DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Dortmund Pflegepflichtversicherung bei
Pflegepflichtversicherung bei Polizeibeamten
Polizeianwärter und Polizisten haben durch ihren Beamtenstatus einen besonderen Bedarf an ganzheitlicher Absicherung. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Themen Krankheit und Dienstunfähigkeit.
Mit den passgenauen Versicherungen für Polizeianwärter und Polizisten der DBV in Dortmund sind Sie auf der sicheren Seite. Denn als erfahrener Partner für den öffentlichen Dienst wissen wir, welche Bereiche im Polizeidienst besonders wichtig sind!
Was ist die Pflegepflichtversicherung für Polizisten?
Die Pflegeversicherung ist gesetzlich für jeden Polizisten vorgeschrieben.
Sie bietet finanzielle Absicherung, wenn Sie pflegebedürftig sind und im Alltag an einer Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit leiden.
Da Sie als Polizeibeamter oder Polizeianwärter den Schutz über die Heilfürsorge genießen, sind Sie verpflichtet, eigenständig eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und somit identisch bei allen Anbietern.
Falls Sie beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall eine Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit erleiden, kann dies sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen wie z.B. Demenz umfassen.
Polizeibeamte haben Anspruch auf Heilfürsorge
Die Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversorgung für bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstes, die aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen. Zu diesen Beamtengruppen mit Anspruch auf Heilfürsorge gehören Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und bestimmter Länder sowie, je nach Dienstherr, Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr. Heilfürsorge bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch Ihren Dienstherrn haben.
Die Leistungen aus der Heilfürsorge entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sonderleistungen sind dienstherren- bzw. verordnungsabhängig.
Deshalb sollten Sie schon jetzt vorsorgen und eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Polizeibeamte.
Worauf Sie achten müssen:
- Ihr Anspruch auf Heilfürsorge besteht immer nur für einen begrenzten Zeitraum. Er endet mit dem Ende Ihrer aktiven Dienstzeit oder spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Beihilfe!
- Es gibt Leistungsbereiche, in denen die Heilfürsorge nicht alle Kosten übernimmt, z.B. bei Zahnersatz oder Sehhilfen.
- Die Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf Ihre Familienmitglieder. Diese haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe.
- Mit der Verbeamtung sind Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung (Tarifstufe PVB) versicherungspflichtig.
Wichtig!
Wenn wir das oben genannte Beispiel betrachten, stellt sich die Frage, wer die Kosten des Pflegeheims trägt.
Ein Teil der Kosten wird durch die Pflegepflichtversicherung gedeckt.
Jedoch ist dies nur eine Grunddeckung und reicht bei höheren Pflegegraden (Pflegegrad vier oder fünf) oft nicht aus. Daher wird neben der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung empfohlen. Auf diese Weise können Sie und Ihre Angehörigen finanzielle Einbußen vermeiden.
Es ist entscheidend, zwischen der Pflegepflichtversicherung und der Pflegezusatzversicherung zu unterscheiden. Gerne erklären wir von der DBV - Deutsche Beamtenversicherung in Dortmund Ihnen die Unterschiede und helfen Ihnen dabei, die passende Absicherung zu finden.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit werden Sie in einen dieser Pflegegrade eingestuft.
Bei der Bestimmung des Pflegegrades werden 6 Lebensbereiche überprüft und nach einem festen Schema bepunktet:
1. Mobilität
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von Ihrem selbstständigen Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen & Belastungen
6. Gestaltung Ihres Alltagslebens und sozialer Kontakte
Private Krankenversicherung und Anwartschaft für Polizeibeamte
Unter den Versicherungen für Polizeianwärter und Polizisten nimmt die private Krankenversicherung eine zentrale Rolle ein. Denn jede Beamtin und jeder Beamter benötigt spätestens im Ruhestand eine solche Police, da der Anspruch auf freie Heilfürsorge entfällt und durch die Beihilfe ersetzt wird. Unterschiede bei der Absicherung bestehen somit nur während der aktiven Dienstzeit.
Bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung erfolgt eine umfassende Gesundheitsprüfung. Fällt diese negativ aus, etwa aufgrund hohen Alters, erheblicher Vorerkrankungen oder anderer Risiken, kann der Versicherer die Aufnahme verweigern. Für Beamte bleibt dann nur die Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die jedoch meist deutlich teurer ist und keine Anpassungsmöglichkeiten an die Beihilfe bietet.
Durch eine frühzeitige Anwartschaft „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand. Wenn Sie später einen Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung stellen, wirken sich zwischenzeitlich aufgetretene Vorerkrankungen und auf Wunsch auch das Alter nicht mehr auf Ihren Versicherungsbeitrag aus. Der Versicherungsschutz ist dann nicht nur garantiert, sondern in der Regel auch deutlich günstiger.
Anwartschaft und private Krankenversicherung zählen daher zu den wichtigsten und gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für Polizeianwärter und Polizisten.
Brauche ich als Beamter eine Anwartschaftsversicherung?
Die Frage lässt sich nicht immer pauschal beantworten, da es auf die jeweilige Berufsart ankommt. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung zu diesem Thema.
Grundsätzlich empfehlen wir aber der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung als Polizeibeamter oder Polizeianwärter.
Die günstige Anwartschaftsversicherung der DBV erhalten Sie bei uns bereits ab 1 Euro monatlich.
Der Grund für die Empfehlung liegt an der Tatsache, dass Sie als Polizeibeamter in Pension, nur noch die sogenannte Beihilfe erhalten, welche nicht mehr alle Krankheitskosten, sondern nur einen prozentualen Anteil abdeckt. Die übrigen Krankheitskosten, auch Restkosten genannt, müssten Sie dann über eine private Krankenversicherung absichern.
Wenn dann keine Anwartschaftsversicherung besteht, müssen Sie im Pensionsalter alle Gesundheitsfragen für die private Krankenversicherung nach dem aktuellen Gesundheitszustand beantworten. Dies erschwert im Alter oft den Eintritt in die private Krankenversicherung und kann im schlimmsten Fall sogar zu einer Ablehnung führen.
Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie z.B. später ohne Gesundheitsfragen in die private Krankenversicherung eintreten.
Kleine Anwartschaft
In der kleinen Anwartschaft wird Ihr „Gesundheitszustand eingefroren“.
Das bedeutet, dass Sie im Alter ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung wechseln können.
Große Anwartschaft
Bei der großen Anwartschaft wird zusätzlich zu Ihrem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter „eingefroren“, und Sie bauen bereits Altersrückstellungen auf.
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Meyer, Schwarz & Grauli oHG
Martin-Schmeißer-Weg 10
44227 Dortmund
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sowie nach Vereinbarung
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