Wie bin ich krankenversichert?
Im Beamtenverhältnis genießen Sie die gesundheitliche Fürsorge des Dienstherrn.
Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil Ihrer Krankheits- und Gesundheitskosten. Dieser Anspruch nennt sich „Beihilfe“.
Wie hoch der prozentuale Beihilfeanspruch ist, hängt von der Familienkonstellation und dem Bundesland ab, in dem Sie beschäftigt sind.
Es entstehen für Sie Restkosten, die Sie mit einer Restkostenversicherung inkl. Ausbildungskonditionen absichern können.
Gerne beraten wir Sie, zu Ihren persönlichen Ansprüchen als Verwaltungsbeamter oder angehender Beamter in der Verwaltung zu der bestmöglichen Krankenversicherung.
Kann ich in die gesetzliche
Krankenversicherung?
Sollten Sie sich als Verwaltungsbeamter für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann können Sie den eigentlich bestehenden Anspruch auf Beihilfe nicht nutzen!
Das bedeutet für Sie, dass Sie die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe, abhängig von Ihrem Einkommen allein zahlen müssen.
Ich bin Beamter auf Widerruf? Kriege ich
Sonderkonditionen?
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bereits einen Anspruch auf Beihilfe. Somit können Sie ebenfalls die Vorteile und den günstigen Beitrag der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe genießen.
Sie erhalten Ausbildungskonditionen!
Somit profitieren Sie von einem besonders günstigen Beitrag für die gesamte Zeit in Ihrer Ausbildung zum Verwaltungsbeamten!

Weitere Informationen zu der
Krankenversicherung der DBV
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Meyer, Schwarz & Grauli oHG
Ewaldstr. 7
44789 Bochum
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