Dienstunfähigkeit als Verwaltungsbeamter | DBV Versicherung – [name] in [ort]

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte in der
Ausbildung | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte in der Ausbildung

Nach der erfolgreichen Absolvierung des theoretischen Teil Ihrer Ausbildung als Verwaltungsbeamter folgt der praktische Teil Ihrer Ausbildung.

Bereits während Ihrer Ausbildung als Verwaltungsbeamter werden Sie Beamter auf Widerruf. Ist Ihre Amtszeit nach Ihrer Ausbildung erfüllt, folgt die sogenannte Ernennung als Beamter auf Probe.

Im Anschluss ergeben sich für Sie zwei Möglichkeiten:
Entweder werden Sie Beamter auf Lebenszeit oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Eine Tätigkeit mit Verantwortung birgt aber oft auch ein gewisses Risiko. Bereits als Verwaltungsbeamter in der Ausbildung können Sie Dienstunfähig werden. Ihre Absicherung während der Ausbildung ist auch noch nicht vollumfassend.

Sollten Sie dienstunfähig werden, hätte dies nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen für Sie.

Als Beamter auf Widerruf und Beamter als Probe besitzen Sie nicht das Privileg der Unkündbarkeit. Der Dienstherr kann Sie auf Grund Ihrer Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsansprüche aus dem aktiven Dienst entlassen.

Hier setzt die Absicherung bei Dienstunfähigkeit an, damit Sie keine hohen finanziellen Einbußen haben.

Was bedeutet dienstunfähig in der Ausbildung als
Verwaltungsbeamte genau?

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Die Dienstunfähigkeit hat unterschiedliche Folgen, je nach Ihrem Beamtenstatus.

Sie könnten im schlimmsten Fall während Ihrer Ausbildung als Verwaltungsbeamter keine Versorgungsunterstützung von Ihrem Dienstherrn erhalten. Daher ist es sehr wichtig, sich von Anfang an individuell beraten zu lassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema Dienstunfähigkeit in der Ausbildung als Verwaltungsbeamte.
Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin bei uns in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

Zunächst sollten Sie wissen, in welchem Beamtenstatus eine
Versorgungsunterstützung erhalten und wann diese entfällt:

Beamter auf Widerruf

Laut §5 Abs. 2 BBG

Als Verwaltungsbeamte in der Ausbildung werden Sie als Beamter auf Widerruf geführt und haben somit bei einer Dienstunfähigkeit keinen Anspruch die Versorgungsunterstützung.

Sie werden bei einer Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Hierzu gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie an einer Erwerbsunfähigkeit um 20% durch einen Dienstunfall erleiden erhalten Sie einen Unterhaltsbeitrag des Dienstherrn.

Beamter auf Probe

Als Beamter auf Probe haben Sie einen Leistungsanspruch.

Sie haben einen Leistungsanspruch bei dem Dienstherrn, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder Diensterkrankung zurück zu führen ist.

Tritt Ihre Dienstunfähigkeit bei einem Freizeitunfall auf, gilt dieselbe Regelung bei dem Beamtenstatus Beamter auf Widerruf.

Beamter auf Lebenszeit

Laut §5 Abs. 1 Nr.1 BBG gilt dieser Beamtenstatus frühestens drei Jahre nach der Anstellung.

Bei dem Beamtenstatus „Beamter auf Lebenszeit“ erhalten Sie eine Versorgungunterstützung des Dienstherrn.

Sie können in diesem Fall auch nicht entlassen werden, sondern nur vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Sobald Sie dienstunfähig werden, erhalten Sie eine Mindestversorgung.

Diese Mindestversorgung richtet sich nach den Dienstjahren. Je höher die Anzahl Ihrer Dienstjahre ist, desto mehr steigt auch Ihr Leistungsanspruch.

Die Dienstanfängerpolice für Verwaltungsbeamte in Ausbildung bietet
genau für diese Fälle eine maßgeschneiderte Absicherung,
die besonders die hohe Absicherungslücke vor der Verbeamtung auf
Lebenszeit schließen kann.

Gibt es eine Mindestversorgung für
Verwaltungsbeamte bei Dienstunfähigkeit?

Im Fall der Dienstunfähigkeit bei einem Beamten auf Lebenszeit kommt auch eine Mindestversorgung zur Anwendung, diese beträgt 66,67 Prozent der letzten, vor Eintritt der Dienstunfähigkeit, anrechenbaren ruhegehaltsfähigen Bezüge.

Es sollte hierbei auch beachtet werden, dass in dem ersten Beamtenstatus Beamter auf Widderruf keine Mindestversorgung gibt. Als Verwaltungsbeamter in Ausbildung stehen Ihnen somit noch keine Ansprüche zu.

Wie hoch muss die Dienstunfähigkeitsversicherung als Verwaltungsbeamter in der Ausbildung sein?

Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten, da jede Versorgungssituation unterschiedlich ist.

Sie als Dienstanfänger bei einer Verwaltung sollten sich in den Bereichen der privaten Krankenversicherung, Diensthaftpflichtversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung beraten lassen.

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