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DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Beamte im Ruhestand | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund

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Beamte im Ruhestand

Der wohlverdiente Ruhestand steht Beamten nach einem langen Arbeitsleben bevor. Das Team der Meyer, Schwarz und Grauli oHG unterstützt Beamte bei Fragen zu Versicherungen und Vorsorge im Zusammenhang mit ihrem Eintritt in die Pension.
 
Unsere Experten beraten Sie gerne bezüglich der Unterschiede im Pensionsalter und deren Auswirkungen auf die Versorgung und Krankenversicherung, die je nach Beruf als Beamter/Beamtin, wie z.B. Polizei, Feuerwehr oder Lehrer:in, variieren können.
 
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei allen wichtigen Fragen rund um den Eintritt in den Ruhestand als verbeamtete Person zu helfen, wie z.B. dem Unterschied zwischen dauerndem und einstweiligem Ruhestand, verschiedenen Möglichkeiten in den Ruhestand zu gehen und wie sich die Höhe der Beihilfe im Ruhestand verändert.

Der Ruhestand bei Beamten

Wenn es um den Ruhestand geht, denken viele automatisch an eine Pension oder Rente nach erfüllten Berufsjahren. Bevor Sie sich jedoch mit diesem Thema auseinandersetzen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen dauerndem und einstweiligem Ruhestand zu verstehen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Klärung dieser Unterschiede zu helfen und Ihnen zu beraten, welche Option für Sie am besten geeignet ist.

Dauernder Ruhestand

Verbeamtete Personen können gemäß gesetzlichen Bestimmungen in den dauernden Ruhestand treten. In der Regel erfolgt dies beim Erreichen der Altersgrenze. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn eine Person dienstunfähig wird und das Beamtenverhältnis vorzeitig beendet werden muss.

Einstweiliger Ruhestand

Beamte, die Ämter wie Regierungsbeamte oder Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums bekleiden, können frühzeitig in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Diese Beamten haben jedoch die Verpflichtung, bei einer Reaktivierung des Beamtenverhältnisses Folge zu leisten.

Wann können Beamte in den Ruhestand?

Im Beamtenverhältnis gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, in den Ruhestand zu treten.
 
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Klärung der Anforderungen für den Eintritt in die Pension zu helfen und gemeinsam mit Ihnen zu besprechen, welche Option am besten für Sie geeignet ist.

Zeitpunkte und Gründe für die Pension oder den vorzeitigen Ruhestand sind:

  • Bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren
  • Auf eigenen Antrag ab dem 63. Lebensjahr
  • Bei eine Schwerbehinderung auf eigenen Antrag ab dem 60. Lebensjahr
  • Bei festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit
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Wie hoch ist die Beihilfe bei
Beamten im Ruhestand?

Als Beamtenanwärter:in genießen Sie in vielen Fällen bereits den Anspruch auf Beihilfe. Der Beihilfesatz kann sich jedoch ändern, wenn Sie in den Ruhestand gehen, insbesondere wenn der Anspruch erst im Ruhestand entsteht, wie zum Beispiel bei vielen Polizeibeamten und -beamtinnen.
 
Es ist wichtig zu beachten, dass der Beihilfeanspruch für pensionierte Beamte und deren beihilfeberechtigte Ehepartner:innen auf Lebenszeit bestehen bleibt. In der Regel beträgt der Beihilfesatz für pensionierte Beamte und deren Ehepartner:innen 70 Prozent, wobei die restlichen 30 Prozent von der privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.
 
Wenn Sie bisher nur die Heilfürsorge haben, empfehlen wir Ihnen, nun Ihre Anwartschaft zu aktivieren, um von Ihrem vollen Beihilfeanspruch im Ruhestand zu profitieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen rund um den Beihilfeanspruch im Ruhestand von Beamten weiterzuhelfen.

Wie berechnet sich die Pension der Beamten?

Eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Beamtenpension sind die Dienstjahre bis zur Pension sowie der festgelegte Faktor.

Indem man die Dienstjahre mit dem Faktor multipliziert, kann man ungefähr die Höhe der Beamtenpension berechnen.
 
Es gibt jedoch Unterschiede, die man beachten sollte, wie zum Beispiel einen reduzierten Faktor bei Teilzeitbeschäftigung. Auch Entgeltpunkte, die man möglicherweise in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hat, bevor man in den Beamtenstand eintrat, sollten in die Berechnung mit einbezogen werden.

Hier ein Beispiel:

Sie sind mit 30 Jahren auf Lebenszeit verbeamtet worden und arbeiten als Beamter im öffentlichen Dienst.
Mit 65 Jahren gehen Sie in die Pension. Insgesamt haben Sie 35 Berufsjahre hinter sich.

Der aktuelle Anpassungsfaktor beträgt 1,79375.

35 Berufsjahre x 1,79375 (Faktor) = 62,78%

In diesem Fall haben Sie einen Anspruch in Höhe von 62,78% von Ihrer letzten Besoldung.
 
Diese Werte können abweichen und wurde nicht individuell auf Sie angepasst.

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch ermitteln wir, das DBV Team Meyer, Schwarz und Grauli oHG, gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren Anspruch auf die Pension.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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