Beamte auf Lebenszeit
Wie lange dauert es bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit?
Vor einer Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BaL) muss der Anwärter oder die Anwärterin sich zuerst in einer Probezeit von mindestens sechs Monaten
und höchstens fünf Jahren bewähren.
Für den höheren Dienst dauert die Probezeit aber in der Regel nur drei Jahre.
Nach Ablauf dieser Probezeit wird dann über die Ernennung für den Status Beamter bzw. Beamtin auf Lebenszeit entschieden.
Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Diese wird Ihnen von dem Dienstvorgesetzten überreicht.
Wichtig ist: Diese Urkunde muss die Worte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit“ enthalten.
Wann endet das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit?
Das aktive Beamtenverhältnis auf Lebenszeit endet mit der Versetzung in den Ruhestand. Dies ist klar im Berufsbeamtengesetz (BBG) geregelt. Dennoch erhält die verbeamtete Person weiterhin Pensionsbezüge, sowie einen Anspruch auf Beihilfe. Anders kann das bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, zum Beispiel bei einer Dienstunfähigkeit sein.
Welche Vorteile habe ich als Beamter auf Lebenszeit?
Beamte auf Lebenszeit stehen in einem besonderen Dienstverhältnis zu ihrer Dienstbehörde. Diese beteiligen sich hierdurch auch in großem Umfang an der Versorgung im späteren Ruhestand, sowie auch bei Eintritt von Dienstunfähigkeit oder bei Krankheit. Im Laufe der Zeit hat sich allerdings viel verändert. Die Versorgung der Dienstbehörde ist nicht mehr so umfangreich wie sie früher einmal war. Im Krankheitsfall erhalten Sie selbstverständlich weiterhin Unterstützung durch die Beihilfe oder Heilfürsorge. Diese Absicherung sollte dann zusätzlich um eine private Krankenversicherung der DBV oder Anwartschaft bei der DBV ergänzt werden.
Sollte bei Ihnen ein Fall von Dienstunfähigkeit eintreten werden Sie in den Ruhestand (auch Pension genannt) versetzt. In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls Unterstützung von Ihrer Dienstbehörde, welche Ihnen eine Grundversorgung zahlt. Ob diese ausreichend, für Ihre persönlicher Lebenssituation ist, muss hierbei im Einzelfall geprüft werden.
Eine weitere Absicherung bietet hier die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV.
Ebenfalls sind Beamte auf Lebenszeit (BaL) auch besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. In dem täglichen Dienst können unerwartete Situationen entstehen, welche dann eine Haftung oder einen Regressanspruch der Dienstbehörde zur Folge haben kann. Hier schützt dann die Diensthaftpflicht der DBV, welche man im Beamtenverhältnis zu besonders günstigen Konditionen bei uns erhält
Weitere Informationen zu den Beamtenversicherungen der DBV
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