Das Lehramtsreferendariat
Nach dem Studium beginnt der nächste Schritt: das Referendariat bzw. der pädagogische Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte basiert auf Artikel 12 des Grundgesetzes sowie den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorgaben. Allerdings variiert diese zweite Ausbildungsphase in Deutschland je nach Bundesland in ihrer Struktur und ihrem Konzept.
Detaillierte Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Ausbildungsphasen, Unterrichtsverpflichtungen, Prüfungen und weiteren relevanten Inhalten sind auf den Websites der jeweiligen Kultusministerien oder zuständigen Behörden zu finden. Auch die entsprechenden Lehrkräftebildungsgesetze und -verordnungen bieten wertvolle weiterführende Einblicke.
Aufbau und Ziele des Referendariats
Im Referendariat werden die im Studium erworbenen Kenntnisse in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften gezielt auf den praktischen Unterricht angewendet und weiterentwickelt. Angehende Lehrkräfte lernen, ihre Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, zu beraten und gezielt herauszufordern.
Zudem sammeln sie wertvolle praktische Erfahrungen, reflektieren ihr pädagogisches Handeln und optimieren kontinuierlich ihren Unterricht. Neben der Unterrichtsgestaltung spielen auch die Zusammenarbeit mit Eltern und die aktive Mitgestaltung der Schulentwicklung eine zentrale Rolle im Referendariat.
Ablauf des Referendariats
Zu Beginn des Referendariats haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Klassen zu hospitieren und unterschiedliche Lehrkräfte kennenzulernen. Nach und nach übernehmen Sie mehr Verantwortung und gestalten eigenständig Unterricht. Eine Mentorin oder ein Mentor begleitet Sie dabei und unterstützt Sie in Bereichen wie Unterrichtsplanung, Klassenführung und didaktischen Fragen.
Ergänzend zur praktischen Ausbildung an der Schule vertiefen Sie Ihr Wissen in den Studienseminaren. Dort profitieren Sie vom Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie der Begleitung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder, die Ihren Unterricht besuchen, beraten und bewerten. Das Referendariat schließt mit der Staatsprüfung ab – einer zentralen Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und eine mögliche Verbeamtung.
Dauer des Referendariats
Die Dauer des Referendariats variiert je nach Bundesland zwischen 18 und 24 Monaten. In einigen Ländern, wie etwa Brandenburg, ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Verkürzung auf bis zu 12 Monate möglich.
Unabhängig von der Dauer umfasst das Referendariat in allen Bundesländern eine Einführungsphase. In dieser sammeln Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) erste Unterrichtserfahrungen, hospitieren bei erfahrenen Lehrkräften und erhalten eine theoretische Einführung. Dies ermöglicht ihnen, verschiedene Lehrstile kennenzulernen und wertvolle Impulse für ihre eigene Unterrichtspraxis zu gewinnen.
In der anschließenden Hauptphase übernehmen Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlich den Unterricht für ihre zwei Fächer – mit denen sie sich für die ausgeschriebene Stelle beworben haben. Regelmäßige Unterrichtsbesuche dienen sowohl der Beratung als auch der Bewertung. Dabei wird darauf geachtet, dass die Ausbildungsstruktur gewahrt bleibt und Referendare nicht wie vollwertige Lehrkräfte eingesetzt werden.
Die Prüfungsphase bietet durch eine reduzierte Unterrichtsverpflichtung Raum für die gezielte Vorbereitung auf die (Zweite) Staatsprüfung. Diese stellt fest, ob die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die Ausbildungsziele erreicht haben. In die Bewertung fließen ausbildungsbegleitende Leistungen sowie die Noten mindestens zweier unterrichtspraktischer Prüfungen ein. Je nach Bundesland können weitere Prüfungsformate vorgesehen sein (Kultusministerkonferenz 2012).
Die Besoldung im Referendariat
In Deutschland umfassen die Amtsbezüge die monatlichen Gehälter von Richterinnen, Richtern sowie Beamtinnen und Beamten, einschließlich verbeamteter Lehrkräfte. Neben dem Grundgehalt können zusätzliche Zahlungen wie Familienzuschläge, Amtszulagen, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen hinzukommen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Besoldung sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt. Durch die Föderalismusreform liegt die Regelung der Besoldung von Landesbeamten jedoch in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Das bedeutet, dass die Bezahlung verbeamteter Lehrkräfte je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.
Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Referendariat) sind die Gehälter im Vergleich bundesweit relativ einheitlich, variieren aber je nach Bundesland. Aktuell liegt die Besoldung im Referendariat bei etwa 1.500 EUR brutto pro Monat.
Beamtenstatus im Referendariat
Im Vorbereitungsdienst erfolgt die Einstellung in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf (BaW). Hier ist nicht nur die fachliche Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich, sondern es muss ebenfalls ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
Dieser Status endet mit dem erfolgreichen Abschluss oder dem endgültigen Nichtbestehen des Vorbereitungsdienstes. Während dieser Zeit haben angehende Lehrkräfte Anspruch auf Beihilfe, die einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten werden in der Regel durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung gedeckt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes besteht in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) zu werden. Voraussetzung hierfür ist eine mehrjährige Bewährungszeit als Beamtin oder Beamter auf Probe (BaP). Dafür bewirbt man sich auf eine Planstelle und übernimmt die regulären Aufgaben einer Lehrkraft. Nach zwei bis drei Jahren erstellt die Schulleitung eine dienstliche Beurteilung, die als Grundlage für die Entscheidung über die Verbeamtung auf Lebenszeit dient.
Neben der fachlichen Eignung ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich, um die gesundheitliche Eignung festzustellen. Zudem muss ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Je nach Bundesland können weitere spezifische Anforderungen hinzukommen.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Vereidigung als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit.
Durch eine Gesetzesänderung ist die Verbeamtung von Lehrkräften inzwischen in allen Bundesländern möglich. Dabei variiert die Altersgrenze für die Verbeamtung, wobei Berlin mit 52 Jahren aktuell die höchste Grenze setzt.
Bewerbung für das Referendariat
Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nach erfolgreichem Abschluss des Master of Education oder der Ersten Staatsprüfung in allen Bundesländern möglich. Sie gilt grundsätzlich für das gesamte Bundesland, jedoch können Wunschregionen angegeben werden, die nach Möglichkeit bei der Platzvergabe berücksichtigt werden.
Besonders wichtig ist, die Bewerbungsfristen einzuhalten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, da verspätete oder unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Lehramt oder Referendariat – Perfekte Versicherungslösungen für den Bildungsbereich
Entdecken Sie hier die wichtigsten Informationen zu den zentralen Versicherungen beim Wechsel vom Referendariat ins Lehramt, auch bekannt als Vorbereitungsdienst.
Durch die Wahl des Berufs entstehen spezielle Anforderungen an die Versicherungsbedürfnisse von Lehrkräften und Referendaren.
Entdecken Sie wertvolle Tipps und Informationen für jeden Beamtenstatus von unseren Spezialisten für den öffentlichen Dienst.
Starten Sie direkt gut vorbereitet ins Lehramtsstudium und schließen bereits zu Beginn eine Anwartschaftsversicherung ab.
Sichern Sie sich frühzeitig und ohne zusätzliche Gesundheitsfragen den benötigten Versicherungsschutz, bei den zu Beginn geltenden Konditionen – mit einer Anwartschaftsversicherung.
Bereits vor Abschluss der Staatsprüfung und unabhängig von Ihrer aktuellen Phase der Verbeamtung entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Dies markiert einen wesentlichen Unterschied zu einer Tätigkeit in der freien Privatwirtschaft, da sich Ihr Dienstherr in diesem Bereich verantwortlich zeigt und dafür aufkommt.
Das sollten Sie über die Absicherungen als Lehrkraft wissen.
Beamte auf Widerruf – Die entscheidenden Versicherungen im Überblick!
In der ersten Phase nach Ihrem Studium, während des Vorbereitungsdienstes zur Lehrkraft, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.
Jetzt haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und eine private Krankenversicherung (kurz PKV) zu wählen. Diese wird auch als Restkostenabsicherung mit Beihilfe oder Beihilfeergänzung bezeichnet.
Verbeamtete Personen profitieren grundsätzlich von kostenloser Beihilfe, die min. 50 % der anfallenden Krankheitskosten abdeckt. Die Höhe variiert je nach Lebensphase und ist als Bestandteil ihrer Vergütung zu betrachten.
Die verbleibenden Restkosten werden durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt, die in dem Umfang versichert ist, der nicht durch die Beihilfe gedeckt wird
Während dieser Verbeamtungsphase profitieren Sie von besonders preisgünstigen Beiträgen für die private Krankenversicherung.
Dank der Ausbildungskonditionen und des in der Regel jungen Einstiegsalters können Sie bei der DBV von besonders attraktiven Tarifen profitieren.
Außerdem spielt ihr aktueller Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle und gilt als wesentliches Beitragskriterium.
Daher empfehlen wir erneut den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in jungen Jahren, um Ihren Gesundheitszustand optimal abzusichern.
Durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie Ihren Gesundheitszustand dauerhaft ab. Dies verhindert mögliche Beitragszuschläge oder Ablehnungen bei neu aufgetretenen Erkrankungen, wenn Sie dann später in die private Krankenversicherung eintreten.
Sie haben auch die Option, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Ihr Dienstherr im Gegensatz zur freien Privatwirtschaft nicht die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt.
In diesem Fall sind Sie selbst verantwortlich für die vollständige Übernahme Ihres Krankenversicherungsbeitrags, der zu 100 % von Ihnen persönlich getragen werden müsste.
Zusätzlich zur Neugestaltung der Krankheitskostenabsicherung ändert sich auch Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Die Schulform, an der Sie als Lehrkraft arbeiten – sei es an einem Gymnasium, einer Gesamt-, Haupt- oder Grundschule – ist unerheblich. In Ihrer neuen Funktion tragen Sie zeitweise, insbesondere während des Unterrichts, die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche für 6 bis 8 Stunden.
Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie persönlich die Verantwortung für sämtliche Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während Ihrer Dienstzeit als Lehrkraft auftreten.
Mit der Diensthaftpflichtversicherung von der DBV treffen Sie eine kluge Entscheidung, um sich effektiv vor Schadensersatzansprüchen und finanziellen Belastungen zu schützen.
Ein typisches Schadensszenario, umfasst beispielsweise den Verlust von Schlüsseln der Schule, was gemäß den Versicherungsbedingungen mitversichert ist.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte das Gegenstück zur Berufsunfähigkeitsabsicherung in der privaten Wirtschaft.
Insbesondere zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn, während des Vorbereitungsdienstes oder der Verbeamtung auf Widerruf, bestehen noch keine Ansprüche auf Dienstunfähigkeitsvorsorge gegenüber Ihrem Dienstherrn.
Das bedeutet, dass in dieser Phase der Verbeamtung im Ernstfall noch eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis erfolgen könnte.
Daher besteht in diesem Zeitraum ein besonders hoher Bedarf an finanzieller Absicherung, um sich vor den möglichen finanziellen Konsequenzen zu schützen.
Mit fortschreitender Dienstzeit erhöhen sich auch Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn.
Daher ist es wichtig, im Bereich der Dienstunfähigkeitsabsicherung auf ein flexibles Produkt zu setzen, welches sich an die verschiedenen Phasen Ihres Beamtenverhältnisses anpasst
In dieser Situation empfiehlt die DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli die Dienstanfängerpolice, ein maßgeschneidertes Angebot, das speziell auf die Bedürfnisse von Referendaren im Vorbereitungsdienst zugeschnitten ist.
Diese Versicherung schließt im Schadenfall, unabhängig von der Phase Ihrer Beamtenlaufbahn, die monatliche Einkommenslücke passgenau.
Beamte auf Probe – Die richtigen Versicherungen mit der DBV.
Beim Übergang in die Verbeamtung auf Probe gibt es nur minimale Veränderungen in Ihrer Versicherungssituation.
Im Kontext der Dienstunfähigkeit ändern sich Ihre Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn, insbesondere dann, wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund Ihrer dienstlichen Tätigkeit an der Schule verursacht wurde.
Es ist ratsam, gleichzeitig Ihre private Krankenversicherung zu überprüfen, da sich Ihr Absicherungsbedarf möglicherweise leicht verändert und nun auch die Ausbildungskonditionen entfallen.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung optimal auf Ihre neue Situation angepasst ist.
Jetzt stehen Sie vor der Herausforderung, sich den täglichen Anforderungen Ihres Dienstes als Lehrkraft zu stellen und somit die Grundlagen für eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu legen.
Die Probezeit für angehende Lehrkräfte erstreckt sich maximal über einen Zeitraum von 5 Jahren, bevor Sie schließlich den prestigeträchtigen Titel "Beamte auf Lebenszeit" tragen dürfen.
Im Verlauf Ihres täglichen Dienstes, insbesondere im Unterricht, begegnen Ihnen zunehmend Herausforderungen im Schulalltag, die potenziell rechtliche Komplikationen mit sich bringen können.
Bei Unstimmigkeiten, wie beispielsweise Vorwürfen der Bestechlichkeit, die zu einem Ermittlungsverfahren führen können, tragen Beamte besonders weitreichende Konsequenzen.
Ein Disziplinarverfahren wird parallel zum Strafverfahren eröffnet, was potenziell zu einem Stopp von Beförderungen und Gehaltssteigerungen führen kann.
Mit dem Strafrecht Plus Rechtsschutz der DBV sind Sie bestens gegen die finanziellen Konsequenzen eines Strafverfahrens abgesichert.
Beamte auf Lebenszeit – Darauf kommt es bei den Versicherungen an!
Mit der vollen Unterstützung des Dienstherrn: Ist eine Anpassung Ihres Versicherungsbedarfs notwendig?
Ein erneuter Blick auf die genannten Versicherungsbereiche ist dabei hilfreich.
Die Verbeamtung auf Lebenszeit bringt zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf den Beihilfeanspruch mit sich, dennoch ist es ratsam, das Thema Krankenversicherung immer im Auge zu behalten.
Mit wichtigen Lebensereignissen wie z.B. die Geburt von Kindern oder spätestens bei der Pensionierung steigt der Beihilfeanspruch auf 70 %. Diese Entwicklung ermöglicht eine gezielte Anpassung der Restkostenabsicherung für eine optimale Versorgung.
Im Laufe der Jahre kann sich der Bedarf an Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung verändern. Gerade im Alter kann beispielsweise ein Kurkostentarif interessant werden
Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit steigt die Verantwortung, und damit wird eine lückenlose Absicherung immer bedeutender. Von der Diensthaftpflichtversicherung bis zur Rechtsschutzversicherung mit integriertem Strafrechtsschutz.
Der Vorsorgeanspruch bei Dienstunfähigkeit wächst mit jedem Dienstjahr, aber das Ruhegehalt wird nie mehr als 71,75 % Ihrer letzten Bezüge betragen. Beachten Sie zudem, dass dieser Anspruch erst nach 40 abgeleisteten Dienstjahren besteht.
Die Absicherungslücke bei Dienstunfähigkeit bleibt über Ihre gesamte berufliche Laufbahn bestehen, selbst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Haben Sie in den ersten Dienstjahren noch keine Dienstanfängerpolice abgeschlossen? – Kein Problem. Nutzen Sie weiterhin die Möglichkeit, Ihr Einkommen durch eine klassische Dienstunfähigkeitsversicherung flexibel abzusichern.
Erfahren Sie alles weitere Wissenswerte und lassen Sie sich persönlich beraten! Unsere Experten von der DBV Versicherung stehen Ihnen in Dortmund, Hagen, Schwerte und Bochum zur Verfügung, um Sie umfassend über die für Sie passenden Versicherung zu informieren.
Angestellte oder verbeamtete Lehrkraft – Die gleichen Versicherungen?
Als angestellte Lehrkraft fehlt in der Regel der Anspruch auf Beihilfe und die Option, unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch zu wechseln.
Auch im Angestelltenverhältnis unterliegen Lehrkräfte denselben Herausforderungen und Risiken wie ihre verbeamteten Kollegen.
Daher raten wir von der DBV Versicherung dazu, den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch gezielte private Krankenzusatzversicherungen zu erweitern. So können Sie sich optimal gegen mögliche Risiken absichern und Ihre Gesundheitsvorsorge individuell gestalten.
Angestellte Lehrkräfte und Vertretungslehrer stehen vor denselben Herausforderungen in Bezug auf Berufsunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Rechtsschutz wie ihre verbeamteten Kollegen. Ihre alltägliche Arbeit weist keine Unterschiede zur Tätigkeit eines verbeamteten Lehrers auf.
Eine umfassende Absicherung durch geeignete Versicherungen ist daher von großer Bedeutung.
Der Versicherungsbedarf einer angestellten Lehrkraft an Schulen ist also genauso komplex und bedarf einer ebenso ausführlichen wie zielgerichteten Absicherung wie bei verbeamteten Lehrern.

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