DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte in der
Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte in der Ausbildung
Nach der erfolgreichen Absolvierung des theoretischen Teil Ihrer Ausbildung als Verwaltungsbeamter folgt der praktische Teil Ihrer Ausbildung.
Bereits während Ihrer Ausbildung als Verwaltungsbeamter werden Sie Beamter auf Widerruf. Ist Ihre Amtszeit nach Ihrer Ausbildung erfüllt, folgt die sogenannte Ernennung als Beamter auf Probe.
Im Anschluss ergeben sich für Sie zwei Möglichkeiten:
Entweder werden Sie Beamter auf Lebenszeit oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Eine Tätigkeit mit Verantwortung birgt aber oft auch ein gewisses Risiko. Bereits als Verwaltungsbeamter in der Ausbildung können Sie Dienstunfähig werden. Ihre Absicherung während der Ausbildung ist auch noch nicht vollumfassend.
Sollten Sie dienstunfähig werden, hätte dies nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen für Sie.
Als Beamter auf Widerruf und Beamter als Probe besitzen Sie nicht das Privileg der Unkündbarkeit. Der Dienstherr kann Sie auf Grund Ihrer Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsansprüche aus dem aktiven Dienst entlassen.
Hier setzt die Absicherung bei Dienstunfähigkeit an, damit Sie keine hohen finanziellen Einbußen haben.
Was bedeutet dienstunfähig in der Ausbildung als
Verwaltungsbeamte genau?
Die Dienstunfähigkeit hat unterschiedliche Folgen, je nach Ihrem Beamtenstatus.
Sie könnten im schlimmsten Fall während Ihrer Ausbildung als Verwaltungsbeamter keine Versorgungsunterstützung von Ihrem Dienstherrn erhalten. Daher ist es sehr wichtig, sich von Anfang an individuell beraten zu lassen.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema Dienstunfähigkeit in der Ausbildung als Verwaltungsbeamte.
Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin bei uns in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.
Zunächst sollten Sie wissen, in welchem Beamtenstatus eine
Versorgungsunterstützung erhalten und wann diese entfällt:
Die Dienstanfängerpolice für Verwaltungsbeamte in Ausbildung bietet genau für diese Fälle eine maßgeschneiderte Absicherung, die besonders die hohe Absicherungslücke vor der Verbeamtung auf Lebenszeit schließen kann.
Gibt es eine Mindestversorgung für
Verwaltungsbeamte bei Dienstunfähigkeit?
Im Fall der Dienstunfähigkeit bei einem Beamten auf Lebenszeit kommt auch eine Mindestversorgung zur Anwendung, diese beträgt 66,67 Prozent der letzten, vor Eintritt der Dienstunfähigkeit, anrechenbaren ruhegehaltsfähigen Bezüge.
Es sollte hierbei auch beachtet werden, dass in dem ersten Beamtenstatus Beamter auf Widderruf keine Mindestversorgung gibt. Als Verwaltungsbeamter in Ausbildung stehen Ihnen somit noch keine Ansprüche zu.
Wie hoch muss die Dienstunfähigkeitsversicherung als Verwaltungsbeamter in der Ausbildung sein?
Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten, da jede Versorgungssituation unterschiedlich ist.
Sie als Dienstanfänger bei einer Verwaltung sollten sich in den Bereichen der privaten Krankenversicherung, Diensthaftpflichtversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung beraten lassen.
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Meyer, Schwarz & Grauli oHG
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44789 Bochum
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sowie nach Vereinbarung
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