Dienstunfähigkeit im Referendariat
Referendare engagieren sich jeden Tag für das Wohl unserer Gesellschaft.
Wenn alles klappt, dann werden sie nach Ihrem Einstieg als Beamter auf Widerruf über die Verbeamtung auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit, mit allen geltenden Versorgungsansprüchen.
Auf diesem Weg ist ihre Absicherung aber lückenhaft, denn sollten Sie arbeitsunfähig werden, hätte dies nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen, bis hin zu einer Entlassung auf Grund von Dienstunfähigkeit, ohne gesicherte Versorgungsansprüche für Sie und Ihre Familie.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Als dienstunfähig kann gelten, wer aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten über drei Monate keinen Dienst mehr getan hat und keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit binnen weiterer sechs Monate wiederhergestellt werden kann.
Der Dienstherr kann also entscheiden, ob Referendar aufgrund der körperlichen oder psychischen Verfassung noch in der Lage ist seinen Dienst zu leisten. Sollte der Dienstherr entscheiden, Referendar dazu nicht mehr in der Lage ist, dann wird der Beamte für dienstunfähig erklärt und aus dem aktiven Dienst entlassen.
Dies hat je nach Beamtenstatus unterschiedliche Folgen:
Als Beamter auf Widerruf (Referendare) und Beamter auf Probe werden Sie ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch des Dienstherrn als dienstunfähig entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Wenn zuvor mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden, steht Ihnen dann zumindest eine Erwerbsminderungsrente zu, was aber nicht annähernd ausreichend ist, um ein finanzielles Niveau zur Erhaltung des Lebensstandards aufrecht erhalten zu können.
Die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung der Meyer, Schwarz & Grauli oHG bietet genau für diese Fälle eine maßgeschneiderte Absicherung.
Zudem wird mit der Dienstanfängerpolice auch noch der erste Schritt in die private Altersvorsorge getan.
Gibt es eine Mindestversorgung für Beamte bei Dienstunfähigkeit?
Im Fall der Dienstunfähigkeit kommt auch immer eine Mindestversorgung zur Anwendung, die auf 66,67 Prozent der letzten, vor Eintritt der Dienstunfähigkeit, anrechenbaren ruhegehaltsfähigen Bezüge festgesetzt ist.
Diese gilt aber noch nicht im Referendariat!
Wie viele Lehrer werden dienstunfähig?
Aufgrund der starken Belastungen und dem damit einhergehenden hohen Risiko für Erschöpfungskrankheiten scheidet in etwa jeder vierte Staatsdiener vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus.
Reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Referendariat?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie nicht gegen das Risiko Dienstunfähigkeit ab.
Als einer von wenigen Versicherern garantiert die DBV Deutsche Beamtenversicherung mit ihren speziellen Produkten für den öffentlichen Dienst auch eine Versorgung für den Fall der Dienstunfähigkeit.
Dienstunfähigkeit - Rechner
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