Beamte auf Probe
Herzlichen Glückwunsch!
Sie haben die erste Hürde genommen und die Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgreich abgeschlossen.
Das Bestehen der so genannten Laufbahnprüfung für Beamte auf Widerruf führt nun zur Ernennung zum Beamten auf Probe. Im einfachen Dienst erfolgt keine Laufbahnprüfung.
Wie lange dauert die Probezeit?
Durch den Erhalt Ihrer Ernennungsurkunde werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt.
Gleichzeitig erhöht sich Ihr Aufgabenfeld und sie werden auch mehr Verantwortung übernehmen müssen.
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre.
Diese kann einerseits verkürzt, andererseits auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Was ist die Probezeit?
Während der Probezeit werden Sie unter Beweis stellen, ob Sie den Anforderungen eines Beamten auf Lebenszeit gewachsen sind.
Hierzu gehört einerseits das fachliche Wissen, andererseits aber auch die persönliche Eignung.
Beamte auf Probe haben die gleichen Pflichten ihrer Dienstbehörde gegenüber zu erfüllen, wie Beamte auf Lebenszeit.
Ebenso haben diese aber auch Ansprüche gegenüber der Dienstbehörde. Dies ist zum einen der Anspruch auf Besoldung, sowie auch eine Fürsorgepflicht.
Insbesondere an die finanzielle Fürsorge und die Krankenfürsorge.
Nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit und sobald Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Welche Vorteile habe ich als Beamter auf Probe?
Bei Beamten auf Probe beteiligt sich die Dienstbehörde in großem Umfang an der Versorgung im Pensionsalter, sowie auch bei dem Fall einer Dienstunfähigkeit oder bei einer Erkrankung. Im Krankheitsfall erhalten Sie Unterstützung durch Beihilfe oder Heilfürsorge von ihrer Dienstbehörde. Diese vorhandene Absicherung sollten Sie zusätzlich um eine private Restkostenversicherung bei der DBV oder Anwartschaft bei der DBV ergänzen.
Sollten Sie vorzeitig dienstunfähig werden, kann Sie Ihre Dienstbehörde in die Pension entlassen. Um seinen persönlichen Lebensstandard weiterhin aufrecht zu erhalten, bietet hier die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV eine zusätzliche finanzielle Stütze.
Ebenfalls sind Beamte auf Probe (BaP) auch Haftungsrisiken ausgesetzt. Im Dienst können Situationen vorkommen, die eine Haftung oder einen Regressanspruch der Dienstbehörde zur Folge hat. Hier schützt die Diensthaftpflicht der DBV, welche Beamte im öffentlichen Dienst zu besonders günstigen Konditionen bei uns erhalten.
Weitere Informationen zu den Beamtenversicherungen der DBV
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