Wie bin ich krankenversichert?
Als Lehrer genießen Sie die gesundheitliche Fürsorge des Dienstherrn. Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil Ihrer Krankheits- und Gesundheitskosten. Dieser Anspruch nennt sich „Beihilfe“.
Wie hoch der prozentuale Beihilfeanspruch ist, hängt von der Familienkonstellation und dem Bundesland ab, in dem Sie beschäftigt sind. Es entstehen für Sie Restkosten, die Sie mit einer Restkostenversicherung absichern können. Mit der Krankversicherung bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung, haben Sie einen Ansprechpartner mit jahrelanger Erfahrung an Ihrer Seite.
Gerne beraten wir Sie, zu Ihren persönlichen Ansprüchen als Lehrer und der bestmöglichen Krankenversicherung.
Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung?
Sollten Sie sich als Lehrer für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann können Sie den eigentlich bestehenden Anspruch auf Beihilfe nicht nutzen!
Das bedeutet für Sie, dass Sie die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe, abhängig von Ihrem Einkommen alleine zahlen müssen.
Ich bin Beamter auf Probe?
Auch als Beamter auf Probe haben Sie bereits einen Anspruch auf Beihilfe. Somit können Sie ebenfalls die Vorteile und den günstigen Beitrag der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe genießen.
Ich bin angestellter Lehrer?
Sollte Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, dürfen Sie ebenfalls in die private Krankenversicherung für Beamte.
Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich in diesem Fall eine Anwartschaftsversicherung. Hier gibt es verschiedene Unterschiede zwischen der kleinen Anwartschaft und der großen Anwartschaft. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Mit einer Anwartschaft können Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder problemlos in die private Krankenversicherung wechseln.
Weitere Informationen zu der Krankenversicherung der DBV
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Meyer, Schwarz & Grauli oHG
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