Heilfürsorge als Polizeibeamter
Ein geläufigerer Begriff ist wohl die gesetzliche und private Krankenversicherung.
Berufsgruppen, die einen besondere berufliche Herausforderung haben, sind zum Beispiel Polizeibeamte und Soldaten. Diese Berufsgruppen haben keine gesetzliche oder private Krankenversicherung, denn sie erhalten freie Heilfürsorge von dem Dienstherrn.
Auch wenn diese Berufsgruppen von der Heilfürsorge profitieren, ist der Leistungsumfang der Heilfürsorge nicht vollumfänglich, sondern es gibt einige Einschränkungen, auf die man achten sollte.
Gerne beraten wir Sie über Ihren Umfang der freien Heilfürsorge und ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Bedarf.
Heilfürsorge erhalten Beamte und Beamtinnen, die im aktiven Dienst sind und besonderen Risiken in Ihrer Berufsgruppe ausgesetzt sind.
Diese Berufsgruppen sind unter anderem:
- Polizeibeamte / Polizeianwärter
- Berufsfeuerwehr / Feuerwehranwärter
- Justizvollzugsbeamte
Wichtig ist: Der Anspruch und der Umfang auf die Heilfürsorge können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sein!
Angehörige sind hiervon nicht betroffen. Der Beamte / die Beamtin erhält für die Angehörigen unter gewissen Voraussetzungen Beihilfe. Die Angehörigen erhalten die Beihilfe gemäß den jeweils geltenden Beihilfevorschriften für berücksichtigungsfähige Angehörige.
Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, der andere Teil ist über einen privaten Krankenversicherer zu versichern.
Hierbei ist zu beachten, dass die Leistungen eingeschränkt und von dem jeweiligen Bundesland abgängig sind.
Was zahlt die Heilfürsorge?
Bereits als Polizeianwärter entsteht schon zu Beginn Ihrer Ausbildung ein Anspruch auf die Heilfürsorge. Die Kosten der freien Heilfürsorge werden von dem Dienstherrn übernommen.
Sie ähnelt den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und stellt eine Grundversorgung unter anderem in den folgenden Bereichen dar:
- vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- ärztliche Behandlung im Krankheitsfall einschließlich Psychotherapie
- Betreuung durch einen Arzt, Hebamme oder Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
- Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte etc.)
- ärztliche Behandlung im Ausland
Teilweise sind diese Leistungsbereiche, zum Beispiel bei Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlungen eingeschränkt. Hier empfiehlt sich eine Zusatzversicherung, um hohe Zuzahlungen oder Eigenanteile zu vermeiden.
Sobald Sie als Beamtenanwärter bei der Polizei Ihre Ausbildung beginnen ist es ebenfalls wichtig, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Das Team der DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli berät Sie gerne über die Pflichtversicherungen und worauf Sie hierbei achten sollten.
Krankenversicherung für
Heilfürsorgeberechtigte
Nach Ihrem Statuswechsel in das Beamtenverhältnis erhalten Sie, solange Sie im aktiven Dienst sind freie Heilfürsorge.
Sobald Sie in den Ruhestand versetzt werden, ändert sich dieser Anspruch. Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem Anspruch auf Heilfürsorge ein Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt im Alter in der Regel bis zu 70% der Kosten im Krankheitsfall. Die Differenz muss über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Damit der Wechsel in die spätere private Krankenversicherung reibungslos abgewickelt werden kann, wird bereits als Polizeianwärter empfohlen eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Diese erleichtert im Alter den Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV).
Die Anwartschaftsversicherung gibt es in zwei verschiedenen Formen.
Lesen Sie hierzu mehr auf unserem Artikel zu der Anwartschaftsversicherung.
Check-Liste für Beamtenanwärter bei der Polizei
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