im Ernstfall könnte in dieser Phase der Verbeamtung noch eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis erfolgen.
Daher besteht zu diesem Zeitpunkt ein besonders hoher Bedarf an finanzieller Absicherung.
Es gilt aber zu berücksichtigen, dass sich mit fortschreitender Dienstzeit die Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn erhöhen.
Aus diesem Grund ist es im Bereich der Dienstunfähigkeitsabsicherung von entscheidender Bedeutung, ein flexibles Produkt zu wählen, das sich optimal an die unterschiedlichen Phasen Ihres Beamtenverhältnisses anpassen kann
Für diesen Fall bietet die DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli die Dienstanfängerpolice speziell für Referendare im Vorbereitungsdienst an.
Denn im Schadenfall schließt diese Versicherung Ihre monatliche Einkommenslücke passgenau, unabhängig von der jeweiligen Phase Ihrer beruflichen Beamtenlaufbahn.
Beamte auf Probe – Das ändert sich an Ihrem Versicherungsbedarf!
Mit dem Übergang in die Verbeamtung auf Probe ändert sich Ihre Versicherungssituation nur geringfügig.
Im Bereich der Dienstunfähigkeit verändern sich Ihre Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn, insbesondere wenn die Dienstunfähigkeit durch Ihre dienstliche Tätigkeit für die Schule ausgelöst wurde.
Gleichzeitig empfiehlt es sich, Ihre private Krankenversicherung zu überprüfen, da sich Ihr Absicherungsbedarf möglicherweise leicht verändert und nun auch Ausbildungskonditionen entfallen.
Nun sind Sie gefordert, sich den täglichen Herausforderungen Ihres Dienstes als Lehrkraft zu stellen und somit die Weichen für eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu stellen.
Die Probezeit für angehende Lehrkräfte darf maximal 5 Jahre andauern, bevor Sie schließlich den begehrten Titel "Beamte auf Lebenszeit" tragen dürfen.
Während Sie aber Ihren täglichen Dienst, insbesondere im Unterricht, leisten, werden Sie mit der Zeit vermehrt mit Herausforderungen im Schulalltag konfrontiert, die auch rechtliche Komplikationen haben können.
Im Falle von Unstimmigkeiten, beispielsweise wegen Bestechlichkeit, die zu einem Ermittlungsverfahren führen können, sind die Konsequenzen für Beamte besonders weitreichend.
Ein Disziplinarverfahren wird neben dem Strafverfahren eröffnet, was zu einem Beförderungs- sowie Besoldungsstopp führen könnte.
Mit dem Strafrecht Plus Rechtsschutz der DBV sind Sie optimal vor den finanziellen Folgen eines Strafverfahrens geschützt.
Beamte auf Lebenszeit – So sind Sie richtig versichert!
Nachdem Sie nun die vollen Ansprüche und umfassende Unterstützung Ihres Dienstherrn erhalten, stellt sich wieder einmal die Frage, ob auch Ihr Versicherungsbedarf angepasst werden sollte.
Hier bietet es sich nochmal die genannten Versicherungsbereiche zu thematisieren.
Die Verbeamtung auf Lebenszeit hat zwar keinen direkten Einfluss auf den Beihilfeanspruch, jedoch ist es ratsam, das Thema Krankenversicherung stets im Auge zu behalten.
Mit Ereignissen wie z.B. der Geburt von Kindern oder spätestens bei der Pensionierung steigt der Beihilfeanspruch auf 70 %, was eine entsprechende Anpassung der Restkostenabsicherung ermöglicht.
Zudem kann sich mit zunehmendem Alter der Bedarf an Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung verändern, und ein Kurkostentarif könnte interessant werden.
Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit übergibt Ihr Dienstherr zunehmend mehr Verantwortung an Sie. Daher wird eine umfassende Absicherung von der Diensthaftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung mit integriertem Strafrechtsschutz immer wichtiger
Weiter geht es im Bereich der Dienstunfähigkeit. Ihr Vorsorgeanspruch steigt zwar Jahr für Jahr, jedoch wird das Ruhegehalt von 71,75 % Ihrer letzten Bezüge niemals überschritten. Außerdem besteht dieser Anspruch erst nach 40 abgeleisteten Dienstjahren.
Die Absicherungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit wird Sie während Ihres gesamten Arbeitslebens begleiten, einschließlich der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Falls Sie also in den ersten Jahren Ihres Dienstverhältnisses noch nicht mit einer Dienstanfängerpolice vorgesorgt haben, besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihr Einkommen durch eine klassische Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern
Wir von der DBV Versicherung informieren und beraten Sie gerne umfassend zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung an unseren Standorten in Bochum, Hagen, Schwerte und Dortmund
Angestellte Lehrkraft – Brauche ich die gleichen Versicherungen wie verbeamtete Lehrer?
Im Angestelltenverhältnis haben Lehrkräfte keinen Anspruch auf Beihilfe und keine einkommensunabhängige Möglichkeit, in das System der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Aufgrund des anspruchsvollen und fordernden Berufsbilds unterliegen Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis dennoch denselben Risiken wie ihre verbeamteten Kollegen.
Daher empfehlen wir von der DBV Versicherung den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch sinnvolle private Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen.
Des Weiteren unterliegen angestellte Lehrkräfte und Referendare den gleichen Risiken der Berufsunfähigkeit, Diensthaftpflicht und des Rechtsschutzes, da ihre tägliche Arbeit sich nicht von der eines verbeamteten Lehrers unterscheidet.
Daher ist eine umfassende Absicherung durch entsprechende Versicherungen wichtig.
Der Versicherungsbedarf eines angestellten Lehrers an Schulen ist genauso komplex und erfordert eine ebenso ausführliche und zielgerichtete Absicherung wie bei verbeamteten Lehrern

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